08.09.23 (7)
Ein weiteres Unternehmen, das sich für digitale IDs einsetzt.
Die jüngsten Leitlinien von IBM zur Einführung eines digitalen Euro, die die Initiativen der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf eine digitale Währung unterstützen sollen, werfen zunehmend Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der bürgerlichen Freiheiten auf. Während IBM akribisch eine Reihe von Empfehlungen für die Integration des digitalen Euro in die Finanzinfrastruktur der Eurozone skizziert, lässt es die Frage offen, wie sich diese Maßnahmen auf die individuellen Freiheiten auswirken könnten.
Der IBM-Entwurf, der mit den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission (EK) übereinstimmt, betont die Bedeutung des Aufbaus auf „bestehenden Schienen“. Das Plädoyer des Unternehmens für eine stärkere Ausweitung weckt jedoch Bedenken, dass eine zentralisierte digitale Währung die Überwachungsmöglichkeiten und die staatliche Kontrolle über die persönlichen Finanzen erhöhen könnte. Die Konzentration auf „Einfachheit“ als Katalysator für die Akzeptanz lässt eine detaillierte Untersuchung der Kompromisse in Bezug auf Privatsphäre und Autonomie, die sich aus dieser vermeintlichen Einfachheit ergeben könnten, bequemerweise aus.
Obwohl IBM eine komplexe Vermittlerstruktur für den digitalen Euro voraussieht, bestehen durch die Rolle der Vermittler selbst mögliche Gefahren. Zwar wird die Kooperation zwischen großen und kleinen Vermittlern zur einfacheren Einführung betont, jedoch fehlt eine klare Aussage darüber, wie dieses System die Endnutzer vor Datensammlung, Überwachung oder weiteren Risiken schützt.
IBMs Forderung nach standardisierten APIs für eine einfache Integration ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann sie den Wettbewerb auf dem Markt fördern, dennoch könnte sie aber auch eine weitverbreitete Datenerfassung und -überwachung erleichtern. Zudem fehlt es der Kommission an Konkretheit, wenn sie sich auf die Stärkung des Datenschutzes im Offline-Bereich konzentriert und den Vorschlag auf Online-Aktivitäten ausdehnt. Was bedeutet „End-to-End Transactional Privacy“ eigentlich, wenn ein solches Finanzsystem naturgemäß unter staatlicher Aufsicht steht?
Das Plädoyer von IBM für harmonisierte Datenschutzregeln, die sich an bestehenden Regelungen orientieren, mag oberflächlich betrachtet vernünftig klingen. Doch in einer Zeit, in der Datenschutz kontrovers diskutiert wird, könnte eine Angleichung an bestehende Regelungen nicht weit genug gehen, um die Freiheitsrechte des Einzelnen zu schützen, zumal die bestehenden Regelungen angesichts des technologischen Fortschritts häufig als unzureichend kritisiert werden.
IBM besteht zwar nicht auf der Blockchain-Technologie als Voraussetzung, aber seine Unterstützung der Technologie als „vorteilhafte Alternative“ verkennt, dass selbst die Blockchain manipuliert werden kann, um die Privatsphäre zu gefährden, insbesondere in einem zentralisierten Modell wie einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC).
Die vorsichtige Herangehensweise von IBM bei der Einführung, die für ein minimales, lebensfähiges Produkt plädiert, das von einer „ausfallsicheren“ Sandbox unterstützt wird, mag klug erscheinen. Es stellt sich jedoch die Frage, wer die Begriffe „Scheitern“ und „Erfolg“ definiert und welche Maßstäbe angelegt werden. Gehören Datenschutz und bürgerliche Freiheiten zu den wichtigsten Leistungsindikatoren in IBMs geplanter Sandbox?
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