Dank einer Gesetzesänderung kann der Gesundheitsminister ein „Impf-Erinnerungsschreiben“ an die Haushalte zu schicken. Wer nicht so geimpft ist, wie vom Nationalen Impfgremium erwünscht, bekommt bald einen Brief. Möglich wurde das durch massive Eingriffe in den Datenschutz.

Bald bekommen die „Ungeimpften“, dazu zählen auch jene, die sich nicht alle vier Stiche geholt haben, einen neuen Brief vom Gesundheitsministerium – personalisiert diesmal. (Manche meinen auch, er werde per Einschreiben kommen, TKP Recherchen konnten dies aber bisher nicht bestätigen).

Preisgabe der persönlichen Gesundheitsdaten

Die Gesetzesänderung hat dabei Datenschutz hinsichtlich der Gesundheitsdaten vollständig zertrümmert. Zunächst kam es zur umfangreichen Änderung des Arzneimittelgesetzes – erlassen im Februar 2022. TKP hatte darüber berichtet. Mit der Abänderung von Paragraf 80 wurden die Gesundheitsdaten, die eigentlich besonders geschützt sein müssten, am Silbertablett serviert. Bis dahin hatte man diese Daten pseudonymisiert weitergeben müssen. Das wurde gestrichen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist dadurch ermächtigt, diese Daten weiterzugeben. Auch an die WHO, die EU, private Agenturen und natürlich an das Gesundheitsministeriums. Nun können verschiedenste, private und ausländische Institutionen Zugriff auf die persönlichen Gesundheitsdaten der Österreicher verlangen.

Das war der erste Akt.  Jetzt hat die ÖVP-Grüne-Regierung wieder einmal das Epidemiegesetz geändert. Am Mittwoch wurde diese Änderung durch den Bundesrat gewunken. Nun ist der Gesundheitsminister ermächtigt, per Brief die Bürger an ihre Impfung zu „erinnern“. Diese neuen Briefe werden durch die Änderung auch personalisiert einflattern. Dadurch erhofft man sich mehr „Erfolg“, denn personalisierte Schreiben hätten „eine stärkere Wirkung als etwa Postwurfsendungen oder Flugblätter“, kommentierte die Änderungen der ÖVP-Abgeordnete Werner Saxinger im November. Wer geglaubt hat, die Regierung hat ihren Impf-Fetisch aufgegeben, irrt sich. 300.000 Euro soll die neue Propaganda kosten – zusätzlich zur Zertrümmerung des Datenschutzes.

Ohne Rücksicht auf Verluste

Hinter dem Impfbrief erkennt Madeleine Petrovic, ehemalige Bundessprecherin der Grünen, den nächsten heftigen Tabubruch: Nach der Preisgabe aller Arzneidaten mit dem Klarnamen der Betroffenen durch § 80 Arzneimittelgesetz erfolgt jetzt die spezifische Erfassung des ‚Corona-Impf-Gehorsams‘ – und zwar wiederum ohne irgendeine Erwähnung der dramatischen Zunahme der gemeldeten schweren Impfschäden, ohne Beweislastumkehr bei der Haftung und ohne offizielle Preisgabe der Inhalte der großteils geschwärzten EU-Verträge beziehungsweise Chats der Kommissionspräsidenten.“

Wer nicht so geimpft ist, wie es das Nationale Impfgremium empfiehlt, bekommt bald Post – persönlich adressiert. Aber noch mehr: Auch Personen, denen aufgrund aktueller Genesung und aufgrund einer Kontraindikation selbst vom NIG keine Impfung empfohlen wird, werden einen Brief bekommen. Die Regierung argumentiert das so: „Um diese spezielle Gruppe an Personen herauszufiltern, wäre nämlich eine mit noch intensiveren Eingriffen verbundene Verschneidung von Datenbanken erforderlich gewesen.“

Somit wird ein persönlich adressierter Brief, gezeichnet vom Minister, auch zu Personen kommen, bei denen möglicherweise eine lebensbedrohliche Kontraindikation vorliegt. Madeleine Petrovic zu TKP: „Da Empfehlungen eines Ministers bei vielen Menschen ein besonders hohes Vertrauen genießen, kann ein derartiges Schreiben unter Umständen fatale Folgen haben. Aber die Haftungsfrage scheint wiederum nachrangig zu sein.“ Sie ergänzt, dass nicht nur die Änderungen des Epidemiegesetzes schockieren würden, sondern auch wie diese zustande gekommen sei. Wie so oft reichte ein Initiativantrag eines Abgeordneten (Ralph Schallmeiner, Grüne, Anm.) aus, um den Prozess zu starten. „Ein Tiefpunkt jeder demokratisch fundierten Gesetzgebung.“

Bild NaturpuurCOVID-19 mRNA Vaccine, ÖsterreichCC BY 4.0

Quelle: tkp.at