Und die kritischen Mechanismen, die Geimpften lebenslang schwere Schäden zufügen können, sind eben nicht auf diese Vektor-Impfstoffe begrenzt. Was AstraZeneca und Johnson & Johnson aktuell zähneknirschend beschreiben und zugeben müssen, ist exakt das, was beispielsweise Professor Sucharit Bhakdi schon vor Monaten vorausgesagt hatte.

Abgesehen davon, dass fraglich ist, ob die Bezeichnung „Impfstoff“ überhaupt korrekt ist – einige enthaltene Substanzen beruhen auf Gentechnik, weswegen eher von einem Gentherapeutikum gesprochen werden muss – wurden alle drei in Österreich derzeit verabreichten Präparate der Firmen AstraZeneca, BionNTech Pfizer und Moderna lediglich für die Dauer von einem Jahr zugelassen. Weil relevante Daten im Hinblick auf Wirksamkeit und Anwendungssicherheit noch nicht vorliegen und erst nach besagter bedingter Zulassung in einer Post-Marketing Erhebung festzustellen sind.

Sämtliche aktuell verimpften Wirkstoffe sind, unabhängig davon, wie sehr sie seitens der Regierung, der Medien oder der Ärzteschaft selbst beworben werden, durch die Europäische Arzneimittelbehörde EMA nur bedingt, also vorläufig zugelassen worden. Die Rechtsanwälte für Grundrechte nehmen als gegeben an, dass dieser Umstand den Ärzten bekannt ist.

Jeder sollte sich zu diesem Thema ein eigenes Bild machen und sich umfassend und aus möglichst vielen Quellen informieren. Eltern haben schließlich die Pflicht, ihre Kinder zu schützen.


Tatsache ist, eine Schutzwirkung gegen eine schwere und womöglich lebensbedrohliche COVID-19-Erkrankung konnte in Affenmodellen bei keinem der Impfstoffe gezeigt werden5 6 7 Alle standen vor einem Riesenproblem: Infizierte Affen erkrankten mit oder ohne Impfung nie schwer.8 Somit konnte nicht geprüft werden, ob die Impfung gegen die ernste Erkrankung schützte.