Hat Gesundheitsminister Alain Berset gelogen oder zumindest grobfahrlässig gehandelt? Bild: Keystone

Hat Gesundheitsminister Alain Berset gelogen oder zumindest grobfahrlässig gehandelt? Bild: Keystone

Gegen SP-Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Innendepartements, ist Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch eingegangen. Die Anzeige kommt von Pascal Najadi, Investmentbanker und Filmemacher. Er war Produzent des Films «Grounding» von 2006, der die Hintergründe des Swissair-Konkurses vor zwanzig Jahren ausleuchtete. «Berset hat als Gesundheitsminister entweder gelogen oder zumindest grobfahrlässig gehandelt», sagt Najadi zum «Nebelspalter».

Was wichtig ist:

  • Gegen Gesundheitsminister Alain Berset (SP) ist Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch eingegangen.
  • Die Anzeige stammt von Pascal Najadi, Investmentbanker und Filmemacher.
  • Es geht um Bersets Aussage vom Oktober 2021, wonach man mit dem Covid-Zertifikat zeigen kann, dass man nicht ansteckend ist. Es sei schon damals klar gewesen, dass diese Aussage falsch ist, sagt Najadi.

Es geht um eine Aussage, die Alain Berset im Oktober 2021 im Schweizer Fernsehen SRF zum Covid-Zertifikat gemacht hat: «Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist.» Die Behauptung war besonders brisant, weil das Schweizer Stimmvolk einen Monat später über die Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht entscheiden musste. Das Volk stimmte zu.

«Bersets Aussage widersprach dem damals bekannten Wissensstand»

Die Aussage von Berset hat in den letzten Wochen bereits zu heftigen Diskussionen geführt. Denn eine Managerin des Pharmakonzerns Pfizer sagte gegenüber dem Europäischen Parlament, dass der Impfstoff von Pfizer vor der Marktzulassung nicht darauf getestet worden war, ob er die Ansteckungskette unterbreche. Es folgten Vorwürfe an Berset, die Unwahrheit erzählt zu haben.

image

Investmentbanker und Filmemacher Pascal Najadi. Bild: Anna Janson Photography

Pascal Najadi verlangt nun mit seiner Klage, dass der Innenminister, der zuständig für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist, für seine Behauptung auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. «Die Aussage von Berset widersprach dem damals bekannten Wissensstand», hält er fest. «Dass geimpfte Personen, die damals erkrankten, nicht ansteckend sein sollten, ungeimpfte Erkrankte hingegen schon: Man wusste schon, dass das nicht stimmt.»

Um das zu untermauern, führt Najadi eine Aussage von Virginie Masserey an, die die damalige Leiterin der BAG-Sektion für Infektionskontrolle und Impfkontrolle rund drei Monate zuvor gemacht hatte. «Covid-10-Geimpfte können das Coronavirus genauso häufig verbreiten wie Ungeimpfte. Das zeigen neueste Studien aus den USA», sagte Masserey an einer Medienkonferenz.

Bis zu fünf Jahren Gefängnis für Amtsmissbrauch

«Masserey führte aus, was auch die Taskforce des Bundes befunden hatte», betont Pascal Najadi. «Somit sagte Berset im Fernsehen wenige Wochen vor dem Urnengang die Unwahrheit.» Der Bundesrat habe damit zumindest grobfahrlässig gehandelt. «Auch das wird in der Schweiz strafrechtlich verfolgt», so Najadi.

image

Die frühere BAG-Mitarbeiterin Virginie Masserey. Bild: Keystone

Er streicht hervor, dass Alain Berset mit seiner Aussage zum Covid-Zertifikat zu einer Zweiklassengesellschaft beigetragen habe. Eine solche Spaltung verstosse gegen die Verfassung. «Die Rechenschaftspflicht muss auch für Bundesräte gelten, nicht nur für Private.»

Najadi verlangt in seiner Anzeige, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen Berset aufnimmt. Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht für Amtsmissbrauch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bereits eine Strafanzeige gegen Swissmedic

Bereits Mitte November hat eine Gruppe von 37 Privatklägern Strafanzeige gegen das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic eingereicht, im Zusammenhang mit der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen (siehe hier). Vorgeworfen werden Swissmedic unter anderem «mehrfache (eventual-)vorsätzliche, eventualiter fahrlässige Tötung» sowie mehrfache schwere Körperverletzung. Es handelt sich bei den Klägern um Personen, die Schäden durch den Covid-Impfstoff geltend machen.

image

Bundesrat Alain Berset (rechts) machte die umstrittene Aussage in der SRF-Tagesschau vom 27.10.2021. Bild: Screenshot

Quelle: nebelspalter.ch