Der Migrant, der im Oktober in Ludwigshafen unter „Allahu Akbar“-Rufen zwei Handwerker auf offener Straße erstach, muß nicht ins Gefängnis. Wie die Richterin den Freispruch begründet.

LUDWIGSHAFEN. Der 26jährige Liban M. (26), der am 18. Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim zwei 20 und 35 Jahre alte Männer erstach, ist freigesprochen worden. Der Somalier hatte einem der Opfer die Hand abgehackt und einen weiteren Mann schwer verletzt. Dabei rief er „Allahu Akbar“.

Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal in Rheinland-Pfalz sah es zwar als erwiesen an, daß der Angeklagte die ersten beiden Taten auf offener Straße und die dritte in einem Drogeriemarkt begangen hat. Dabei habe er auch jeweils die „Arg- und Wehrlosigkeit“ der Opfer ausgenutzt und somit das Mordmerkmal der „Heimtücke“ erfüllt.

Richterin: „Freispruch ist schmerzhaft“

Den Asylbewerber, der während des Massakers von der Polizei kampfunfähig geschossen wurde, hielt die Vorsitzende Richterin jedoch für nicht schuldfähig. Er habe demnach zur Tatzeit unter einer akuten paranoiden Schizophrenie gelitten. Daher müsse sie einen Freispruch erlassen.

Sie ordnete stattdessen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Aufgrund der festgestellten Erkrankung zur Tatzeit sei „seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben“ gewesen. Einen schuldlos Handelnden könne man für seine Taten nicht bestrafen, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung laut Ludwigshafen24. Daher sei der Freispruch, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat geschah laut Polizei nach einem Streit mit seiner Freundin um den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder. Danach sei der Afrikaner ausgerastet und habe wahllos auf Passanten eingestochen. (fh)

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