Die Anzeige von Impfgeschädigten gegen die „Swissmedic“ schlug auch im Mainstream auf. Eine private Initiative versucht nun, Impfärzte und verantwortliche Stellen zu informieren. 

Mitte November veröffentlichte die Gruppe von Impfopfern die Strafanzeige gegen die Schweizer Zulassungsbehörde „Swissmedic“ und Impfärzte. Die 300-seitige Anzeige – TKP hatte berichtet – sorgte für größere Aufregung und bringt an verschiedenen Stellen Bewegung in die Sache. So ging im Rahmen der Anzeige der schweizerische „VereinWIR“ in die Offensive und versucht mittels eines Briefes die Impfärzte über die Anzeige zu informieren. Bereits vergangene Woche seien „alle impfenden Ärzte, Impfstellen, Apotheker etc. im Kanton Bern“ per eingeschriebenem Brief über die erfolgte Strafanzeige gegen die Swissmedic informiert worden.

Verantwortung übernehmen

Im Brief – der als Vorlage auf der Seite des Vereins abrufbar ist – heißt es unter anderem:

„Ich erlaube mir, Ihnen den „Executive Summary“ der Kanzlei Kruse/Zürich beizulegen, in dem die entsprechende Strafanzeige gegen die Swissmedic zusammengefasst wird. Diese Anklage ist sehr fundiert und absolut seriös. Sie finden die vollständige Rechtsschrift inklusive Strafanzeige, Evidenzreport und Schlüsseldokumente auf https://coronaanzeige.ch/

Wenn Sie die aktuellen Krankenstände, die Entwicklung der Übersterblichkeit und den Geburtenrückgang beachten, ist seit Juli 2022 (Zeitpunkt der Eingabe der Strafanzeige) nochmal einiges an Verdachtsmomenten zusätzlich zustande gekommen.

Ich bitte Sie höflich, sich Ihrer Verantwortung als Mensch, Apotheker und Geschäftsführer bewusst zu werden und appelliere an Sie: Bitte prüfen Sie diese Unterlagen, sistieren Sie unverzüglich den Einsatz dieser Arzneimittel in Ihrem Unternehmen und helfen Sie mit, die Gesellschaft aufzuklären und das Ganze aufzuhalten.“

Der Verein ruft die Menschen auf, auch in ihrem Kanton aktiv zu werden. Dieser übernehme auch die Kosten für die eingeschriebenen Briefe und hält es auch für wünschenswert, wenn weitere Stellen, etwa Spitäler oder Medien durch ein entsprechendes Informationsschreiben aufgeklärt werden. Obwohl über die Anzeige auch bereits im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, etwa im SWR, berichtet wurde, ist nicht zu erwarten, dass die Information bereits die Breite der Bevölkerung erreicht hat. Der Kern des Vorwurfs: Swissmedic hat die neuartigen mRNA-Stoffe zugelassen, „obwohl die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen dafür nicht gewährleistet sind“, so der Züricher Anwalt Philip Kruse, der die Geschädigten vertritt. Zudem sei keine Produktüberwachung übernommen worden, die dem Risiko entsprochen hätte.

Bild BlogtrepreneurLegal Gavel (27571702173)CC BY 2.0

Quelle: tkp.at