Die Drogen- und Vergewaltigerbande von Newcastle, (C) Northumbria Police

Politisch gilt es als besonders kultiviert, den Namen und die Herkunft eines Täters nicht zu nennen, sofern er einen so genannten Migrationshintergrund hat. Man würde damit ja verhindern, dass die Öffentlichkeit „ein falsches Bild“ von Migranten bekäme. Ansonsten würde man nur Vorurteile schüren. Diese Darstellung mag in manchen Kreisen seinen besonderen Reiz entfalten, doch es handelt sich um klassische Fake News. Die Hintergründe für die journalistische Selbstzensur im deutschsprachigen Raum sind am Anfang der Siebzigerjahre zu verorten.

Von Willi Huber (erschien bereits in anderen Magazinen)

Im Jahr 1971 regte der Deutsch-Amerikanische Club (VDAC) an, “bei der Berichterstattung über Zwischenfälle mit US-Soldaten darauf zu verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen.” Der Hintergrund dieses Vorschlags waren offensichtlich gehäufte Vorfälle von Straftaten im Umfeld von US-Basen im deutschen Bundesgebiet. Am Anfang der Entwicklung standen also PR-Interessen der US-Streitkräfte in Deutschland.

Die ursprüngliche Richtlinie 12.1 des deutschen Presserates, welcher seit 1956 als Beschwerdeinstanz bei Verstößen gegen journalistische Grundregeln dient, untersagte „die Minderheitenzugehörigkeit zu erwähnen, wenn diese für das Verständnis des betreffenden Vorgangs ohne Bedeutung ist“.

Verschärfung im Auftrag ziganer Interessensgruppen

Im Jahr 1993 empfahl der frühere Verfassungsrichter Helmut Simon eine Verschärfung dieser Regelung. Er hatte im Auftrag des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma ein Gutachten verfasst und kam zum Schluss, dass für die Berichterstattung über die Herkunft von Straftätern ein „begründbarer Sachbezug“ vorliegen müsse. Sein Vorschlag wurde angenommen. Seither treffen beim Presserat auf dieser Basis „Serienbeschwerden“ ebendieses Zentralrates ein, wobei auf vorgefertigten Formularen nur noch das Datum und der Name der Zeitung eingetragen wurden.

Selbstzensur widerspricht Presse- und Meinungsfreiheit

Diese Hintergründe wurden von Horst Pöttker für die deutsche Zeitung Zeit im Jahr 2013 zusammengetragen. Er schlussfolgert, dass die Richtlinie des Presserates zur Selbstzensur ersatzlos gestrichen werden müsste. Zum einen würde sie der Presse- und Meinungsfreiheit zuwiderlaufen und ein konkretes Formulierungsverbot beinhalten. Zum anderen wären die zu jenem Zeitpunkt erst 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland wohl kaum noch eine schützenswerte Minderheit.

Sollen Journalisten über Problemursachen nachdenken?

Er führt seinen Gedanken folgendermaßen aus: „Ist es etwa diskriminierend für Fußballspieler, wenn man die Totschläger von Almere als Fußballspieler bezeichnet? Ist es diskriminierend für alle Menschen unter zwanzig, wenn sie in den Medien als Jugendliche beschrieben werden? Soll auch auf diese Benennungen verzichtet werden? Das wäre doch wohl absurd. Im Übrigen entlastet das starre Formulierungsverbot Journalisten vom Nachdenken über die möglichen wirklichen Ursachen und Hintergründe, die mit der Gruppenzugehörigkeit eines Täters zu tun haben könnten.

Ersichtliche Doppelmoral in der Systemberichterstattung

Besonderen Zorn bei großen Teilen der Öffentlichkeit erregt die Doppelmoral der Systemjournalisten, wenn die unterschiedlichen Maßstäbe, mit denen Täter je nach ihrer Herkunft behandelt werden, so offensichtlich zu beobachten sind. In Deutschland ermordet ein 19-Jähriger einen 9-Jährigen Jungen. Nachdem der Täter Deutscher ist, erscheint nur einen Tag nach der Tat sein unverpixeltes Foto, sein voller Name, die Herkunft, der Wohnort und das Alter quer durch die Presselandschaft – also alles, was für eine vernünftige Fahndung notwendig ist (bis heute online!). Gleichzeitig erinnert man sich, dass die Öffentlichkeitsfahndung gegen ausländische Täter – zumeist „Flüchtlinge“ oft erst nach sechs Monaten oder später gestartet wird. Ganz egal, wie brutal ihre Überfälle und Bluttaten abliefen. Einen traurigen Beweis liefern die Vorgänge über den blutigen Axt-Terror am Bahnhof in Düsseldorf. Verglich man den Informationsfluss von Herne mit Düsseldorf, sind nicht mehr viele erklärende Worte nötig – doch mittlerweile ist das nur ein trauriges Beispiel unter Tausenden.

Böse Inländer, heilige Zuwanderer

Der Eindruck lässt sich nicht verwehren, dass die politisch sehr einseitig gepolte Medienlandschaft hauptsächlich auf Nachrichten setzt, die ins Bild des politischen Mainstreams passen: Der böse, niederträchtige Deutsche (oder Österreicher) und die guten, hilfsbereiten Einwanderer. Was dieses Bild beeinträchtigen könnte, wird verbogen, verleugnet oder hinausgezögert. Dass bei einer verzögerten Fahndung nach Tätern weitere Menschen gefährdet werden oder tatsächlich zu Schaden kommen, stört von den handelnden Personen offensichtlich niemanden. Worin liegt eigentlich der bösartigere Rassismus: Wenn man die Wahrheit über Täter benennt oder wenn man sie verschweigt?

Quellen:
http://www.zeit.de/2013/41/pressekodex-straftaeter-herkunft
https://www.heise.de/tp/features/Auslaendische-Banden-und-deutsche-Einzeltaeter-3371708.html

Quelle: report24.news