Eine beabsichtigte Studie zur Impfstoffsicherheit sei laut Paul-Ehrlich-Institut aufgrund der mangelnden Unterstützung großer Krankenkassen gescheitert. Und obwohl keine anderen Zahlen verfügbar sind, weigert sich das Institut, die Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für eine Analyse zu verwenden.

Die Debatte um „plötzliche und unerwartete Todesfälle“ geht in die nächste Runde. Nach einer Aktuellen Stunde am 16. Dezember im Bundestag, in der die AfD für ihre Datenanalyse viel Kritik und Spott von den übrigen Fraktionen einstecken musste, liegt der Epoch Times nun eine Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vor, die eine neue Brisanz offenlegt.

Wie aus dem vierseitigen Dokument hervorgeht, hatte das PEI „frühzeitig geplant, mit den großen Krankenkassen eine Studie aufzusetzen, um seltene und/oder schwerwiegende Nebenwirkungen besser analysieren zu können“.

„Allerdings konnte das Paul-Ehrlich-Institut von den großen gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Zustimmung erhalten, an der Studie teilzunehmen“, so das PEI.

Daher sei es bisher nicht möglich, diese Studie aufzusetzen. Erst kürzlich sei es dem Institut gelungen, eine Krankenkasse für die Zusammenarbeit zu gewinnen. Insoweit hofft das PEI, dass sich im kommenden Jahr eine Software bewährt, mit der wichtige Sicherheitsdaten analysiert werden können. Mehr als zwei Jahre nach dem Start der COVID-Impfkampagne am 27. Dezember 2020.

Dass keine Krankenkasse an einer Zusammenarbeit mit dem PEI interessiert gewesen sein soll, lässt aufhorchen. Denn das Thema einer deutlichen Untererfassung von Nebenwirkungen der COVID-Impfungen ist keinesfalls neu.

„Hexenjagd“ auf BKK-Vorstand

Am 1. März 2022 wurde der frühere Vorstand der Betriebskrankenkasse BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, plötzlich seines Postens enthoben. Er hatte dem PEI eine Analyse auf der Datenbasis von 10,9 Millionen Versicherten vorgelegt. Diese gab Grund zur Annahme, dass „eine sehr erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung“ bestehe, so Schöfbeck in seinem Schreiben an das PEI.

Der ProVita-Chef hatte ebenso wie die AfD zusammen mit dem Datenanalysten Tom Lausen die Zahlen der medizinischen Abrechnungen anhand der ICD-Codierungen unter die Lupe genommen.

Während dem PEI für das Jahr 2021 zu diesem Zeitpunkt 244.576 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach einer COVID-Impfung gemeldet worden waren, lagen nach der Auswertung der BKK ProVita allein für die ersten zweieinhalb Quartale des Jahres 2021 insgesamt 216.695 ärztlich behandelte Fälle von Impfnebenwirkungen vor.

„Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen“, so Schöfbeck.

Lesen Sie auch

Nach der Veröffentlichung der Zahlen wurde die Debatte darüber seitens der BKK ProVita hinter verschlossenen Türen geführt. Verwaltungsratsmitglied Marco Altinger sprach später gegenüber der Epoch Times von einer „Hexenjagd“ auf Schöfbeck, dem kurzerhand gekündigt wurde. Altingers Versuche, die Zahlen aufzuarbeiten, anstatt sie „unter den Teppich zu kehren“, scheiterten.

In einer Pressemitteilung gab die BKK ProVita lediglich bekannt, dass die Datenanalyse und die dazu gemachten Aussagen nicht den aktuellen Wissensstand „und die Haltung der Kasse“ wiederspiegele.

Auf Initiative des AfD-Abgeordneten Martin Sichert und Tom Lausen legte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich interne Abrechnungsdaten vor. Daraus wurde ersichtlich, dass sich im Jahr 2021 fast 2,5 Millionen Patienten in ganz Deutschland nach einer COVID-Impfung in ärztliche Behandlung begeben hatten.

PEI stellt Auswertung für 2023 in Aussicht

In seiner neusten Stellungnahme vom 16. Dezember wehrt sich das PEI zudem gegen die erhobenen Vorwürfe, dass sich das Institut nicht schon eher um die Daten bemüht und diese selbst ausgewertet hat, wie es im Infektionsschutzgesetz in § 13 Abs.5 vorgeschrieben ist. Der vom Gesetzgeber vorgesehene Datenaustausch sei an einer notwendigen Schnittstelle gescheitert.

Das Robert Koch-Institut (RKI) habe die technischen Voraussetzungen für das Auslesen und die Übermittlung der Daten von Kassenärztlichen Vereinigungen an RKI und PEI ermöglicht. Die technischen Übermittlungsstandards liegen laut PEI jedoch erst seit dem 25. Oktober 2022 vor.  Nun arbeite das Institut – unterstützt von einem externen Dienstleister – an diesen Adaptionen. Krankenkassendaten seien außerdem sehr viel besser geeignet für entsprechende Auswertungen als die Daten der KBV. Schließlich sei für die Erfassung und Auswertungen von Verdachtsfällen bezüglich Nebenwirkungen nach „einschlägigen arzneimittelrechtlichen und infektionsschutzrechtlichen Vorgaben“ das PEI zuständig.

Allgemeine Aussagen zum Anstieg von Todesfällen anhand von ICD-Kodierungen seien nach Einschätzung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) „wissenschaftlich nicht zulässig“, so das PEI.

„Wenn dem so wäre, hätte die KBV spätestens nach der Äußerung der Zi ihre Daten zurückziehen müssen“, widerspricht Lausen in einem Telefonat mit der Epoch Times.

„Warten auf bessere Daten ist keine Lösung“

Dass es das PEI nach zwei Jahren immer noch nicht geschafft hat, eine eigene Datenanalyse aus Krankenkassendaten zu erstellen, ist die eine Sache. Wenn jedoch Daten vorgelegt werden und dann auf noch bessere Daten von den Krankenkassen gehofft wird, sorge das einfach für Kopfschütteln.

„Klar sind Daten von den Krankenkassen noch besser“, erklärt der Datenexperte Lausen. „Aber es geht doch darum, schnellstmöglich eine statistische Häufung zu erkennen und dazu muss man doch erst einmal die Daten auswerten, die vorhanden sind, anstatt auf noch bessere Daten lange zu warten.“

Bessere Daten als die vorgelegten seien nun einmal aktuell nicht verfügbar. Alles andere koste Zeit – und gehe zulasten der Gesundheit der Bevölkerung. „Das Warten auf bessere Daten ist keine Lösung!“, so Lausen.

Lesen Sie auch

Auch die Tatsache, dass bislang keine Krankenkasse mit dem PEI zusammenarbeiten wollte, findet der Analyst mehr als verwunderlich und bezeichnet dies als „Komplott der Verantwortungslosigkeit“. Die Auswertung der Daten müsste doch im Interesse aller Krankenkassen sein, denen die Gesunderhaltung ihrer Versicherten am Herzen liege. Eigentlich hätten die Krankenkassen dem PEI freiwillig alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen müssen, so Lausen.

Kritik an PEI-Auswertung bereits 2018

Wenn man jedoch verstanden hat, dass sich das PEI lediglich mit statistischen Auswertungen befasst, so verwundern die „völlig unverantwortlichen Vorgänge“ nicht, erklärt Lausen und verweist auf ein Interview mit einem ehemaligen PEI-Mitarbeiter für Arzneimittelsicherheit, das im Dezember 2018 in der ARD-Sendung Report Mainz veröffentlicht wurde.

In dem Bericht kritisiert der inzwischen als Impfgutachter tätige Dr. Klaus Hartmann anlässlich der HPV-Impfung das Meldesystem, mit dem das PEI Verdachtsmeldungen von Impfnebenwirkungen erfasst – ob es sich nun um Autoimmunerkrankungen, kognitive Störungen oder sonstige Erkrankungen handelt.

„Wenn eine schwere Nebenwirkung nach einer HPV-Impfung gemeldet wird, ist das Paul-Ehrlich-Institut immer der Ansicht, […] das hätte den Betreffenden auch erwischen können, mit der Krankheit ohne die Impfung“, so Hartmann.

Auf die Frage: „Kann es sein, dass das Paul-Ehrlich-Institut nicht wirklich wissen will, ob die HPV-Impfung schwere Nebenwirkungen hat?“, antwortete der Mediziner: „Der Verdacht drängt sich immer wieder auf.“ Es gehöre zu den Amtsaufgaben des PEI, die Sicherheit der Impfstoffe zu überwachen. Das werde statistisch interpretiert, mit anderen Worten: Wenn es keine Häufung von Fällen gibt, geht man davon aus, dass es keine Zusammenhänge gibt.

„Wenn die Fallmeldungen, die man hat, als nicht kausal mit der Impfung zusammenhängend bewertet werden, dann gibt es auch kein Problem und man muss keine Maßnahmen treffen“, schildert der Impfgutachter weiter.

Hartmann sieht darin den „Schutz des Impfgedankens“. Auch das Bundesgesundheitsministerium sei ihm zufolge der Auffassung, dass das Gesundheitssystem um so besser funktioniere, je mehr Menschen geimpft werden.

Impfärzte im „gefährlichen Blindflug“

Dass Impfnebenwirkungen beim PEI nur statistisch und eben nicht mithilfe von Obduktionen interpretiert werden, sieht der Datenexperte Lausen ebenfalls äußerst kritisch. „Aus einer Statistik kann man nie die kausalen Zusammenhänge feststellen, nur Korrelationen.“ Aufgrund seiner Auswertungen, denen die ICD-Codes zugrunde liegen, ließen sich derartige Zusammenhänge sowie Ausreißer und Häufungen deutlich erkennen.

Für Lausen ist klar: „Das PEI muss alle Erkenntnisquellen zur Sicherstellung der Impfstoffsicherheit ausschöpfen, die ihm der Gesetzgeber verpflichtend an die Hand gegeben hat“, anders könne man dort die Impfstoffsicherheit nicht bewerten.

Lausen verweist hierzu auf die Häufungen von Myokarditis-Vorkommnissen, die ab dem 3. Quartal 2021 in den ICD-Kodierungen I40.0, I40.1,I40.8, I40.9, I51.4 „massiv sichtbar“ angestiegen sind. Während das PEI in dem am 7. September 2022 veröffentlichten letzten Sicherheitsbericht bis zum 30. Juni 2022 lediglich 2.128  Myokarditis-Verdachtsfälle im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung gemeldet bekam, gehen aus den KBV-Daten hingegen über 30.000 extra Vorkommnisse vom 3. Quartal 2021 bis zum 1. Quartal 2022 hervor. Myokarditis betrifft häufig jüngere Menschen, die statistisch gesehen vom Coronavirus wenig gefährdet sind.

Bereits am 7. Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Prozess um die Soldaten-Impfpflicht auf Lausens Anhörung als Parteiensachverständiger festgestellt, dass das PEI seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Untersuchung von Gesundheitsdaten von den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Zwecke der Impfstoffsicherheitsüberwachung nicht nachgekommen ist. Daran habe sich nach Einschätzung von Lausen bis heute nichts geändert.

„Damit begeht das PEI schwerste Versäumnisse in der Impfstoffsicherheitsprüfung. Die impfenden Ärzte befinden sich deshalb im gefährlichen Blindflug im Hinblick auf ihre Patienten-Aufklärungspflichten nach § 630e BGB“, warnt der Datenexperte.

Hier kann die Stellungnahme des PEI vom 16. Dezember 2022 eingesehen werden.

Quelle: epochtimes.de