Von Kai Rebmann

Zugegeben, es gleicht einer journalistischen Gratwanderung, immer wieder über die „Letzte Generation“ und ihre fragwürdigen bis kriminellen Aktionen zu berichten. Denn einerseits gibt man den Extremisten damit genau die Bühne, die sie suchen. Andererseits aber ist die Organisation den Kinderschuhen längst entwachsen und die regelmäßigen Straßenblockaden in ganz Deutschland können nicht mehr als „Dumme-Jungen-Streiche“ abgetan werden. Spätestens seit dem tragischen Tod einer Radfahrerin in Berlin gilt dies umso mehr. Die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt prüft inzwischen sogar, ob die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung einzustufen sei. Boris Reitschuster hat in einem separaten Artikel auf dieser Seite zwar sehr nachvollziehbar ausgeführt, warum solche Berichte – Stand heute – nicht viel mehr als Augenwischerei sind. Aber die Radikalen tun derzeit wirklich alles dafür, dass die Justiz vielleicht doch einmal genauer hinschaut und das Gefahrenpotenzial hinter diesen selbsternannten Weltrettern erkennt.

Aktuelle Beispiele lieferte die „Letzte Generation“ in den vergangenen Tagen einmal mehr zuhauf. So berichtet die „Bild“ von speziellen Kursen, in denen angehende Kriminelle auf künftige Einsätze vorbereitet werden. Damit werden all jene der Illusion beraubt, die vielleicht noch glauben wollten, bei den Straßenblockaden könnte es sich um spontane Protestaktionen handeln, wie das von den Extremisten gerne suggeriert wird. Die Mitglieder der Organisation reisen inzwischen durch das gesamte Bundesgebiet – vorzugsweise nach Berlin – um an prominenten Orten ihre Straftaten ausüben zu können. Damit dabei alles nach Plan verläuft, geht es zuvor zum Crashkurs in Sachen Klima-Kleben. Auf dem Stundenplan stehen unter anderem die richtigen Klebetechniken, Diskutieren mit aufgebrachten Autofahrern oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Selbst der Umgang mit Windeln für Erwachsene wird einstudiert – für den Fall, dass es mal wieder länger dauert und jemand vielleicht einfach das Licht ausmacht und die Tür hinter sich schließt.

In dem Bericht wird eine gewisse Lisa als Ausbilderin vorgestellt. Die 20-Jährige gehört bei der „Letzten Generation“ schon zum Inventar und spricht allem Anschein nach aus Erfahrung, wenn sie versucht, den Rekruten die Angst vor einer möglichen (vorübergehenden) Festnahme zu nehmen. In der „Gefangenensammelstelle“ sei es in der Regel „ganz chillig“, wenn auch etwas langweilig. Da die Extremisten aber auch in der Zelle mit ihren Themen nerven würden, habe man ihnen inzwischen erlaubt, eigene Bücher mitzunehmen. So angenehm kann das Leben also sein, wenn man keiner sinnvollen Beschäftigung nachgeht und sich vom Steuerzahler und/oder wohlhabenden Eltern alimentieren lässt. Selbst eine mögliche Verurteilung sei kein Grund zur Sorge, sagt Lisa. Sie selbst sei lediglich „zu drei Gesprächsterminen“ verknackt worden – weil die 20-Jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt worden ist.

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Wer solche „Kurse“ anbietet und damit nicht nur neue Mitglieder anlockt, sondern auch eine möglichst hohe Effektivität von strafrechtlich relevanten Aktionen „sicherstellt“, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, wie eine kriminelle Vereinigung zu handeln. Wie wir noch sehen werden, gibt es aber noch weitere Hinweise, die eine solche Einstufung auch aus juristischer Sicht möglicherweise rechtfertigen könnten.

Schon wieder: Feuerwehr bleibt im Stau stecken

Von dem bisher schon angerichteten Leid völlig unbeeindruckt, setzt die „Letzte Generation“ ihren Feldzug gegen die deutsche Wirtschaft und Zivilgesellschaft unvermindert fort. Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, kündigen die Extremisten regelmäßig an, sich auch etwaige Verurteilungen durch Gerichte nicht als Warnung dienen zu lassen. „Wir machen weiter“, so der stets zu hörende Tenor, der durch Kuschelurteile wie in Lisas Fall nur noch gestärkt wird. Und so war es leider nur eine Frage der Zeit, bis es zur nächsten lebensgefährlichen Straßenblockade kommt. Wohlgemerkt, die Radikalen gefährden dabei nicht ihr eigenes Leben – auch wenn sie das ebenfalls immer wieder behaupten – sondern das Wohlergehen ihrer Mitmenschen.

Am vergangenen Freitag legten rund 70 Mitglieder der „Letzten Generation“ die Kreuzung am Frankfurter Tor lahm, einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Berlin. Die Folge: Ein sogenanntes „Stroke-Mobil“ der Feuerwehr, das zu einem Schlaganfall-Patienten unterwegs war, blieb im Stau stecken. In stark verlangsamtem Tempo ging es über den Gehweg weiter, wodurch wertvolle Zeit verlorenging. Albrecht Broemme von der Berliner Feuerwehr zeigt sich empört: „Wer solch wichtige Einsatzfahrzeuge behindert, gehört nicht mehr zu den friedlichen Protestlern, sondern zu den Störern.“ Und auch das ist wohl fast noch zu höflich ausgedrückt. Umso deutlicher wurde Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei: „Bei Schlaganfällen zählt wirklich jede Sekunde. Wer mutwillig Staus verursacht und gar nicht gewährleisten kann, dass die Bildung von Rettungsgassen möglich ist, spielt mit Menschenleben.“

Warum das Androhen von Straftaten kein Androhen von Straftaten ist

Und schließlich noch mal Floriansjünger Broemme: „Die Sicherheitsbehörden wären gut beraten, wenn sie erhellen könnten, wer diese Strukturen so konstatiert führt.“ Bei dieser Frage können wir weiterhelfen. Zu den führenden Köpfen hinter der „Letzten Generation“ gehört Carla Hinrichs. Die 25-Jährige, die „eigentlich Jura studiert“ (O-Ton „t-online“), dieses Studium seit Februar 2022 aber auf Eis gelegt hat, kündigte die Straßenblockade im Vorfeld auf Twitter an. Den Followern der „Letzten Generation“ wurde am Donnerstag mitgeteilt, dass man plane, eine „Hauptverkehrsader in Berlin zu blockieren“.

Das Androhen einer Straftat ist nicht nur im Strafgesetzbuch verankert (Paragraf 126 StGB) und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden, sondern ein weiteres Indiz und typisches Merkmal einer kriminellen Vereinigung. Doch genau an diesem Punkt profitieren die Klima-Extremisten einmal mehr vom deutschen Justiz-Irrsinn. Es dürfte zwar unstrittig sein, dass Hinrichs in ihrem Tweet eine Straftat angedroht hat. Warum sie sich in den Augen des Gesetzgebers damit aber dennoch nicht strafbar gemacht hat, erklärt Stefan Büchner von der Staatsanwaltschaft Berlin. Der oben genannte Paragraf greift demnach nur bei schweren Straftaten wie Amok oder Terror.

Von Terroristen wird man bei den Mitgliedern der „Letzten Generation“ wohl (noch) nicht sprechen können, so viel Sachlichkeit muss bei aller berechtigten Kritik sein. Die Antwort auf die Frage, ob es sich bei einer Organisation, die fragwürdige Kurse für Rekruten anbietet und durchführt sowie offen Straftaten ankündigt, um eine kriminelle Vereinigung handelt, scheint daher deutlich schwieriger. Ob dieses letztendlich zu bejahen ist, müssen Juristen entscheiden, einige dafür sprechende Anhaltspunkte scheinen aber in jedem Fall vorzuliegen. Vieles, wenn nicht alles deutet auf jeden Fall darauf hin, dass die Aktionen der „Letzten Generation“ von einigen wenigen wohlstandsverwahrlosten Eliten geplant und von vielen Mitläufern ausgeführt werden.

Quelle: reitschuster.de