Nachdem im Juni bereits der erste Lockdown in Spanien für verfassungswidrig erklärt worden ist, und alle Bußgelder in Spanien zurückgezahlt werden müssen,
hat der spanische Verfassungsgerichtshof nun auch den zweiten Lockdown als verfassungswidrig deklariert.
Der Präsident des spanischen Verfassungsgerichtshofs hatte versucht, die entscheidende Sitzung zu verhindern. Seine Richterkollegen haben dieses politische Manöver allerdings gestoppt.
Wir werden sehen, welche Entscheidungen uns in Deutschland erwarten, nach internationalem Standard wird es nun aber immer schwerer, die Maßnahmen als verfassungskonform zu bezeichnen.