Eine Privatperson reicht mit Unterstützung der MFG eine Verfassungsbeschwerde gegen das Wiener Masken-Regime ein. Damit muss der VfGH die Wiener Verordnung prüfen. 

Ob in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder in der Apotheke: In einigen Bereichen in Wien gilt weiterhin ein FFP2-Maskenzwang. Ein Ende ist nicht in Sicht. Das Rathaus argumentiert den Zwang mittlerweile sogar mit der Grippe und anderen Infektionskrankheiten. Nun reicht der Wiener Sebastian F. Verfassungsbeschwerde gegen die Wiener Maskenpflicht ein. Vertreter wird er vom MFG-Obmann und Rechtsanwalt Michael Brunner.

Klare Evidenz gegen Masken

„Diese Maßnahmen“, so Brunner, „verstoßen gegen die Grundrechte auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Erwerbsausübung und des Legalitätsprinzips.“ F. wurde zuletzt aus seiner Stammapotheke verwiesen, weil er keine Maske getragen hatte. Brunner argumentiert: Die bekämpften Wiener Normen wirken sich auf die Grundrechte des Antragstellers aus, weil er auf die Inanspruchnahme von Massenbeförderungsmitteln aus beruflichen und privaten Gründen und auf das Betreten von öffentlichen Apotheken angewiesen ist. Die verordnete Verpflichtung ist nicht evidenzbasiert, medizinisch kontraindiziert und keineswegs verhältnismäßig, so der Präsidentschaftskandidat. All das sei auch von der Forschung mittlerweile klar bestätigt.

Eher stelle die Maske ein gesundheitliches Risiko dar, als das sie gegen Viren wirken würde. “Die WHO hat mit Stand vom 31.03.2020 vom Tragen von Mund- und Nasenschutzmasken sogar abgeraten, wenn man nicht selbst erkrankt ist, da ein falsches Gefühl von Schutz vermittelt werden könnte und eine solche Maske auch eine Infektionsquelle ist, wenn sie nicht richtig verwendet wird. Durch Masken wird das Übertragungsrisiko erheblich erhöht. Die in der Maske ausgeatmete Feuchtigkeit kondensiert und wird zu einem optimalen Viren- und Bakterien-Biotop. Professionelle Masken müssen nach einer maximalen Benützungszeit von 70 Minuten entsorgt werden. Das ist laut der geltenden Corona-Verordnung jedoch nicht der Fall, denn die Masken werden wiederholt unprofessionell angelegt und wieder abgenommen. Die Masken werden so zu einer Viren- und Bakterien-Schleuder“, schreibt die MFG in einer Aussendung.

Auch die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sehe keine Bestätigung für einen Schutz „durch Einwegmasken gegen durch die Luft übertragende Krankheitserreger“. Stattdessen seien in einer Untersuchung unter anderem Klebstoffe, organische Lösungsmittel, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Metalle und Titanoxid-Nanopartikel nachgewiesen worden. Besonders gefährlich dürften zudem die Mikrofaserpartikel sein, die sich in den Masken befinden und eingeatmet werden.

Insbesondere bei längerem Tragen von Masken entsteht ein feuchtwarmes Milieu im Inneren und an den Oberflächen der Masken, welches ideale Wachstumsbedingungen für Bakterien und Pilze bildet Mikrobielle Beläge sind nachgewiesen, so Brunner.

Bild Robot8AWien 4 März 2021 20 01 51 905000CC BY-SA 4.0

Quelle: tkp.at