Der sogenannte Freedom Day, an dem in Deutschland fast alle Corona-Regeln aufgehoben werden, lässt wohl doch noch länger auf sich warten: Die Länder wollen angesichts der hohen Infektionszahlen die bisherigen Corona-Regeln noch weiter verlängern. Das geht aus einem Beschlussentwurf für die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag hervor, der Business Insider vorliegt.
Eigentlich sollte mit 2G/3G, Maskenpflicht und Teilnehmer-Obergrenzen für Veranstaltungen schon am 20. März Schluss sein. Denn laut des aktuellen Infektionsschutzgesetzes sollten an dem Tag fast alle Corona-Regeln formal auslaufen. Bei Bedarf sollten die Länder immerhin noch Basisschutz-Maßnahmen beschließen können, um vor allem vulnerable Gruppen besser zu schützen. Dazu zählt Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gemeinschaftsunterkünften und im Öffentlichen Personennahverkehr. Dazu eine Testpflicht für Kliniken, Pflegeheime, Schulen und Kitas. In Hotspots sollten nochmals zusätzliche Vorgaben gemacht werden können.
Doch vielen Ländern ist der Katalog der möglichen Maßnahmen angesichts von hohen Inzidenzen zu lasch. Daher haben sie sich entschieden, eine Übergangsregelung des Gesetzes zu nutzen, wonach bis zum 2. April die aktuellen, deutlich schärferen Corona-Regeln fortbestehen. Doch laut des GMK-Beschlussentwurfs soll diese Übergangsregelungen nochmals um mindestens vier Wochen verlängert werden. Maskenpflicht in Innenräumen, 2G/3G-Regelungen in Restaurants und Bars sowie Teilnehmer-Obergrenzen bei Veranstaltungen würden dann nochmals bis mindestens Mai gelten.
„Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Dem wird § 28a IfSG in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht“, heißt es in dem Papier zur Begründung für die Verlängerung. Die Länder bemängeln demnach vor allem unklare gesetzliche Regelungen, die es erschweren würden, die geplanten Basisschutzmaßnahmen und Hotspot-Regelungen zielgenau umzusetzen.
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Konkret fordern sie eine Definition, was genau ein Hotspot sei bzw. ab wann genau Hotspot-Regelungen beschlossen werden könnten. „Für das Bestehen eines ‚Hot Spots‘ müssen geeignete Kriterien klar und vollziehbar vorgegeben werden. Die Kriterien des Gesetzes, wie z. B. ‚erhöhte Pathogenität‘ oder ‚besonders hohe Anzahl von Neuinfektionen/ besonders starker Anstieg an Neuinfektionen‘ oder ‚Überlastung der Krankenhauskapazitäten‘, sind ohne weitere Erläuterung und Vorgaben nicht rechtssicher handhabbar und lassen divergierende Anwendungen in den Ländern befürchten. Hier sollten zumindest weitergehende Auslegungshinweise gegeben werden, ohne dass konkrete Grenzwerte festgelegt werden.“
Zudem solle klargestellt werden, dass es sich bei einem Hotspot auch um ein ganzes Bundesland handeln könne. Die Verlängerung der Übergangsregelung solle genutzt werden, um hier das Gesetz zu konkretisieren.