Gerichte beginnen nun offenbar damit doch Rechtsgrundsätze auf die Corona Maßnahmen der Regierungen anzuwenden. So hat kürzlich ein oberstes Gericht in Griechenland die Impfpflicht für Bedienstete im Gesundheitswesen gekippt. Auch in Italien, das ebenso wie Griechenland durch teils faschistische Maßnahmen aufgefallen ist, sollten Arbeitsplätze von Impfpässen abhängig gemacht werden. Damit scheint nun ein Gericht nicht einverstanden zu sein.

Wie Indipendente berichtet hat ein Gericht in Florenz die Wiedereinstellung einer wegen fehlender Impfung suspendierten Psychologin verfügt. Eine neue Verordnung bindet über die mit dem „grünen Superpass“ eingeführte Impfpflicht den Erhalt des Arbeitsplatzes an die Akzeptanz von Covid-Impfungen. Die zweite Zivilkammer des Gerichts von Florenz entschied mit vorläufiger Wirkung, dass die Covid-Impfpflicht nicht nur gegen die Verfassung, sondern auch gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt.

Die Richterin leitete die Unterlagen auch an die Staatsanwaltschaft in Rom weiter, damit ein Staatsanwalt eine Untersuchung einleiten kann. Die endgültige Entscheidung über den Fall liegt bei dem Gerichmit einem kompletten Senat.

In dem Beschluss schreibt die Richterin Susanna Zanda zu den Widersprüchen zwischen der italienischen Gesetzgebung und dem europäischen Recht: „In Bezug auf Art. 3 und Art. 21 der Charta von Nizza gibt es eine EU-Verordnung zur Impfung gegen Covid 19, da die Europäische Union mehrere Rechtsvorschriften erlassen hat, in denen diese Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Achtung der freien und informierten Zustimmung stets zum Ausdruck kommen, angefangen bei den Verordnungen über die Planung von Impfungen bis hin zur Verordnung 953/21 über die Freizügigkeit der europäischen Bürger, die diejenigen schützt, die sich nicht nur nicht impfen lassen können, sondern auch nicht „wollen“. Die europäische Entschließung Nr. 2361/21 […] empfiehlt den Staaten auch eine angemessene Informationskampagne, insbesondere über die Unverbindlichkeit des Impfstoffs, seine Sicherheit und die möglichen unerwünschten Wirkungen, um eine bewusste und freie Entscheidung ohne jegliche Diskriminierung oder Benachteiligung derjenigen zu gewährleisten, die sich gegen die Impfung entscheiden, wobei betont wird, dass alle Impfbescheinigungen nur den Zweck der Kontrolle haben sollten“.

Was die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht im Hinblick auf die italienische Verfassung betrifft, so werden in dem Beschluss des Gerichts von Florenz zwei eindeutige Diskrepanzen zwischen den verfügbaren Impfstoffen gegen Kuhpocken und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Impfpflicht hervorgehoben. In der Verordnung wird hervorgehoben, dass die verfügbaren Anti-Covid-Impfstoffe nachweislich keine Ansteckung verhindern, wobei die Dokumente des Istituto Superiore di Sanità (ISS) und der AIFA (italienische Arzneimittelbehörde) zitiert werden, in denen betont wird, dass „Impfstoffe keine Ansteckung verhindern; daher sind geimpfte und ungeimpfte Personen unterschiedslos virale Vektoren“, und dass es Fälle von Nebenwirkungen, sogar mit Todesfolge, bei gesunden Personen gegeben hat, wie auch die italienische Arzneimittelbehörde (AIFA) in ihrem Jahresbericht feststellt: Es wird eingeräumt, dass es zu Todesfällen und schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen bei gesunden Probanden gekommen ist.

Dies sind Faktoren, die nach Ansicht von Richterin Susanna Zanda den obligatorischen Charakter der Anti-Covid-Impfung mit den Anforderungen eines Urteils des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 unvereinbar machen, in dem es heißt: „Das Gesetz, das eine Heilbehandlung vorschreibt, ist nicht mit Art. 32 des Grundgesetzes unvereinbar, wenn die Behandlung nicht nur darauf gerichtet ist, den Gesundheitszustand der Betroffenen zu verbessern oder zu erhalten, sondern auch den Gesundheitszustand anderer zu bewahren, da gerade dieser weitere Zweck die Verdichtung der Selbstbestimmung des Menschen rechtfertigt, die dem Recht eines jeden auf Gesundheit als Grundrecht innewohnt. Vor allem aber darf eine medizinische Behandlung nur in der Erwartung auferlegt werden, dass sie den Gesundheitszustand der ihr unterworfenen Person nicht beeinträchtigt, abgesehen von den Folgen, die aufgrund ihres vorübergehenden Charakters und ihres begrenzten Ausmaßes für jeden medizinischen Eingriff normal und daher tolerierbar erscheinen.“

Der vollständige Text des Beschlusses des Gerichts von Florenz kann unter diesem Link nachgelesen werden.

Quelle: tkp.at