21.11.23 (6)

Andrea Drescher

“Wer die Menschenwürde verletzt, gehört bestraft!” – unter diesem Motto werden am 10.12.2023 bei der Bundesanwaltschaft erstmals Strafanzeigen gegen Verantwortliche aus der Corona-Zeit eingereicht.

Das “Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen” (ZAAVV) wird an diesem Tag insgesamt 584 Strafanzeigen gegen Politiker, Minister, Richter und weitere Personen, die zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bzw. Impfpflicht für Angehörige der Bundeswehr beitrugen, übergeben. Die Details der Anzeigen werden vor Ort im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Ich sprach mit Ralf Ludwig, dem Initiator des ZAAVV, über die Ziele und Gründe der Strafanzeigen und den geplanten Verlauf des Tages. Ralf Ludwig ist Maßnahmenkritiker der ersten Stunde. Mit Unterbrechungen aufgrund der Geburt seiner Tochter ist er seit 2005 als Anwalt tätig und engagierte sich seit 2020 u.a. als “Demo-Anwalt”. Ihm hatte es das Organisationsteam von “Kündigt Ramstein” (dem ich auch angehörte) zu verdanken, dass die für den 30.5.2020 in Berlin angesetzte Kundgebung überhaupt stattfinden konnte. Mittels einer Klage erwirkte er die erste offizielle Genehmigung für eine Veranstaltung in Zeiten der Pandemie in Deutschland.

Ralf Ludwig nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur (Wieder)herstellung und Anerkennung der individuellen Grund- und Menschenrechte. Gemeinsam mit Michael Ballweg klagte der inzwischen in Thüringen ansässige Rechtsanwalt erfolgreich gegen die verschiedensten Demonstrationsverbote u.a. in Berlin (29.8.2020) oder Leipzig (7.11.2020) bis zum Bundesverfassungsgericht. Er war Teil der Corona-Info-Bustour, spricht bei Protestversammlungen und engagiert sich überall dort, wo es um juristische Sachverhalte im Zusammenhang mit Corona geht. Er war Mitbegründer der „Anwälte für Aufklärung“, der „Klagepaten“, der Parteien „Widerstand2020“ und “die Basis” und betrieb bis vor kurzen den Informationskanal „Zwanzig.04media“.

Was hat Dich zur Gründung des ZAAVV motiviert?

Nachdem die individuellen Grund- und Menschenrechte zu Kollektiv-Rechten und staatlichen Schutzpflichten umgedreht wurden, ist deren (Wieder-)Herstellung für mich entscheidend. Ich habe vieles gemacht, manches war erfolgreich, manches war weniger gut. Aber mich trieb immer das Ziel, Aufklärung zu betreiben und die Grund- und Menschenrechte durchzusetzen. Und das gilt auch für das ZAAVV.

Wie kam es zum ZAAVV und was sind die Aufgaben?

Die rote Linie war für mich überschritten, als sie gegen Richter Dettmar vorgegangen sind. Die Arbeit des Simon Wiesenthal Zentrums hat mich dann zur Gründung des Zentrums motiviert. Den Tätern muss klar sein: “Wir hören nicht auf, Euch für Eure Taten zu verfolgen, auch wenn es viele Jahre in Anspruch nimmt”.

Eine der Kernaufgaben des ZAAVV ist die systematische Fallerfassung, die mithilfe einer technischen Infrastruktur die Möglichkeit bietet, die erlebten Geschehnisse im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu dokumentieren und zu archivieren! Jeder Vorfall, auch wenn er noch so klein erscheint, ist für die Erfassung des Gesamtgeschehens wichtig!

Wir verstehen uns als staatsfernes Kompetenzzentrum in Fragen von Menschenrechtsverletzungen und kämpfen für die Freiheit des Individuums. Die Idee einer kollektiven Freiheit lehnen wir ab. Dabei sind wir politisch und konfessionell neutral, stehen aber in abendländischer Tradition für die Werte der Aufklärung und sind Demokraten. Das findet man ausführlich auf unser Homepage – beispielsweise in dem Artikel “ZAAVV | David hat Goliath besiegt!

Ihr reicht am 10.12.2023 Strafanzeigen ein – worum geht es da?

In der Corona-Zeit ist viel Unrecht geschehen. Eine erste Strafanzeige wurden von Sarah Luzia Hassel-Reusing bereits am 26.11.2022 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eingereicht. Vieles muss im Nachgang aufgearbeitet werden. Unsere Aktion zielt auf das schlimmste Verbrechen der Corona-Zeit – die Impfpflicht – ab.

Der 10.12. ist der internationale Tag der Menschenrechte – und genau an diesem Tag wurde am 10.12.2021 die einrichtungsbezogene Impfpflicht im deutschen Bundestag beschlossen. Der Befehl an die Soldaten war schon wenige Wochen vorher erteilt worden.

Warum ist das aus Deiner Sicht ein Verbrechen?

Einfach gesagt, Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes sagt: “Die Würde des Menschen ist unantastbar” – das betrifft jeden einzelnen Menschen. Konkretisiert wird das in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 2. Dort heißt es: “Der Staat darf niemanden absichtlich töten”. Mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht war dem Staat bekannt, dass Menschen sterben würden.

Wie kannst Du behaupten, dass das dem Staat bekannt war?

Das wurde uns sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. In der Entscheidung vom April 2022 über die einrichtungsbezogene Impfpflicht findet man in der Randnummer 224 die Aussage: “In seinem Sicherheitsbericht vom 26. Oktober 2021 führt das Paul-Ehrlich-Institut aus … Es gebe insgesamt 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen Todesfall in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zu einer Impfung (0,02 pro 1.000 Impfungen).

Das heißt, es bestand bereits im Oktober – gut 2 Wochen vor der Abstimmung im Bundestag – der Verdacht, dass 1 von 50.000 Impfungen tödlich sein kann.

Das wurde in der Randnummer 225 zwar gleich relativiert, es seien ja nur Verdachtsmeldungen. “So hat das Paul- Ehrlich-Institut in seinem nachfolgenden Sicherheitsbericht vom 23. Dezember 2021 nur in 78 von den bis dahin insgesamt 1.919 eingegangenen Verdachtsmeldungen, die einen Todesfall betrafen, einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet (vgl. PEI, Sicherheitsbericht vom 23. Dezember 2021, S. 10).

Selbst 78 Tote sind 78 zu viel. Denn jedes Leben ist gleich wert. Und eine durch das BVG schriftlich bestätigte Tatsache ist: Am 10.12. war bekannt, dass nach aktueller Wissens- und Datenlage ein Risiko besteht, dass einer von 50.000 Menschen durch die Impfung sterben kann.

Die Abgeordneten haben damit bewusst den Tod von Menschen aus dem medizinischen Bereich billigend in Kauf genommen. Besser 1:50.000 sterben durch die Impfung als “viele” sterben durch die Krankheit. Und das ist verboten, wie spätestens seit dem Verbot einer Abschussermächtigung aus dem deutschen Luftsicherheitsgesetz durch das Bundesverfassungsgericht geklärt wurde.

Kannst Du das bitte näher erklären?

Es wurde in dem Urteil eindeutig gesagt: Jedes einzelne Leben ist gleich viel wert. Der Staat darf nicht sagen: „Ich töte einen Menschen, um eine Zahl x von Menschen zu retten“.

Beim Luftsicherheitsgesetz ging es um die Frage, ob man eine Passagiermaschine mit einigen hundert Menschen an Bord abschießen dürfe, um einen Angriff mit eben diesem Flugzeug auf eine Stadt zu verhindern und damit eine viel größere Anzahl an Leben zu retten. In der Fassung von 2005 gab es eine Abschussermächtigung. Ein Flugkapitän sowie mehrere Rechtsanwälte – darunter die beiden FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch – hatten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Bestimmung dieses Gesetzes für verfassungswidrig und hat dem Gesetzgeber mit dem Urteil verboten, einen Abschuss zu erlauben und straffrei zu stellen.

Womit muss ein Verantwortlicher rechnen, wenn die Strafanzeige Erfolg hat?

Artikel 7 des Völkerstrafgesetzbuchs ist da eindeutig: Wer durch einen ausgedehnten oder systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung einen Menschen tötet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Bei der Impfpflicht handelte es sich um einen ausgedehnten und aufgrund des Gesetzes eindeutig systematischen Angriff auf die betroffene Zivilbevölkerung. Einer Presse-Information von DeStatis konnte man im Dezember 2020 entnehmen: “Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten 2018 rund 3,63 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen in Deutschland direkten Patientenkontakt. Insgesamt arbeiteten 5,65 Millionen Beschäftigte im Gesundheitsbereich – von ärztlichen Praxen und Krankenhäusern über medizinische Labore bis hin zu Apotheken.

Die Menschen sollten unter Androhung eines existenziell bedrohlichen Übels – Bußgeld, Verlust des Arbeitsplatzes – verpflichtet werden, sich impfen zu lassen – und das mit dem Wissen, dass bei 5,65 Millionen Beschäftigten und dem Verdacht auf einen Todesfall bei 50.000 Impfungen mehr als 200 Menschen allein im Gesundheitsbereich sterben können. Hinzu kommen ja noch die Soldaten.

Wie reagiert Ihr, wenn die Bundesanwaltschaft nicht ermittelt, was man ja nicht ausschließen kann? Diese ist ja weisungsgebunden.

Wir müssen zunächst dem deutschen Staat die Möglichkeit geben, selbst zu handeln.

Was will der Generalstaatsanwalt denn auch sagen?

“Man wusste nicht, dass es Tote geben kann” – Das ist durch das Urteil vom BVG 2022 widerlegt.

“Der Staat hat die Legitimation, über das Leben zu entscheiden” – Diese gibt es nicht, das ist spätestens seit dem Urteil über das Luftsicherheitsgesetz durch das BVG geklärt.

“Es war freiwillig” – nun, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie die Impfung der Soldaten waren definitiv nicht freiwillig.

Die Tatsachen sprechen für sich. Passiert nichts, ist der Weg nach Den Haag frei.

Wie seht Ihr da die Chancen?

Bisher wurden beim internationalen Strafgericht nur Menschen aus dem globalen Süden aufgrund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nimmt die Weltgemeinschaft die Menschenrechte ernst, muss gegen Europäer ebenfalls ermittelt werden. Es betrifft in Europa Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Es wäre ein klares Zeichen, dass der internationale Strafgerichtshof kein Machtinstrument gegen den globalen Süden und andere, dem Westen unliebsame Staaten ist. Die müssen zeigen, dass die Werte wirklich etwas wert sind.

Wer ist bei den Strafanzeigen alles involviert – welche Organisationen, welche Anwälte sind dabei?

Das ZAAVV als Zentrum reicht ein. Wer das alles unterzeichnen wird, weiß ich noch nicht. Strafanzeigen können ja auch anonym eingereicht werden. Die Anzeige erfolgt im Namen der Menschen, die leidtragend und Opfer der Corona-Maßnahmen geworden sind. Es wird ein strafrechtlicher Tatbestand angezeigt, und die Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln.

Unterstützt wird das ZAAVV durch die AFA, die Klagepaten, die International Association of Lawyers for Human Rights (IAL) sowie die Initiative http://www.wir-fordern.eu.

Gegen wen richtet sich die Strafanzeige konkret?

Es gibt 584 einzelne Strafanzeigen, da ja nicht “der Staat” der Täter ist. Wer das im Einzelnen ist, wird am 10.12. öffentlich bekannt gegeben werden.

Was ist am 10.12. noch geplant?

Wir beginnen den Tag, der unter dem Hashtag #KA1012 läuft, mit einer Demonstration, bei der ausschließlich Anwälte sprechen werden. 16 Kollegen und Kolleginnen werden die letzten drei Jahre aus juristischer Sicht Revue passieren lassen.

Der 10.12. ist auch der 75. Jahrestag der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen. Mein Kollege Claudio Zanetti aus der Schweiz wird die Bedeutung dieses Dokuments auf der Bühne hervorheben.

Uns ist es wichtig zu zeigen, dass nur über die Einhaltung der unveräußerlichen Menschenrechte überall auf der Welt Frieden und Freiheit im Inneren wie im Außen garantiert werden kann.

Dann gibt es einen Umzug zum Bundesgeneralanwalt. Dort werden die Anzeigen symbolisch übergeben und Beate Bahner wird das Wort ergreifen.

Im Anschluss an den Umzug lädt die IAL zu einer Pressekonferenz ein, in deren Rahmen die Strafanzeigen präsentiert und ihre Ziele erläutert werden. Im Rahmen der PK wird es auch einen Bericht über den parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Brandenburg geben, es werden Fragen zu weiteren internationalen juristischen Aktionen beantwortet und die Initiative “www.wir-fordern.eu” wird vorgestellt, bei der es um Amnestie für die Opfer der Maßnahmen geht.

Welche Resonanz erwartest Du Dir für den Tag?

#KA1012 kann groß werden. Es besteht großer Bedarf an Aufarbeitung.

Euch, nein – uns allen – viel Erfolg!

Bild: Timo Klostermeier


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