Alles bestens, hier gibt es nichts zu sehen, könnte man meinen, wenn man den heute durch die Mainstream-Medien gejagten Meldungen folgt. Weniger als 1 Promille – rechnet man selbst dann nur 0,08 Promille – der Impfungen führt demnach zu Anträgen auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz und nur ein Bruchteil davon sei berechtigt gewesen. In Österreich wird also bei einer von rund 12.000 Spritzen ein Antrag nach dem Impfschadengesetz gestellt, nur ein kleiner Bruchteil davon sei berechtigt.

In Deutschland berichtete das PEI, dass eine von 5.000 Spritzen zu schweren Nebenwirkungen führt. Das deutet auf eine deutliche Untererfassung der schweren Impfnebenwirkungen hin. Dass es bislang zu so wenigen anerkannten Impfschäden kam, kann auch an den zuständigen Behörden liegen. Ob diese unwillig oder schlichtweg überfordert sind, den Schadensmeldungen nachzugehen, ist schwer zu sagen. Jedenfalls konnten wir zumindest einen Fall einer verweigerten Obduktion in einem kritischen Fall dokumentieren.

Wer sich etwas mehr als oberflächlich mit den gemeldeten Verdachtsfällen von Impfschäden nach Verabreichung der so genannten Coronaimpfung in Österreich beschäftigt und heute die Ö3-Nachrichten verfolgt hat, der staunte nicht schlecht: Der Staatsfunk berichtet nach Befragung der Gecko-Chefin Reich, dass in weniger als 1 Promille der Impfungen Anträge auf Impfschaden-Entschädigung gestellt wurden. Etwas ausführlicher wurde das Thema auf Ö1 berichtet, wo noch der Leiter des Impfreferats der österreichischen Ärztekammer zu Wort kam und den Unterschied zwischen Impfreaktion und Impfschaden erklären sollte.

Das PEI hatte im Juli dieses Jahres bestätigt, dass bei einer von 5.000 Impfungen schwere Nebenwirkungen auftreten. TKP berichtete. In Österreich soll die Anzahl der Anträge nach dem Impfschadengesetz nur 0,08 Promille oder eine gemeldete schwere Nebenwirkung auf 12.000 Spritzen betragen und somit zumindest in der gleichen Größenordnung wie in Deutschland liegen. Davon sollen in Österreich allerdings nur 50 Anträge auf 20 Millionen Impfungen berechtigt und alle anderen unberechtigt sein. Demnach würde in Österreich nur eine von 400.000 Impfungen zu einer schweren Nebenwirkung führen. Sollten die Impfungen in Österreich tatsächlich 80-mal weniger schwere Nebenwirkungen verursachen als in Deutschland oder wurde hier vielleicht einfach nicht so genau draufgeschaut? Spiegelt die Anzahl der bestätigten schweren Impfschäden in Deutschland überhaupt die tatsächliche Anzahl schwerer Nebenwirkungen wider oder ist nicht auch in Deutschland von einer deutlichen Untererfassung auszugehen?

Laut Dr. Reich sind also bei 20 Millionen verabreichten Dosen nur 1.619 Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz gestellt worden. Dabei sei es nur in 50 Fällen zu einer Anerkennung gekommen. Dabei sei das Ganze sehr niederschwellig, da es lediglich auf die Wahrscheinlichkeit eines Impfschadens ankomme, nicht auf einen medizinischen Beweis. Lediglich 38 Personen hätten eine Entschädigung in Höhe von etwa 2.000 Euro erhalten, 12 Menschen würden eine monatliche Rente von rund 700 Euro erhalten. In den Ö3 Nachrichten wird wortwörtlich berichtet, dass „nicht einmal 1 Promille Anträge auf Impfschadenentschädigung gestellt wurden und selbst davon war der größte Teil unberechtigt und ist nicht bewilligt worden.“ Dazu stellen sich natürlich die Fragen:

Aus Sicht der Betroffenen

Wie sieht es aus der Sicht der potentiell und tatsächlich Betroffenen aus, dass es nur eine geringe Anzahl berechtigter Anträge gebe und den Anträgen niederschwellig und schon auf Verdacht hin, stattgegeben würde? Das sollte am besten eine Rechtsanwältin wissen, die zahlreiche Menschen vertritt, die sich mit einem Impfschaden bei ihr melden. Wir sendeten Mag. Steindl ein Transkript der Ö3-Nachrichten. „Entspricht das Ihrer Beobachtung? Gibt es tatsächlich nur 50 berechtigte Ansprüche?“, wollten wir von Mag. Andrea Steindl wissen.

Eine endgültige Beurteilung darüber, wie viele Anträge berechtigt sind, könne man noch nicht abgeben, da „noch mehrere Verfahren anhängig bzw. nicht rechtskräftig entschieden sind“, antwortete Steindl. Eine diesbezügliche Anfrage der Rechtsanwältin ans Sozialministeriumservice blieb bislang unbeantwortet. „Viele meiner Klienten haben noch keine (rechtskräftige) Entscheidung von Seiten der Behörde erhalten, sodass man meiner Ansicht nach noch keine abschließende Aussage zur Anzahl von berechtigten Anträgen treffen kann. Grundsätzlich entspricht daher obige Einschätzung nicht meiner Beobachtung.“

Zur angeblichen Niederschwelligkeit führt die Rechtsanwältin weiter aus: „Jedenfalls ist es aber so, dass es sehr schwierig ist, die Kausalitätswahrscheinlichkeit zwischen Injektion und gesundheitlicher Beeinträchtigung nachzuweisen. Dazu beobachte ich, dass in den Gutachten oftmals andere Ursachen genannt werden. Die Conclusio ist dann, dass keine Leistungen nach dem Impfschadengesetz zugesprochen werden, weil die Injektion nicht als (einzige) Ursache festgestellt wurde, obwohl ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Injektion und gesundheitlicher Beeinträchtigung gegeben ist.“

Aus Sicht der Anträge: Explosionsartige Zunahme

Auf der Seite des Parlaments ist eine Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers auf eine Anfrage der Neos vom November zu finden.

Im Jahr 2020 gab es demnach insgesamt 8 Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz. In den Jahren 2021 und 2022 war eine „Aufschlüsselung nach Monaten, auslösender Impfung und Heimatbundesland der antragstellenden Person“ „aufgrund der hohen Antragszahl nicht möglich, da es diesbezüglich keine automatisierten Auswertungsroutinen gibt.“

8 Anträge waren es noch im Jahr 2020:

2021 waren es bereits 398 Anträge, von denen 372 die Covid-Impfstoffe betrafen:

Im noch nicht abgelaufenen Jahr 2022 waren es bis zum 5. Oktober bereits 1.236, von denen 1.211 Covid-Impfstoffe betrafen.

Bis zur Anfragebeantwortung waren aus dem Jahr 2020 noch 2 Fälle offen, aus dem Jahr 2021 kamen auf 124 abgeschlossene 272 offene Fälle – davon 256 betreffend die Coronaimpfung – und im Jahr 2022 bis 5. Oktober waren es nur 29 abgeschlossene Anträge, die 1.207 offenen Anträgen – davon 1.183 betreffend Coronaimpfungen – gegenüberstanden.

Die Behörde sah also einer explosionsartigen Steigerung von Anträgen gegenüber: Von 8 im Jahr 2020 auf 1.236 im Jahr 2022 bis Anfang Oktober. Dem gegenüber steht eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl von weniger als 2 Vollzeitstellen im Juli 2019 auf 7 Vollzeitstellen im Juli 2022. In Anbetracht der enormen Steigerung der Anträge und der doch moderaten Steigerung der Bearbeiter wäre es verwunderlich, wenn bereits alle rund 1.500 Anträge, die am 5. Oktober 2022 noch offen waren, nun am 30. Dezember abgeschlossen wären, zumal zum 5. Oktober 2022 noch etwa 300 Anträge aus 2020 und 2021 offen waren.

VAERS offenbart: gebotene Obduktion durch die Bezirkshauptmannschaft verhindert

Bis Ende November 2022 war es möglich, in der US-amerikanischen Datenbank für Impfschäden, VAERS (Vaccine Adverse Event Reporting System) nach Ländern zu suchen. Das wurde mittlerweile von der Europäischen Union unterbunden, TKP berichtete. Einer der frühen Fälle aus Österreich wurde als „Verkehrsunfall ohne äußeren Einfluss“ in die Datenbank aufgenommen. Im besten Englisch, das man für ein gratis-Übersetzungsprogramm bekommen kann, steht dort:

„An autopsy was not performed. A medical autopsy was refused by the BH. There was a causal connection between the vaccination on 12Mar2021 and the traffic accident on 23Mar2021. The traffic accident was caused by an atypical agreement from the road, most likely through loss of consciousness. The patient was found to have multiple hematomas in the morning on the same day. The patient was vaccinated with BNT162B2 shortly before. Relatedness of drug to events as per reporter was possible. No follow-up attempts are needed. No further information is expected.; Reported Cause(s) of Death: Traffic accident without external fault“.

Übersetzt: „Eine Autopsie wurde nicht durchgeführt. Eine medizinische Autopsie wurde von der BH abgelehnt. Es gab eine kausale Verbindung zwischen der Impfung am 12. März 2021 und dem Verkehrsunfall am 23. März 2021. Der Verkehrsunfall wurde durch ein atypisches Verlassen der Fahrbahn, höchstwahrscheinlich durch einen Verlust des Bewusstseins verursacht. Der Patient hatte am Morgen desselben Tages multiple Hämatome. Der Patient war mit BNT162B2 kurz zuvor geimpft worden. Eine Verbindung des Medikaments zu dem berichteten Vorfall war möglich. Folgeuntersuchungen sind nicht nötig. Keine weitere Information wird erwartet. Berichtete Todesursache: Verkehrsunfall ohne äußeren Einfluss.

Hier litt also das spätere Unfallopfer noch vor dem Unfall unter mehrfachen Blutergüssen und kam danach ohne Fremdverschulden von der Fahrbahn ab. Es starb in weiterer Folge. Ob sein Tod eine Folge der Impfung war oder durch eine Unachtsamkeit verursacht wurde, wurde nicht untersucht. Es wurde sogar explizit festgehalten, dass die „BH“, gemeint ist wohl die Bezirkshauptmannschaft, die Autopsie verhindert hat.

Wenn solche höchst verdächtigen Fälle gar nicht untersucht werden, braucht man sich nicht zu wundern, wenn es so viele ewige Verdachtsfälle und so wenige aufgeklärte Fälle gibt. Wenn man bedenkt, dass zum Zeitpunkt, als es zu diesem höchst verdächtigen Fall kam, noch hieß, dass keine Nebenwirkungen zu erwarten seien, die über unmittelbare milde Reaktionen hinausgehen und die Nebenwirkung „Thrombose und Thrombozytopenie“ zumindest für die Vektorimpfstoffe in die Rote Hand Briefe (Produktwarnungen) aufgenommen wurde.

Ö3 30.12. 6 Uhr unter dem Titel: „Die Statistik zeigt nur minimale Impfschadenfälle“:

Angebliche Schäden durch die Coronaimpfung waren ein Argument der Impfgegner. Die Statistik zeigt jetzt, dass sidn 0,08 Prozent, also nicht einmal 1 Promille, Anträge auf Impfschadenentschädigung gestellt wurden und selbst davon war der größte Teil unberechtigt und ist nicht bewilligt worden berichtet Ö3-Reporter Katja Arthofer:

>>Bereits zum 20 millionsten Mal ist die Coronaimpfung in Österreich verabreicht worden. Dem stehen vergleichsweise wenige Anträge nach dem Impfschadengesetz gegenüber. Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit: „Wir haben 1.619 Anträge um es genau zu sagen erhalten und bei 50 Fällen ist es zu einer Anerkennung des Impfschadens gekommen.“ 38 davon haben eine einmalige Entschädigung von rund 2.000 € bekommen, zwölf eine monatliche Rente von etwa 700 €. (Katharina Reich:) „Das sind z.B. Patienten, die aufgrund einer Herzmuskelentzündung bei einem vorbestehenden Herzschaden oft dann eine dauerhafte Leistungseinschränkung hier haben oder es sind Patienten die aufgrund einer Thrombose z.B. einen Nervenschaden, eine Gehbeeinträchtigung, erlitten haben.“ Dass es so wenige nachgewiesene Impfschäden gebe, liegt daran, dass Anträge nach Selbstdiagnose ohne ärztlichen Befund gestellt wurden.<<

Ö1 zu Impfschäden Morggenjournal 30.12.2022:

>>Zum 20 millionsten Mal ist die Coronaimpfung in Österreich verabreicht worden und auch wenn die Impfung im Zulassungsverfahren intensiv und penibel geprüft wurde, so die Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit, Katharina Reich, können auch nach der Coronaimpfung Situationen auftreten, die über normale Impfreaktionen wie leichtes Fieber hinausgehen. Also echte Impfschäden. (Katharina Reich:) „Dafür gibt es ein Impfschadengesetz, das Menschen ermöglicht, einen Schaden geltend zu machen und wenn wir uns jetzt die Zahlen anschauen, haben wir 20 Millionen Coronaschutzimpfungen ab der Verfügbarkeit der Impfungen verabreicht und der Antrag der Impfschäden befindet sich im Promillebereich.“ Die Menschen beschreiben in ihren Anträgen etwa Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Schwindel, aber auch Thrombosen, Herzmuskelentzündungen oder chronische Müdigkeit.

(Katharina Reich:) „Wir haben 1.619 Anträge um es genau zu sagen erhalten und bei 50 Fällen ist es zu einer Anerkennung des Impfschadens gekommen.“ Von den 50 Fällen haben 38 haben eine einmalige Entschädigung in der Höhe von 2.000 € bekommen, zwölf Personen eine monatliche Rente von etwa 700 €. (Katharina Reich:) „Das sind z.B. Patienten, die aufgrund einer Herzmuskelentzündung bei einem vorbestehenden Herzschaden oft dann eine dauerhafte Leistungseinschränkung hier haben oder es sind Patienten die aufgrund einer Thrombose z.B. einen Nervenschaden, eine Gehbeeinträchtigung erlitten haben.“ Nur 50 anerkannte Impfschäden bei rund 20 Millionen Impfungen – die oberste Gesundheitsbeamtin des Landes erklärt das unter anderem damit, dass die Anträge dafür oft rasch nach der Impfung gestellt worden sind: „Bringt der Patient schon Befunde mit oder hat der Patient sich so früh gemeldet dass er z.B. noch bei gar keinem Arzt war, dass er nur sozusagen aus Hörensagen, aus Familien, aus Freunden Informationen hat: ‚Du, das ist ein Impfschaden, mach einen Antrag‘ und dann muss er noch zu einem Arzt gehen, da gibt es einen klaren Raster, der für Ärzte auszufüllen ist, welche Symptome sind da, dann gibt es medizinische Sachverständige und diese medizinischen Sachverständigen – wie bei jedem anderen Verfahren auch – beurteilen dann, ist das schon ausreichend oder müssen eventuell noch Befunde nachgereicht werden.“ Das Ganze sei sehr niederschwellig betont Reich: „Weil, braucht keinen Beweis, sondern es reicht die Wahrscheinlichkeit. Da muss nicht schwarz auf weiß quasi der medizinische Schaden belegt sein, der eindeutig auf die Impfung zurückzuführen ist, sondern es gibt ganz viele Fälle, da ist das eine so genannte Ausschlussdiagnose. Da bleibt einfach nichts mehr anderes übrig außer, dass es wahrscheinlich die Impfung war und selbst diese Fälle werden nach dem Impfschadengesetz zuerkannt.“ Strittige Fälle nach der Ablehnung eines Impfschadenantrags, also Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht, gibt es bisher genau 11. In drei Fällen erfolgten Abweisungen, 8 sind noch offen.<<

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Quelle: tkp.at