24.11.23 (14)
Einige EU-Abgeordnete haben von der EMA Aufklärung über eine Reihe von Aspekten der Zulassung der Corona-Impfstoffe verlangt. Nebst seitenlangen Ausflüchten findet sich aber eine klare Aussage, die jegliches Argument für eine generelle oder berufsbezogene Impfpflicht hinfällig macht.
Es waren die Abgeordneten zum EU-Parlament Marcel de Graaff, Gilbert Collard, Francesca Donato, Joachim Kuhs, Mislav Kolakušić, Virginie Joron, Ivan Vilibor Sinčić und Bernhard Zimniok, die die Beantwortung einer Reihe von Fragen geordert haben. In einem Brief vom 18.Oktober 2023, der von der Generaldirektorin der EMA, Emer Cooke, unterzeichnet ist, findet sich zumindest eine wichtige Klarstellung.
Hier die Übersetzung der Antwort zur ersten Frage:
Die zugelassenen Indikationen
Sie stellen fest, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen “nur Personen verabreicht werden sollten, die einen persönlichen Schutz suchen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind”. Sie stellen auch fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von “Pharmaunternehmen, Politikern und Gesundheitsfachleuten” propagierten Verwendungszwecken übereinstimmt.
Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen dienen nur dem Schutz der geimpften Personen.
Aus der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe geht eindeutig hervor, dass die Impfstoffe für eine aktive Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19 bestimmt sind. Außerdem wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.
Die EMA wird auch weiterhin die zugelassenen Verwendungszwecke der COVID-19-Impfstoffe transparent machen und Bereiche identifizieren, in denen wir Missverständnisse ausräumen müssen.
Es ist wie ein Hohn, dass die EMA jetzt, nachdem abgelaufene Impfdosen millionenfach weggeworfen und entsorgt werden, das zugeben, was seriöse Wissenschaftler schon 2020 ganz klar festgestellt haben: Die Spritze in den Oberarm kann niemals zur sterilen Immunität führen, die die Infektion und die Übertragung auf andere Menschen verhindern kann.
Genau die Behauptung des Schutzes vor Infektion und Übertragung war aber in Österreich die einzige tragbare Begründung für Impfpflicht und in vielen Länder für berufsbezogene Impfpflichten – im Gesundheitswesen, beim Militär, in Betreuungseinrichtungen und ähnlichem. Hätte die EMA „die zugelassenen Verwendungszwecke der Covid-19-Impfstoffe“ tatsächlich „transparent“ gemacht und „Missverständnisse“ ausgeräumt, dann hatte es nie zu irgendeiner Form des Impfzwanges kommen können.
Falsche oder ausweichende Antworten
Die weiteren Punkte in dem Schreiben sind entweder weiterhin falsch oder sehr ausweichend formuliert.
Zunächst zu den verkürzten und „zerbrochenen“ mRNA Stücken. Die Antwort der EMA:
„Obwohl einige verkürzte mRNA-Stücke im Impfstoff gefunden wurden, kam der CHMP 2020 zu dem Schluss, dass “die vorgeschlagenen Spezifikationen für die RNA-Integrität und die 5′-Cap als wissenschaftlich gerechtfertigt und akzeptabel angesehen werden. Dennoch werden zusätzliche Daten zur Vervollständigung der Charakterisierung des Wirkstoffs und des Fertigarzneimittels und unter Berücksichtigung der klinischen Erfahrung als wichtig erachtet, um die Angemessenheit dieser Spezifikationen zu bestätigen, und diese Daten sollten nach der Zulassung als besondere Auflagen für die Genehmigung für das Inverkehrbringen vorgelegt werden”.“
Tatsächlich sind Anteile von bis 50% solcher mRNA-Bruchstücke sowie andere teils massive Verunreinigungen in den ausgelieferten Präparaten festgestellt worden. Die Behauptung „einige“ ist schlicht falsch. Welche Auswirkungen auf die geimpfte Person diese Bruchstücke haben können wurden nie untersucht, massive gesundheitliche Schäden sind daher nie ausgeschlossen worden.
Gentechnik Verordnung
TKP hatte am 5. August 2020 über die Änderung der Gentechnik Verordnung der EU berichtet. Das EU-Parlament hat der neuen Regelung am 10. Juli zugestimmt, der Rat (Ministerrat) am 14. Juli. Die neue Richtlinie tritt am 17. Juli in Kraft. Der etwas sperrige Titel lautet:
„VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) und deren Abgabe“
Weiter heißt es in der Verordnung:
„Angesichts des beispiellosen gesundheitlichen Notlage aufgrund der COVID-19-Pandemie muss der Schutz der öffentlichen Gesundheit Vorrang erhalten. Daher ist es erforderlich, für die Dauer der COVID-19-Pandemie oder solange COVID-19 eine gesundheitliche Notlage darstellt, eine befristete Ausnahme von den Anforderungen im Hinblick auf eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung … zu gewähren. Die Ausnahme sollte auf klinische Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 beschränkt sein. Solange die befristete Ausnahmeregelung gilt, sollten die Umweltverträglichkeitsprüfung … keine Voraussetzung für die Durchführung dieser klinischen Prüfungen sein.“
Die EMA behauptet nun, entgegen all dem was im Sommer 2020 kommuniziert wurde, in ihrer Antwort:
„Es ist wichtig, zunächst klarzustellen, dass mRNA-Impfstoffe nicht als gentechnisch veränderte Organismen gelten. Wir gehen davon aus, dass die Verordnung für andere Impfstoffe gedacht war, wie z. B. Impfstoffe, die “abgeschwächte Viren oder lebende Vektoren enthalten, die unter die Definition eines GVO fallen können.“
Das stimmt einfach nicht. Natürlich wurden die Spike-Proteine gentechnisch verändert, damit sie die gewünschten Eigenschaften erhalten. Es werden Teile gentechnisch ausgeschnitten und zum Beispiel Pseudo-Uridin eingefügt.
In dieser Tonart geht es in dem Schreiben weiter. Die Sicherheit sei gegeben, die Wirksamkeit lasse zwar nach, aber deshalb gebe es ja Booster und angepasste Präparate. Die Nebenwirkung könne man nicht gleich auf die Impfung zurückführen, sondern müsse sorgfältig untersuchen und es sei ja auch wirklich viel geimpft worden. Die EMA-Genraldirektoren Emer Cooke war in einem früheren Job Geschäftsführerin des EU-Pharmlobby-Konzerns, daher verwundern die Antworten wenig.
Hier geht es zum vollständigen Text des Briefs:
Letter_to_MEP_Marcel_de_Graaff_et al
Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay
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