Gesundheit und Verhinderung von Krankheit sind ein recht zentrales Anliegen für die Gesellschaft. Erkenntnisse zentral zu sammeln und allen verfügbar zu machen scheint ein vernünftiges Anliegen. Man könnte meinen, dass wir dafür die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben.

Nun, das mag die ursprüngliche Idee gewesen sein, aber es hat sich herausgestellt, dass es ein paar Probleme mit der WHO gibt. Zentralisierte Organisationen haben aber seit jeher das Problem, dass sie sich gerne verselbständigen und sich zu Herrschern über die aufschwingen, denen sie helfen sollten.

Gerade jetzt, nach der Corona Pandemie, wäre eine kritische Bewertung der Rolle der WHO nötig, denn die Ergebnisse ihrer Politik sind desaströs, wie kürzlich wieder diese Studie gezeigt hat. Fragen, die gestellt und beantwortet werden müssen sind unter anderem, ob die Maßnahmen der WHO richtig waren, ob sie angemessen waren, ob sie den Menschen geholfen oder geschadet haben. War das überhaupt eine Pandemie?

Anscheinend hat die Welt diese Fragen übersprungen und ist direkt zu dem Schluss gekommen: Geben wir der WHO alle Macht, die sie braucht, damit sie Pandemien besser bekämpfen kann, von denen Gates und die Pharmabranche sagen, dass sie kommen werden.

Und lasst uns nicht nur ein oder zwei Dinge hier und da ändern. Lasst uns einen ganz neuen Vertrag aufsetzen. Und nennen wir ihn etwas wirklich Langes, wie Konvention, Abkommen oder ein anderes internationales Instrument zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion.

UND lasset uns gleichzeitig auch die bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften ändern. In einer Weise, die sich überschneidet. Durch Gremien, die angeblich transparent sind, aber weitgehend im Geheimen tagen und werken.

Im Hintergrund wird an einer allmächtigen Welt-Diktatur gearbeitet, die unter dem Deckmantel sich um unsere „One Health“ zu sorgen daher kommt und daher alternativlos ist. Lassen wir uns nicht von der blumigen Sprache täuschen oder von der Dichte und Komplexität der Dokumente abschrecken. Bisher arbeiten daran von Big Pharma und Hochfinanz bezahlte oder eingesetzte Bürokraten, es wird Zeit demokratische Kontrolle und Überwachung ins spiel zu bringen.

Im Folgenden habe ich einige der Themen der jüngsten Vorschläge zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften aufgeführt, die Libby Klein zusammengefasst und herausgearbeitet hat.

Vorweg: Bezeichnungen und Beschreibungen in den Texten dienen nicht der Klarheit, sondern der Verschleierung. Eine Pandemie wird nicht Pandemie genannt, sondern „Public Health Emergency of International Concern“. Dafür gibt es 2 Gründe:

  1. Sie verwenden gerne lange, verwirrende Namen und erfinden beeindruckende Akronyme („PHEIC“)
  2. sie wollen die Macht haben, alles Mögliche zu tun, unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Pandemie gibt oder nicht, und auch dann, wenn sie glauben, dass etwas passiert, das eines Tages zu einer Pandemie führen könnte.

Umfang der Befugnisse der WHO

Die Befugnisse der WHO sollen erheblich ausgeweitet werden, von „Risiken für die öffentliche Gesundheit“ auf „alle Risiken, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können“ (Artikel 2) – was natürlich beliebig erweiterbar und anwendbar ist.

Die Verpflichtungen sollen rechtsverbindlich sein

  • Der vorgeschlagene neue Artikel 13A erkennt die WHO als Behörde an, die im Falle einer internationalen gesundheitlichen Notlage für die öffentliche Gesundheit zuständig ist.
  • Artikel 13A enthält eine Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, den „Empfehlungen“ der WHO zu folgen. An anderer Stelle des Dokuments werden „Empfehlungen“ als rechtsverbindlich definiert.
  • Die Länder müssen auch sicherstellen, dass sie über eine Regulierungsbehörde verfügen, die rechtlich befugt ist, die Vorgaben der WHO umzusetzen. (Artikel 4 Absatz 1) 
  • Die Länder können die rechtsverbindlichen Empfehlungen anfechten, aber die Entscheidung des Notfallausschusses ist endgültig, woraufhin das Land der WHO berichten muss, dass es sie erfüllt hat. (Artikel 43 Absatz 6).
  • Die Weltgesundheitsversammlung kann Beschlüsse „zur verstärkten Durchführung dieser Verordnungen und zur Verbesserung der Einhaltung“ fassen – obskure Formulierung – bedeutet dies, dass die Weltgesundheitsversammlung über Sanktionen entscheiden kann?

Kontrolle der Finanzierung, Herstellung und Lieferung von Gesundheitsprodukten

  • Die Industrieländer müssen Finanzmittel bereitstellen (Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe f); Anhang 1 neuer Absatz „1 bis“)
  • Die Weltgesundheitsversammlung überwacht die Ausgaben der von den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Mittel (Artikel 44A Absatz 2).
  • Die WHO entscheidet über die Zuteilung von Gesundheitsprodukten (Artikel 13A).
  • Die WHO verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Produktion zu steigern (Artikel 13A Absatz 4) und der WHO oder anderen Mitgliedstaaten auf Anweisung der WHO Gesundheitsprodukte zu liefern (Artikel 13 Absatz 5).

Die WHO sagt uns, was wir tun dürfen

  • Der Generaldirektor – eine einzelne Person – kann zeitlich begrenzte, verbindliche „Empfehlungen“ aussprechen, wenn ein Ereignis das Potenzial hat, zu einer internationalen gesundheitlichen Notlage zu werden, und diese Empfehlungen können über das Ende einer internationalen gesundheitlichen Notlage hinaus in Kraft bleiben (Artikel 15).
  • Das Konzept der Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die auf die Erreichung eines „angemessenen Gesundheitsschutzniveaus“ abzielen, wird gestrichen. Das neue Ziel ist die Erreichung des „höchstmöglichen Gesundheitsschutzniveaus“ ohne Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
  • Die WHO kann internationale Reisebeschränkungen verhängen – und muss nicht einmal die Informationen offenlegen, auf die sie sich dabei gestützt hat – Artikel 11.
  • Alle Diskussionen, die die Länder untereinander führen, müssen der WHO gemeldet werden (Artikel 44 Absatz 3).
  • Die Länder müssen den Aufforderungen der WHO oder anderer Länder nachkommen (Anhang 10).
  • Die Regierungen sind verpflichtet, die Einhaltung der WHO-Gesundheitsmaßnahmen durch alle Akteure, einschließlich der NRO, durchzusetzen (Artikel 42).

Die WHO sagt uns, was wir sagen dürfen

  • Die Länder müssen bei der Zensur von Informationen, die die WHO als „falsch und unzuverlässig“ ansieht, zusammenarbeiten (Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe h) – und das obwohl die WHO nachweislich falsche Informationen verbreitet, wie etwa die Erreichung der Herdenimmunität durch Impfung, ein aufngelegter Unsinn, der dennoch seit mehr als zwei Jahren auf der Webseite der WHO propagiert wird.
  • Die WHO wird die Kapazitäten zur Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation stärken (Anhang 1 Absatz 7).

Eine einzige Person entscheidet, wann eine internationale gesundheitliche Notlage vorliegt

  • Der Generaldirektor – eine einzige Person – entscheidet einseitig, ob an einem bestimmten Ort ein (potenzieller oder tatsächlicher) Gesundheitsnotfall von internationaler Tragweite vorliegt. (Artikel 12 Absatz 1).
  • Bei der Entscheidung, ob ein internationaler Gesundheitsnotfall vorliegt, muss der Generaldirektor weder das betroffene Land noch dessen Notfallausschuss konsultieren (Art. 12 Abs. 2). (Und in jedem Fall wählt der Generaldirektor die Mitglieder des Notfallausschusses aus – Artikel 48 Absatz 2).
  • Die Möglichkeit des Landes, gegen die Ausrufung einer internationalen gesundheitlichen Notlage durch die WHO Einspruch zu erheben, wurde abgeschafft (Artikel 12 Absatz 3).

Persönliche Daten werden weltweit weitergegeben

  • Es soll einen „sicheren globalen digitalen Austausch von Gesundheitsinformationen“ geben (Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe d).
  • Der zentralisierte Datenaustausch soll von der WHO kontrolliert werden (Artikel 11).
  • Regierungen können der gemeinsamen Nutzung und Speicherung Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten zustimmen (Artikel 45 Absatz 4).

Der Schwerpunkt liegt auf der Herstellung und Lieferung von Arzneimitteln und nicht auf Gesundheit, Sicherheit und Wirksamkeit

  • Die von den Herstellern eingereichten Zulassungsdossiers über Sicherheit und Wirksamkeit sowie Herstellungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen müssen weitergegeben werden, aber die Länder dürfen diese Informationen nur zur Beschleunigung der Herstellung und Lieferung dieser Produkte und Technologien verwenden. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Daten für die eigene Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit verwendet werden sollen, was einen blinden Fleck auf Seiten der Verfasser verrät: Sie sind so sehr darauf konzentriert, die Einführung von Arzneimitteln für jedermann zu erleichtern, dass sie nicht einmal daran denken, Bestimmungen über die Weitergabe von Informationen zum Zweck der Bewertung oder Überwachung der Sicherheit und Wirksamkeit zu treffen.
  • Es wird gefordert, „rechtliche, administrative und technische Maßnahmen zur Diversifizierung und Steigerung der Produktion von Gesundheitsprodukten“ (Anhang 1, Absatz 7) zu ergreifen (aber nicht, um z. B. die Entwicklung von Protokollen zur Frühbehandlung zu fördern).

Die WHO kann geheime Geschäfte mit nichtstaatlichen Akteuren abschließen

  • Die WHO kann mit nichtstaatlichen Akteuren nach eigenem Gutdünken verhandeln und ist nicht zur vollständigen Offenlegung verpflichtet.
  • Regeln für das Engagement: Malaysia (Artikel 12 Absatz 7) und Afrika (Artikel 13A Absatz 7) haben einen neuen Wortlaut vorgeschlagen, der angeblich einige Leitplanken für die Zusammenarbeit der WHO mit nichtstaatlichen Akteuren setzt, indem er die WHO zur Einhaltung von Absatz 73 des Rahmens für die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren (FENSA) verpflichtet. Dieser Absatz des FENSA erlegt der WHO jedoch keinerlei Beschränkungen auf. Im Gegenteil, er räumt dem Generaldirektor völlige Flexibilität ein: „…der Generaldirektor kann bei der Anwendung der Verfahren dieses Rahmens in den Fällen, in denen er es für notwendig hält, im Einklang mit der Verantwortung der WHO als federführender Akteur des Gesundheitsclusters flexibel vorgehen.“ Diese vollständige Flexibilität wird einer einzigen Person, dem Generaldirektor der WHO, eingeräumt.
  • Was die Offenlegung anbelangt, so verpflichtet der neue Artikel 13A die WHO, der Weltgesundheitsversammlung über alle ihre Kontakte mit anderen Akteuren zu berichten und „auf Anfrage der Vertragsstaaten Dokumente und Informationen über diese Kontakte zur Verfügung zu stellen“. Dies ist jedoch weit davon entfernt, eine vollständige Offenlegung zu verlangen. Die WHO könnte zusammenfassende Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, anstatt eine vollständige Offenlegung vorzunehmen. Die WHO hat nicht bekannt gegeben, wer diesen neuen Artikel 13A vorgeschlagen hat.

Quellen

HIER KLICKEN, für die Änderungsvorschläge zu den IHR (46 Seiten)

HIER KLICKEN für die vorgeschlagenen Änderungen (Originalvorlagen der Staaten – 197 Seiten)

HIER KLICKEN für die bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (84 Seiten)

Quelle: tkp.at