Der “Bundesgerichtshof” urteilte in einem Beschluss vom 11.04.2013: “Maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift sind ungültig” – PDF Datei

“Die Berufungsschrift weise keine Unterschrift, sondern eine “Streichung” des dort maschinenschriftlich an￾gegebenen Namens auf. Allenfalls könne es sich bei dem Schriftzug um eine Paraphe handeln, die keine formgültige Unterschrift darstelle.” (Seite 3, Absatz 2)