Die Kunst den PCR-Test und das Tragen von Masken nicht abzulehnen und diesem trotzdem nicht nach kommen zu müssen!
Solltest Du zu PCR-Tests oder dem Tragen von oder Masken gezwungen werden, dann hast Du hier eine Auflistung, die dazu führt, dass Du genau das NICHT machen musst:
Folgendes kannst Du Deinem Arbeitgeber/Schulleiter Deines Kindes (natürlich auf Deine Art) schreiben:
„Vielen Dank, dass Sie als mein Arbeitgeber/Schulleiter der Schule meines Kindes ihrer Fürsorgepflicht nachkommen wollen und mir zu PCR-Tests und dem Tragen von Masken raten. Ich nehme an, dass Sie sich mit einem qualifizierten Arzt darüber ausgetauscht haben, der die rechtliche und finanzielle Verantwortung für etwaige Schäden übernimmt und für eventuelle Aufklärungsarbeit zur Verfügung steht. Daher dürfte es kein Problem sein, wenn Sie und der betreffende Arzt mir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen die folgenden Informationen unterschrieben an die o.g. Adresse zurück schicken könnten:
1. Bitte stellen Sie sicher, dass sie neben PCR-Test über die Nase und den Rachenraum auch den gesetzlich anerkannten Spucktest ausreichend zur Verfügung stellen.
2. Bitte stellen Sie mir die offiziellen unabhängigen wissenschaftlichen Studien und Laborergebnisse zur Verfügung, die besagen, dass PCR-Tests und Masken steril und frei von gesundheitsgefährdenden Schadstoffen wie z.B. Graphenoxid, Morgellons und Formaldehyd und weiterer Gifte sind.
3. Bitte schicken Sie mir die offiziell anerkannte Bestätigung der Wirksamkeit von PCR-Tests und Masken auf Basis offizieller und unabhängiger wissenschaftlicher Studien und Laborergebnisse.
4. Bitte stellen Sie mir die offiziellen und unabhängigen wissenschaftliche Studien und Laborergebnisse zur Verfügung, die besagen, dass Masken keine erhöhte CO2-Konzentration im Organismus bewirken.
KURZ: Ich bitte um eine BESCHEINIGUNG DER UNBEDENKLICHKEIT vor Anwendung der PCR-Tests und dem dauerhaften Tragen von Masken für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf Basis offizieller, unabhängiger, anerkannter und medizinischer Studien und Laborergebnisse!
Sollten Sie trotz o.g. Nachweise auf das Tragen von Masken und den Nutzen von PCR-Tests bestehen, sehe ich mich gezwungen vorsorglich Strafanzeige beim Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag gegen massive und mutwillige Gesundheitsgefährdung zu stellen. Ich weise darauf hin, dass Sie nach internationalem Völkerrecht privathaftend belangt werden können.
Mit freundlichen Grüßen…“
Und auch hier immer schön freundlich bleiben…
PS: Wenn es keine Aufklärung gibt, könnt Ihr immer auf den Nürnberger Codex (Punkt 6) verweisen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jemand, der Werbung macht mit Fürsorgepflicht wie z. B. ein Arbeitgeber, Schulleiter oder Lehrer, ist immer privat haftbar.