Der EuGH hatte der deutschen Justiz beschlussmäßig bestätigt nicht unabhängige zu sein. Die jeweiligen Justizminister sind gegenüber den Staatsanwälten weisungsbefugt. Die ständigen rechtswidrigen Eingriffe der Politik in die Grundrechte sind daher juristisch schwer aufzuarbeiten. Staatsanwälte setzen selbst gegen Richter und natürlich gegen Ärzte rein politisch motivierte Verfolgungshandlungen.

Aber gelegentlich urteilen dennoch Gerichte nach Recht und Gesetz und erheben auch eigenständig Sachverhalte, wie kürzlich die erste Strafkammer des Landgerichts Bochum. Der Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel saß nach dem Urteil zu Unrecht auf der Anklagebank – die politisch gelenkte Staatsanwaltschaft legt wenig überraschend Revision ein.

Wie die MWGFD berichtet war auch die mündliche Urteilsbegründung des Richters bemerkenswert, wie sie in der Presse wiedergegeben worden sind.

„Er habe danach zwar den Eindruck gewonnen, dass etliche Patienten, die Herr Triebel um ein Attest ersucht hätten, der sogenannten Querdenker-Szene angehörten oder mit dieser Szene sympathisierten. Das sei aber kein Grund, ihre Aussagen für nicht glaubhaft zu erklären.“

Dass Masken unwirksam, ja sogar eindeutig nachgwiesen schädlich sind, haben wir wiederholt dargelegt. Zuletzt hat das sogar der medizinische Chefberater Ashish Jha von US-Präsident Biden in einem Interview bestätigt.

Die Pressestelle der MWFGD hat mit den Verteidigern des Arztes Dr. Andreas Neumann und Prof. Dr. Schwab das folgende Interview geführt:

MWGFD: Zunächst einmal, Herr Dr. Neumann, haben Sie und der Beklagte mit einem Freispruch gerechnet?

Dr. Andreas Neumann: Ich war mir sicher, dass dem Angeklagten nichts angelastet werden kann, dass die Vorwürfe keine Substanz haben und er in Gänze unschuldig ist. Und nachdem ich die beiden sachlichen und äußerst klaren Berufsrichter in der Verhandlung kennenlernen durfte, war ich auch zuversichtlich, sie davon überzeugen zu können. Im Hinblick auf die Revision gegen einen solchen Freispruch habe ich für die letzten beiden Termine Professor Dr. Martin Schwab und den erfahreneren Strafverteidiger Stefan Schlüter gewinnen können, die das Verfahren nunmehr fortsetzen und den Freispruch hoffentlich aufrechterhalten können.

MWGFD: Wie hat die Mainstream-Presse auf den Freispruch reagiert? Der WDR zumindest möchte weiterhin kein gutes Haar an ebenjenen „Maskenärzten“ lassen. Nach dem Motto „dass nicht sein kann was nicht sein darf“(Christian Morgenstern) sprechen sie weiterhin ihr eigenes Urteil und ergehen sich weiterhin im Framing. So behauptet der WDR fälschlicherweise, dass der Angeklagte dem Richter in seinen Schlussworten gedroht habe, was jedoch widerlegt wurde.

Dr. Neumann: Ich habe die Berichterstattung zum Prozess nicht verfolgt und mich während meiner Mandatierung auch jeglicher Äußerung zum Verfahrensverlauf enthalten, auch wenn ich von den Medien durchaus bedrängt worden bin. Es ist – wie Sie auch an den Bezahlschranken vor den einschlägigen Artikeln erkennen können – letztlich auch eine große Ablenkungsshow. Und man tut gut daran, sich seine Lebenszeit nicht stehlen zu lassen, sondern sie selbstbestimmt und bewusst für Gutes einzusetzen.

MWGFD: Herr Prof. Dr. Schwab, Sie hatten Dr. Triebel am Tag des Freispruchs verteidigt und auf Social Media die Zuversicht geäußert, dass die Narrative langsam ein Ende haben? Inwiefern?

Prof. Dr. Schwab: Ja, mehrere Narrative der Medienpropaganda der letzten fast drei Jahre sind an den schroffen Klippen der Beweisaufnahme zerschellt.

  • das Narrativ, Menschen, welche die C-Regeln ablehnen, würden sich an diese auch selbst nicht halten. In der Anklageschrift hatte es (sinngemäß) allen Ernstes geheißen, Herr Triebel habe sich öffentlich ablehnend zu den C-Maßnahmen geäußert, was Anlass zu der Annahme gebe, dass die Maskenbefreiungsatteste ohne medizinisches Fundament ausgestellt worden seien. Die Beweisaufnahme hat dieses unsägliche Vorurteil klar widerlegt.
  • das Narrativ, „C-Leugner“ seien sowieso alle „Nazis“. Mehrere der Patientinnen und Patienten, die im Zeugenstand vernommen wurden, haben einen Migrationshintergrund. Herr Triebel hat den Menschen geholfen, egal wer sie sind und wo sie herkommen.
  • das Narrativ, „C-Leugner“ und „Maskenverweigerer“ seien marodierende Nichtsnutze, die sich bei jeder denkbaren Gelegenheit mit der Polizei anlegten. Die Wirklichkeit kam im Gerichtssaal klar zur Sprache: Herr Triebel hat ganz normalen Menschen, die in ganz normalen Berufen einer ganz normalen Arbeit nachgehen, nach entsprechender Untersuchung die entsprechenden Atteste ausgestellt.

MWGFD: Herr Dr. Neumann, wie haben Sie den Prozess im Gesamten wahrgenommen und die Arbeit des Richters?

Dr. NeumannUnnötig und äußerst fragwürdig war die öffentliche Vernehmung der Patientinnen und Patienten, die der Öffentlichkeit – soweit sie kein Auskunftsverweigerungsrecht ausüben konnten – intimste gesundheitliche Details preisgeben mussten, obwohl das Gericht lediglich Rechtsfragen, nicht aber medizinische Fragen entscheiden kann. Viele Patientinnen und Patienten wollten andererseits aber von sich aus ihre gesundheitlichen Beschwerden erläutern.

Während die Staatsanwaltschaft aber zum Teil sogar manipulativ einseitig agierte und etwa lediglich die entlastenden Zeuginnen und Zeugen eindringlich ausfragte und an die Wahrheitspflicht erinnerte sowie Suggestivfragen stellte, die ich beanstandet habe, erforschten die beiden amtierenden Berufsrichter unvoreingenommen die Wahrheit.

Beide Berufsrichter habe ich als starke Charaktere wahrgenommen, die sich nicht so leicht von einer offensichtlich politisierten Staatsanwaltschaft einschüchtern lassen. Beim Vorsitzenden Richter Dr. Thorsten Fülber mag dies nicht zuletzt auch mit seiner intensiven Promotionszeit bei der bedeutenden Strafrechtswissenschaftlerin Ellen Schlüchter (1938-2000) zusammenhängen. Kein schneller Doktor nur des Titels wegen, wie in Medizin und Jura so häufig, sondern eine aufrichtige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Meinungen mit wahrheitssuchenden Ambitionen.

MWGFD: Ihr Verteidiger-Kollege Prof. Dr. Martin Schwab, der in den letzten beiden Verhandlungstagen mit Herr Rechtsanwalt Stefan Schlüter dazugestoßen ist, sprach von einer sehr bewegenden Beweisaufnahme. Inwiefern, war sie bewegend?

Dr. NeumannBürgerinnen und Bürger aus allen Lebensbereichen und verschiedenen Alters berichteten von den Gründen ihrer jeweiligen Maskenbefreiung. In jedem einzelnen Fall hätte wohl jede Zuhörerin und jeder Zuhörer – mit Ausnahme des seltsam verbissenen und wie auf Befehl von oben agierenden Staatsanwalts – ebenso gehandelt wie der Angeklagte.

MWGFD: Prof. Dr. Schwab, sie sprachen davon, dass die Beweisaufnahme ein Schlaglicht darauf geworfen hat, mit welchem Fanatismus manche Akteure die Maskenpflicht glaubten durchsetzen zu dürfen. Haben Sie konkrete Beispiele?

Prof. Dr. Schwab:

  • Ein Zeuge berichtete, er habe sich auf einem Platz, auf dem seinerzeit Maskenpflicht herrschte, einen Kaffee gekauft. Nachdem er davon einen Schluck getrunken habe, habe ihn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes angeschnauzt, dass nach dem Absetzen des Kaffeebechers die Maske gefälligst sofort wieder aufzusetzen sei.
  • Eine Zeugin, die von Herrn Triebel ein Attest für ihren Sohn bekommen hatte, nachdem dieser wegen eines verstopften Nasenraums keine Luft bekommen hatte (und schon gar nicht unter der Maske), berichtete, ihr Sohn sei wegen seiner Unfähigkeit, eine Maske zu tragen, von seinen Mitschülern gemobbt worden. Ihr Sohn habe psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen und schließlich die Schule gewechselt.
  • In einem anderen Fall hatte die Schulleitung permanent irgendetwas an dem Maskenbefreiungsattest auszusetzen, weswegen Herr Triebel es mehrfach ergänzen musste – als ob die Schulleitung über den medizinischen Sachverstand verfügte, um das beurteilen zu können!

MWGFD: Inwieweit hat die neue wissenschaftliche und medizinische Faktenlage vor Gericht Berücksichtigung gefunden und haben Sie Beweisanträge z. B. Vorladung von Sachverständigen gestellt?

Dr. Neumann: Selbstverständlich habe ich auch viele solcher Beweisanträge angekündigt und einige davon auch gestellt – vor Einbringung der weiteren angekündigten hatte ich bereits den Hinweis erhalten, dass weitere Entlastungsbeweise nicht erforderlich seien.

Der Freispruch erfolgte aber letztlich viel besser aus tatsächlichen Gründen, was die Aussichten eines Erfolgs auch in der Revision wahrscheinlicher macht. Wegen bloßen Indizien darf nicht verurteilt werden. Der Staatsanwaltschaft ist in keinem einzigen der vorgeworfenen Fälle der Nachweis gelungen, dass das Attest unrichtig gewesen sei.

MWGFD: Was unterscheidet den Fall den Sie verteidigt haben, vom Fall Dr. Ronny Weikl, dem als Arzt gleiches vorgeworfen wurde? Ein Freispruch in 2. Instanz hat der Passauer Arzt und stellv. Des Vereins MWGFD noch nicht errungen, wenngleich die geforderte Strafe (2 Jahre Freiheitsentzug, dreijähriges Berufsverbot) deutlich reduziert wurde (Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung)

Dr. Neumann: Leider habe ich den Fall Weikl nicht verfolgen können, weil ich selbst mit meinen eigenen Fragen beschäftigt war. Überhaupt kann ich allen nur empfehlen, sich auch nicht von den inzwischen ja unfassbar zahlreichen und unübersichtlichen neuen Medien und deren Berichterstattungen in immer zahlreichen neuen Formaten hypnotisieren zu lassen.

Ebensowenig wie man sich die Tagesschau und Pharma-Propaganda einer Mai Thi Nguyen anschauen sollte, braucht man meiner unmaßgeblichen Meinung nach das einhundertste Video zur Schädlichkeit der Gen-Injektion oder auch der Maske, wenn man nicht vom Fach ist.

Diese Fragen sind mehr und mehr zu einer Glaubensfrage geworden. Viele Menschen schauen Videos von Paul Brandenburg und anderen zur quasi religiösen Erbauung. Wirkliche Kreativität wird dadurch aber gebunden statt entfaltet.

MWGFD: Prof. Dr. Schwab, nachdem Sie den Fall von Dr. Weikl als MWGFD-Mitglied mitbekommen haben, frage ich Sie: Von den 1096 Maskenattest urteilte das Gericht bei Dr. Weikl 24 Atteste ab, weil die Kinder in diesen 24 Fällen nicht persönlich untersucht wurden. Ist das fair?

Prof. Dr. Schwab: Dr. Weikl hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, er hat seinen Patienten geholfen. Wer schreibt denn einem Arzt vor, auf welchem Weg, er seine Diagnosen gewinnt. Das entscheidende ist, kenne ich die Beschwerden. Ja. So hatte Dr. Triebel eine Patientin bei der die Maske eine Flashback-Erfahrung aufgrund eines Missbrauchs in der Vergangenheit hervorgerufen hat. Das kann ich mir auch am Telefon erzählen lassen, wenn es psychische Probleme sind. Wenn im Falle von Dr. Weikl die Eltern als gesetzliche Vertreter für die Kinder sprechen und sagen „mein Kind kriegt unter der Maske Atemnot“ dann vertraue ich doch den gesetzlichen Vertretern. Das ist in der Konstruktion der elterlichen Sorge angelegt, warum man hier bei der Diagnostik davon abrücken sollte, ist für mich nicht ersichtlich. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Prozess der Ärztin Dr. Monika Jiang am 2.01.2022 in Weinheim aufmerksam machen, der gerade durch die Medien geht. Der Staatsanwalt fordert 3,5 Jahr Haft und Berufsverbot. Das ist so ein unglaublicher Wahnsinn, was hier passiert. Auch sie hatte Atteste über Gespräche am Telefon ausgestellt. In diesem Fall geht es um 4374 Atteste. Das wird gerade in die Länge gezogen, dass sich die Balken biegen. Diesem Fall werde ich unterstützend beiwohnen.

MWGFD: Herr Dr. Neumann. Wie erklären Sie sich, dass das Telemedizin-Gesetz plötzlich in dieser Thematik keine Anwendung findet?

Dr. Neumann: Jura ist niemals schwarz-weiß. Selbstverständlich finden alle geltenden Gesetze stets Anwendung, es gibt allerdings immer Argumente in die eine wie in die andere Richtung. Gerade darin besteht die Kunst des Anwaltshandwerks: die Position des eigenen Mandanten kreativ mit so vielen Argumenten zu seinen Gunsten wie nur irgend möglich zu stärken.

MWGFD: Herr Dr. Neumann, verteidigen Sie noch weitere Fälle solcher Art? Und wie schätzen Sie die Chancen für die unzählig anderen Ärzte ein, die sich ihre individuelle Gewissensfreiheit und Entscheidungsfähigkeit als Arzt nicht nehmen lassen?

Dr. Neumann: Ich bin zwar in erster Linie im Baurecht und Immobilienrecht bewandert und tätig und möchte es im Gegensatz zu einigen meiner Kollegen etwa der Anwälte für Aufklärung, denen ich seit einem Jahr angehöre, auch bleiben. Weiterhin bin ich aber – solange es keine Fachanwaltschaft für Corona-Recht gibt – siehe dazu bitte https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-rechtsgebiet-corona-recht-203098.html – offen für solche und vergleichbare Fälle.

Sie erreichen mich am besten per Mail an neumann@immoanwalt.nrw unter Angabe Ihrer Adresse, Ihrer Telefonnummer und Ihres genauen Anliegens, damit wir entscheiden können, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

MWGFD: Lieben Dank, Herr Dr. Neumann und Herr Prof. Dr. Schwab für das offene Gespräch. Wir hoffen, dass eine weitere Instanz nicht nötig sein wird.

Quelle: tkp.at 24. Dezember 2022 von Dr. Peter F. Mayer