von Chris Veber

Laut dem Professor für Internationale Beziehungen der Uni Innsbruck, Univ.Prof. Dr. Gerhard Mangott, werden mit dem Budget der Europäischen Friedensfazilität, in deren Kommission jeder Mitgliedsstaat der EU vertreten ist und die durch die Mitgliedsstaaten finanziert wird, Waffenlieferungen an die Ukraine bezahlt.

Dies wurde schon mehrfach publiziert, unter anderem durch mich, und wird auch von der EU-Friedensfazilität bestätigt.

Am 26. Oktober 1955 wurde die immerwährende Neutralität Österreichs als Verfassungsgesetz beschlossen. Im Paragraph 252 StGB ist Landesverrat unter anderem definiert als Bestrebung, die dauernde Neutralität Österreichs aufzuheben.

Ich habe daher den österreichischen Verfassungsgerichtshof um Stellungnahme ersucht, ob die Finanzierung von Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei mit der österreichischen Neutralität vereinbar ist. Die Schweiz zum Beispiel liefert weder Waffen noch erlaubt sie deren Lieferung über Schweizer Gebiet.

Ich habe auch um Klärung der Frage gebeten, ob die Finanzierung von Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei als Bruch der Neutralität den Tatbestand des Landesverrates erfüllt.

Meiner Meinung nach wäre die Finanzierung oder Lieferung von Waffen nur legal, wenn vorher die entsprechenden Gesetze der Republik Österreich per Verfassungsmehrheit geändert würden. Unter der jetzigen Gesetzeslage begeht die österreichische Bundesregierung meiner Meinung nach das Delikt des Landesverrates.


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