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In Deutschland lehnen Unfallversicherungen die Kosten für Folgeschäden der Corona- „Schutzimpfung“ ab. In Frankreich hatte die Familie des an der Covid-Impfung verstorbenen Großvaters die Lebensversicherung verklagt, nachdem diese die Zahlung verweigerte.

Begründung: Sie schließe ausdrücklich die Auszahlung von Ansprüchen bei Tod durch die Covid-Impfung aus! Das skandalöse Urteil des Gerichtes: Ein tödliches Risiko einzugehen ist juristisch wie Selbstmord zu werten, da die Unschädlichkeit der Impfung nicht gegeben ist. Der Großvater hatte freiwillig und auf eigene Gefahr an einem Experiment – der Covid-Impfung – teilgenommen und eine der bekannten Nebenwirkungen, darunter Tod, billigend in Kauf genommen. Dies gilt somit als selbstverschuldet. Wenn laut Gericht eine freiwillige Impfung als Selbstmord zu werten ist, kommt dann nicht eine staatlich angeordnete Impfpflicht einem Auftragsmord gleich?