10.08.23 (5)

Assoc. Prof. Dr. Stephan Sander-Faes

Gestern verwies Thomas Oysmüller darauf, dass die Agenda 2030 bzw. der “Great Reset” (Klaus Schwab) eine “öffentliche Verschwörung” sind (TKP berichtete). Heute folgt eine detaillierte Auseinandersetzung über die Methoden bzw. Vorgehensweise, wie die Agenda 2030 schon seit Jahren schleichend und von der Öffentlichkeit, vor allem aber von den “Leit- und Qualitätsmedien” weitgehend ignoniert wird.

Wenn letztere über die Agenda 2030 bzw. den “Great Reset” sprechen, dann vielfach in gleichsam weichgespülten Phrasen, die allesam eine Art “Wohlfühlgefühl” vermitteln, auch wenn die Inhalte vielfach weder sonderlich appetitlich bzw. viele Implikationen ausgelassen werden. Beispiele hierfür sind etwa Insekten im Hundefutter, laute Überlegungen – hier etwa in der BBC –, dass fleischfressende Haustiere wie Hunde und Katzen “vegan” sein können oder die Tatsache, dass “CO2-Neutralität” den Tod vieler Milliarden Menschen bedeutet (denn ohne Öl- und Gasderivate ist es der modernen Landwirtschaft unmöglich, mehr als rund die Hälfte der heute lebenden Menschheit zu ernähren), wie etwa Alex Epstein in The Moral Case for Fossil Fuels ausführte.

Die meisten dieser Themen sind jedoch schier unmenschlich groß und es ist für Einzelpersonen oftmals schwierig, sich hierzu einen Überblick zu erarbeiten. Doch jenseits aller thematischen Verschiedenheit stechen bei nahezu all diesen Aspekten die nahezu immer gleichen Agit-Prop-Kampagnen ins Auge: einer offensichtlich vage belassenen Behauptung – z.B. “Bildung für alle” –, der man eigentlich gar nicht widersprechen kann folgt eine massive Propaganda-Begleitung in den “Leit- und Qualitätsmedien” (siehe den o.a. BBC-Beitrag zu veganen Fleischfressern), die von oftmals hitzigen “Debatten” innert des erlaubten “Overton-Fensters” gekennzeichnet sind.

Allerdings sind diese Dinge vielfach Ablenkungsmanöver, denn die Entscheidungen sind üblicherweise bereits – oftmals Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zuvor – in sprichwörtlichen Hinterzimmern unter Ausschluss der Öffentlich erfolgt (TKP berichtete). “Damals” haben die “Leit- und Qualitätsmedien” zwar gegebenefalls auch berichtet, aber typischerweise eben inerhalb der skizzierten “Einhegungen”.

Und um diese theoretischen Ausführungen mit Inhalten zu befüllen, soll es im folgenden um die öffentlichen Schulen und insbesondere um etwas gehen, was im englischen Original “comprehensive sexuality education” (etwa: “umfassende Sexualpädagogik” heißt und so “brandneu” ist, dass nicht einmal Wikipedia über ein deutschsprachiges Lemma hierzu verfügt.

Overtüre: Gespielte “Empörung” und bewusste Auslassung

Während die “Leit- und Qualitätsmedien” dieser Tage – beispielhaft Elisa Tomaselli im Standard, 8. Aug. 2023 – auf die “Empörung” hinweisen, die die Anwesenheit zweier Offiziere in der Schulbuchkommission auslöst, werden weitaus gewichtigere Inhalte aus Ignoranz verschwiegen. Beachten Sie, dass “Ignoranz” sowohl Nichtwissen als auch Nichtwissen-wollen bedeuten kann.

Viele der von Tomaselli geäußerten Bedenken sind übrigens nicht “neu”, wie dies erwähnt wird: der Neuigkeitswert wird als “überschaubar” bezeichnet, denn “bereits vergangenes Jahr wurden die neuen Lehrpläne vorgestellt”, die neben dem mittelbaren Stein des Anstoßes, der “umfassenden Landesverteidigung”, übrigens einer “Vielzahl verschiedenster Themen in den Schulfächern” Platz bieten, “darunter Klimaschutz, Gesundheitsförderung und Menschenrechtsbildung”.

Der Standard wies zwar noch darauf hin, dass “Klimaschutzexpertinnen oder andere Fachleute” vom Bildungsministerium nicht genannt wurden. Die gute Nachricht (Spin) des Beitrags lautet denn auch, dass sich “der Einfluss der beiden Offiziere…jedenfalls in Grenzen halten [dürfte]”, denn “grundsätzlich werden neu eingereichte Schulbücher in der Regel von drei Sachverständigen begutachtet”.

Offene Fragen gäbe es zuhauf: Wer aber zeichnet verantwortlich für die Inhalte dieser Lehrmittel? Wer sucht die Sachverständigen aus? Werden diese bezahlt und, wenn ja, von wem? (Nebenbei, über derartige Themen finden sich im US-Kontext massenhaft Hinweise auf Korruption, fragwürdige Inhalte u.v.m.; hier finden Sie mehr.)

1. Akt: Wir lesen Ministerialverordnungen

Im Anfang war das Ministerwort. 2015 veröffentlichte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), damalige Amtsinhaberin, das “Rundschreiben Nr. 11/2015 (BMBWF)“, welches “das Rundschreiben 36/1994” ersetzte. Dort heißt es (meine Hervorhebungen):

Aufgabe der Schule ist es…Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Persönlichkeit zu fördern. Sexuelle Entwicklung ist Teil der gesamten Persönlichkeitsentwicklung des Menschen und verläuft auf kognitiver, emotionaler, sensorischer und körperlicher Ebene.

Zeitgemäße Sexualpädagogik versteht sich heute als eine Form der schulischen Bildung, die altersentsprechend in der frühen Kindheit beginnt und sich bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Dabei wird Sexualität als ein positives, dem Menschen innewohnendes Potential verstanden. Im Rahmen einer umfassenden Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können.

In diesem Prozess spielen Eltern neben Institutionen wie Kindergärten und Schule eine zentrale Rolle.

Beachten Sie hierbei – und in Folge – bitte immerzu, dass es bei “einer umfassenden Sexualpädagogik” in erster Linie um den staatlichen Pflichtschulbereich geht, der bekanntlich Kinder im Jugendliche im Alter von 6-15 Jahren betrifft. Hinzu kommen auch die diesbezüglichen Optionen, die durch “verpflichtende Kindergartenjahre” hinzukommen, d.h. das Ausgreifen – Metastasieren – der “Aufgabe der Schule…im Rahmen einer umfassenden Sexualpädagogik”.

Wenn Sie sich nun fragen, wo denn die Inhalte dieser “umfassenden Sexualpädagogik” herkommen, so informiert der Ministerialerlass darüber wie folgt:

In Zusammenarbeit mit europäischen Experten und Expertinnen entwickelte das Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation für Europa (WHO) in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland 2011, die „Standards für Sexualaufklärung in Europa“.

Den in dem Online-Ministerialerlass nicht verlinkten Text dieser “Standards” finden Sie hier.

Auch andere in diesem Zusammenhang relevante internationale Organisationen, wie die International Planned Parenthood Federation (IPPF) oder die Vereinten Nationen haben sich in den letzten Jahren mit den Definitionen von Sexualpädagogik auseinandergesetzt. Sie sehen neben dem grundlegenden Wissenserwerb den Schwerpunkt der Sexualpädagogik im Erlernen von Kompetenzen sowie in der Ausbildung von Werten, um eine selbstbestimmte Sexualität in Verantwortung für sich und andere zu leben. Dabei sollten wissenschaftlich gestützte, realistische und nicht verurteilende Informationen weitergegeben werden. Sexualität wird als ganzheitliches und in die emotionale und soziale Entwicklung eingebettetes Phänomen verstanden und Sexualpädagogik als ein altersgerechter und kulturrelevanter Ansatz zur Vermittlung von Sexualität und Beziehungen definiert.

Bitte bedenken Sie, dass wir nach wie vor von der “Aufgabe der Schule” sprechen, nicht nur “Aufklärung” im Sinne der Sexualkunde zu vermitteln, sondern hier wird von einer “altersgerechte[n]…Vermittlung von Sexualität und Beziehungen” gesprochen – in deutschen und österreichischen Kindergärten und Schulen.

Die unterschiedlichen internationalen Richtlinien zur Sexualpädagogik zeigen ein eindeutiges Bild: Sexualpädagogik soll altersgerecht, an der Lebensrealität von Kindern und jungen Menschen orientiert sein und auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren. Sie soll einen positiven Zugang zur menschlichen Sexualität darstellen und eine positive Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie das eigene Wohlbefinden befördern. Sie soll sich am Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vielfalt der Lebensformen (z.B. sexuelle Orientierung, Geschlechteridentitäten) orientieren, soll Kompetenzen (z.B. kritisches Denken, Kommunikationsfähigkeiten) vermitteln und an internationalen Menschenrechten ausgerichtet sein.

Besonders skurril wird es, wenn der Ministerialerlass über den letzten Aspekt der “Menschenrechte” spricht, denn ein derartiger “auf Rechten basierender” Zugang zu dieser Thematik ist essenziell für deren unwidersprechbare Propagandisierung: denn – wer möchte sich denn exponieren, um “gegen Menschenrechte” aufzutreten?

2. Akt: Übersetzungen des “Ministerialsprech”

Wie der Erlass aus 2015 festhält, so umfassen diese “das Recht jedes Menschen, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt,

  • auf einen bestmöglichen Standard sexueller Gesundheit, einschließlich des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung;
  • Informationen zu Sexualität zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten;
  • auf sexuelle Aufklärung;
  • auf Respekt gegenüber der körperlichen Unversehrtheit;
  • auf freie Partner- und Partnerinnenwahl;
  • zu entscheiden, ob er/sie sexuell aktiv sein will oder nicht;
  • auf einvernehmliche sexuelle Beziehungen;
  • auf einvernehmliche Eheschließung und Eingehen von Partnerschaften;
  • zu entscheiden, ob und wann er/sie Kinder haben will und
  • ein befriedigendes, sicheres und lustvolles Sexualleben anzustreben.

Bitte erlauben Sie mir einige “Übersetzungshinweise” für das bessere Verständnis dieser Formulierungen bevor wir uns den Grundlagen dieser Ausführungen widmen.

  • “sexuelle…Gesundheitsversorgung” bedeutet Zugang zu Verhütungsmitteln, v.a. synthetischen Hormonen in der Form der “Anti-Baby-Pille”
  • “reproduktive Gesundheitsversorgung” bedeutet uneingeschränkten Zugang zu Abtreibung und Schwangerschaftsabbrüchen
  • “zu entscheiden, ob er/sie sexuell aktiv sein will oder nicht” umfasst ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche vor der Geschlechtsreife und stellt eigentlich den Straftatbestand der Pädophilie dar (in Österreich etwa § 207 StGB, in Deutschland etwa § 176 StGB)
  • das Recht “auf einvernehmliche sexuelle Beziehungen” ist etwas, das Minderjährige per definitionem nicht tun können, aber wie auch immer geartet ist man im Bildungsministerium anderer Ansicht; es wäre zu prüfen, ob der Erlass nicht den Tatbestand der Beihilfe zu einer kriminellen Handlung (s. den vorigen Punkt) erfüllt
  • “ein befriedigendes, sicheres und lustvolles Sexualleben anzustreben” ist ebenso “Aufgabe der Schule” – hierbei erübrigt sich wohl jeder weiterer Hinweis, von der Erinnerung abgesehen, dass wir über Kinder und Jugendliche vor der Geschlechtsreife sprechen.

Intermezzo: Was sagt das Bildungsministerium sonst noch dazu?

Unter der Überschrift “Sexualpädagogik” findet sich weiter unten eine hilfreiche Sammlung von Inhalten und weiterführenden Informationen, deren Lektüre in jedem Fall angeraten ist. Im Allgemeinen finden sich die folgenden drei Hauptaspekte: Unter “Wissen aufbauen, reflektieren, weitergeben” lauten die Ziele, dass die Schüler

  • wesentliche Faktoren einer sexuell gesunden Lebensweise und krankmachende Faktoren benennen.
  • Informationsquellen und Institutionen zum Thema Sexualität und Partnerschaft [kennen] und können Informationen weitergeben.
  • verstehen Informationen zu Sexualität und Partnerschaft und können einen Bezug zum Lebensalltag herstellen.

Unter “Haltungen entwickeln” heißt es, dass die Schüler

  • eine positive Haltung sich selbst und den eigenen Bedürfnissen gegenüber [zeigen].
  • machen sich eigene Einstellungen zu Sexualität und Partnerschaft und persönliche Werthaltungen bewusst.
  • in der Lage [sind], sich mit anderen Haltungen respektvoll auseinander zusetzen und entwickeln eine respektvolle Haltung gegenüber verschiedenen Formen von Sexualität und Identitäten.

Schließlich heißt es unter Kompetenzen zu “bewerten, entscheiden, umsetzen”, dass die Schüler

  • Sexualinformationen nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewerten [können] und auch Neue Medien hierfür verantwortungsvoll nutzen.
  • verantwortungsbewusste Entscheidungen über das eigene Sexualleben und Partnerschaft treffen [können], die sich im täglichen Leben positiv auf ihre sexuelle Gesundheit und Partnerschaft auswirken.

All dies ist nunmehr “Aufgabe der Schule”, wobei ich mir den erneuten Hinweis erlaube, dass wir hier über Inhalte sprechen, mit denen Kinder und Jugendliche vor der Geschlechtsreife von Lehrpersonal bzw. “externen Experten” (wie etwa Drag Queens) konfrontiert werden.

3. Akt: UNO und WHO sind lediglich die Spitzen dieser Eisberge

Jegliche Beschäftigung mit diesen Aspekten führt unweigerlich zu den “größeren Zusammenhängen”, in deren Hintergrund man nahezu unvermeidbar auf die “Ziele nachhaltiger Entwicklung” (Sustainanble Development Goals oder SDG) der Vereinten Nationen – nun in Partnerschaft mit dem Weltwirtschaftsforum (WEF) –, mit denen wir uns nun befassen müssen.

Auf der Homepage des Bildungsministeriums heißt es hierzu u.a., dass sich die UN-Mitgleidsstaaten sich “zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung unter dem Titel ‘Transformation unserer Welt’ verpflichtet [haben]”:

Kooperationen sind für nachhaltige Entwicklung entscheidend. Staatliche, föderale und zivilgesellschaftliche Akteure, der Privatsektor, Schulen sowie letztlich alle Individuen müssen Anstrengungen leisten, um gemeinsam Fortschritte in Richtung Neugestaltung der Welt zu erreichen.

Bildung ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der gesamten Agenda 2030. Dem Bildungswesen kommt daher in der Arbeit an der Vision einer gerechten, friedlichen und nachhaltigen Gesellschaft eine Schlüsselrolle zu. Die Weltgemeinschaft hat sich dafür ein eigenes Ziel (SDG 4) gesetzt: „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“. Alle Bildungspartner weltweit müssen mitwirken, um dieses Ziel zu verwirklichen.

Etwas weiter unten liest man u.a. folgendes:

Die österreichische Bundesregierung hat für die Umsetzung der Agenda 2030 den sogenannten Mainstreaming-Ansatz gewählt, um die SDGs in effizienter, zielorientierter und eigenverantwortlicher Weise in sämtliche Aktivitäten der österreichischen Politik und Verwaltung zu integrieren…

Mit der Bildungsreform und dem Pädagogikpaket sollen Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit sukzessive gesteigert werden. Schüler/innen können mit ihren unterschiedlichen sozialen Hintergründen, ihren Fähigkeiten und ihren besonderen Bedürfnissen individuell gefördert und am Übergang zwischen den Schulstufen besser begleitet werden…

Alle Menschen sind gefordert, an dem ambitionierten Transformationsprogramm mitzuwirken, das letztlich nur in Kooperation auf allen Ebenen – gesamtgesellschaftlich – gelingen kann. Eine Schule bildet die Gesellschaft im Kleinen ab. Wenn hier partnerschaftlich gelernt wird, Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung geübt werden, kritisches Denken entwickelt wird, Schüler/innen und das gesamte Schulteam gemeinsam Verantwortung übernehmen, dann können Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sein.

Es stellen sich angesichts der “umfassenden Sexualpädagogik” mindestens Fragen, welche “kritischen”, aber immerhin “altersgerechten” Übungen mit Kindern und Jugendlichen vor ihrer Geschlechtsreife hier gemeint sind?

Gibt es auch die Option, zu dem “ambitionierten Transformationsprogramm” eine ablehnende Haltung einzunehmen? Nicht aus Ablehnung um der Ablehnung willen, sondern aus dem Prinzip von Freiheit und Eigenverantwortung. Denn man kann das Wort “Forderung” auch als “Zwangsmaßnahme” lesen, d.h. eine Art der Überzeugung die eher Vito Corleone denn einem freien, souveränen Individuum entspricht.

Akt 4: Die Handlungsvorgaben der UNESCO

Und so kommen wir zum nächsten Teil, den entsprechend mit dem Logo der Agenda 2030 versehenen “konkreten Handlungsrahmen” der UNESCO, den Sie hier finden. Die 22-seitige “Kurzfassung” des sog. “Aktionsrahmen für die Umsetzung von Sustainable Development Goal 4” trägt den folgenden, wohlfeil klingenden Untertitel: “Inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sowie lebenslanges Lernen für alle”. Verantwortlich zeichnet übrigens eine Dr. Barbara Malina von der Deutschen UNESCO-Kommission, was erneut als Hinweis gelten mag, dass all das Gesagte hier mutatis mutandis auch für Deutschland gilt (das folgende Zitat ist S. 6 entnommen, die Hervorhebungen sind im Original):

Das neuerliche Augenmerk auf den Zweck und die Relevanz von Bildung für menschliche Entwicklung sowie für wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit ist ein charakteristisches Merkmal der Bildungsagenda 2030. Sie ist in eine ganzheitliche und humanistische Vision eingebettet. Diese Vision geht über einen utilitaristischen Bildungsansatz hinaus und integriert vielerlei Dimensionen des menschlichen Daseins. Sie versteht Bildung als inklusiv und als wesentlich für die Förderung von Demokratie, Menschenrechten, Global Citizenship, Toleranz, bürgerschaftlichem Engagement und von nachhaltiger Entwicklung. Bildung ermöglicht interkulturellen Dialog und fördert den Respekt vor kultureller, religiöser und sprachlicher Vielfalt.

Erlauben Sie mir auch hier, einige Hinweise und “Übersetzungshilfen” anzuführen:

Erneut und auffällig ist die Betonung “ganzheitlicher” Faktoren. Gemeint damit sind “alle, die mitmachen (wollen), was angesichts der Erfahrungen während der sog. “Corona-Pandemie”, insbesonders der bewussten, staatlich proponierten und von den “Leit- und Qualitätsmedien” weitgehend unkritisch befeuerten Ausgrenzung “der Ungeimpften” kaum Hoffnung auf gelebte Egalität macht.

Global Citizenship wird immer wieder erwähnt, doch steht nie dabei, was das eigentlich ist. Bürgerrechte wie sie existieren sind an nationalstaatliche Verfassungen gekoppelt, und solange die Agenda 2030 keine “globale Verfassung” mit entsprechenden rechtsverbindlichen Freiheiten vorsieht (was so nirgends erwähnt wird), ist dies – Augenauswischerei bzw. ein Kampfbegriff, der gewiss nicht den existierenden Rechtsnormen entspricht.

Auf S. 7 heißt es knapp zusammengefasst (Hervorhebungen im Original):

Der Bildungsagenda 2030 liegen folgende Prinzipien zugrunde:

  • Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht und schafft die Voraus-setzung für die Inanspruchnahme weiterer Rechte.
  • Bildung ist ein öffentliches Gut.
  • Geschlechtergleichberechtigung ist untrennbar mit dem Recht auf Bildung für alle verbunden.

Epilog: Ein Gespenst geht um in der Welt

Und dies ist – wenig mehr denn die Formulierung eines revolutionären Manifests. Konkret ausformuliert heißt es in demselben “Aktionsrahmen” wie folgt (S. 8-9, Hervorhebungen im Original):

Zugang zu und Abschluss von hochwertiger Bildung für alle Kinder und Jugendlichen sicherstellen: mindestens 12 Jahre kostenlose, öffentlich finanzierte, inklusive und chancengerechte hochwertige Grundschul- und Sekundarschulbildung, wovon mindestens neun Jahre obligatorisch sind…Die Bereitstellung von mindestens einem Jahr kostenloser und obligatorischer vorschulischer Bildung guter Qualität sollte ebenso gefördert werden.

Chancengerechtigkeit und Inklusion in und durch Bildung sicherstellen und angehen gegen alle Formen von Exklusion und Marginalisierung, Disparität, Benachteiligung und Ungleichheit beim Zugang zu Bildung, bei Partizipation, Erhalt und Abschluss sowie Lernergebnissen. Da Geschlechtergleichberechtigung ein weiteres Hauptmerkmal der Bildungsagenda 2030 ist, widmet diese Agenda der Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit besondere Sekundarschulbildung umfasst auch die berufliche Ausbildung. Kein Bildungsziel sollte als erfüllt gelten, solange es nicht von allen erreicht wurde.

Die geforderten “mindestens 12 Jahre kostenlose, öffentlich finanzierte, hochwertige Grundschul- und Sekundarschulbildung” – die vorerst von 9-10 Jahren “Pflichtschule” gleichsam konterkariert werden – weisen in erster Linie auf eine Ausweitung des staatlich/UN/WEF-Zugriffs auf unsere Kinder hin. Das hinzukommende verpflichtende “Gratis-Kindergartenjahr” erweitert diesen Zeitraum.

Besonders perfide ist jedoch die Wortwahl, wenn der “Aktionsrahmen” von “Chancengerechtigkeit” spricht, denn dies bedeutet wenig mehr als ein Abgehen von freiheitlichen Grundprinzipien. Damit ist nämlich nicht gemeint, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten erhalten, sondern vielmehr, dass “alle Formen von Exklusion und Marginalisierung, Disparität, Benachteiligung und Ungleichheit beim Zugang zu Bildung, bei Partizipation, Erhalt und Abschluss” ausgemerzt werden sollen. Anders formuliert: durch das Bildungswesen sollen alle Kinder und Jugendliche “gleich” gemacht werden.

Letztlich sei an dieser Stelle auf die – wohl unverhohlene Drohung – hingewiesen werden, die dem letzten zitierten Satz innewohnt:

Kein Bildungsziel sollte als erfüllt gelten, solange es nicht von allen erreicht wurde.

Wir erinnern uns: “niemand ist sicher, bevor wir nicht alle sicher [geimpft] sind”. Jegliche “Abweichler” werden aus der Gemeinschaft der “Normalen” ausgeschlossen, was wiederum klar macht, wer mit “allen” gemeint ist.

Ein klares “wehret den Anfängen” ist in jedem Fall geboten, doch sei darauf verwiesen, dass die Ursprünge dieser Politikziele vor rund 20 Jahren auszumachen sind. Diese wurden dann 2015 auf unfassbar banalem und – zugegeben unleserlichem – Wege eingeführt; nun haben es wir rund acht Jahre später mit den erstmals als Massenphänomen sichtbaren Auswirkungen zu tun.

Während wir in den nächsten Wochen und Monaten tiefer in die Materie der UN/WEF-Agenda 2030 bzw. dem “Great Reset” eintauchen werden, sei an dieser Stelle erneut der Hinweis erwähnt, dass die an dieser Stelle skizzierten Faktoren über “ganzheitliche Sexualpädagogik” auf die “Zielgruppe” ab 5 Jahren ausgerichtet ist.

Bitte lesen Sie diese Unterlagen selbst (ich weiß, dass dies furchtbar ist und daneben nehmen sich ja auch z.B. Protokolle der SED oder anderer kommunistischer Staaten nahezu als Prosameisterwerke aus) und teilen Sie diese Informationen mit Ihren Verwandten, Freunden und Bekannten.

Je mehr Menschen ob der perfiden Inhalte der UN/WEF-Agenda 2030 bzw. des “Great Reset” Bescheid wissen, desto unwahrscheinlicher wird deren Durchführung.

Bild United NationsSustainable Development Goals, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

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