von Dr. Peter F. Mayer

In Deutschland läuft ein Verfahren gegen einen Familienrichter, das für jeden Laien sofort als Polit-Justiz erkennbar ist. Der Richter hatte Kinder von der Verpflichtung befreit, ihre Gesundheit durch das dauernde Tragen von Masken schädigen zu müssen. Die wissenschaftliche Erkenntnislage dafür war und ist noch immer eindeutig. Dennoch wird der Richter von deutschen Justizbehörden verfolgt.

Das Problem in Deutschland ist, dass die Justiz nicht unabhängig ist, sondern in der Hand des jeweiligen Ministerpräsidenten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2019 festgestellt. Der EuGH entschied, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt sind, Europäische Haftbefehle auszustellen. Die Richter am EuGH begründen die Entscheidung damit, dass es “keine hinreichende Gewähr für (die) Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive” gäbe. Anders als in anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland gegenüber den Staatsanwälten eine Weisungsbefugnis durch Justizminister.

Noch gravierender ist politischer Missbrauch der Justiz offenbar durch die Corona Maßnahmen geworden. Man denke nur an die 9 Monate Untersuchungs- oder besser Beugehaft, die über Michael Ballweg stellvertretend für die Kritiker der Corona Maßnahmen verhängt wurde. Nach seiner Freilassung erschien in 200 Medien zeit- und wortgleich ein Verleumdungsartikel von den „Faktenprüfern“ der deutschen Presseagentur, verfasst von einem Journalisten und einer „Expertin“, die zwar über keinerlei Fachkenntnisse aber entsprechendes Sponsoring von an der Pandemie verdienenden Institutionen verfügten.

Es muss in diesem Zusammenhang nochmals auf die bekannten und in begutachteter Form veröffentlichten Studien hingewiesen werden. Untersuchungen der höchsten Qualitätsstufe (Cochrane) haben nachgewiesen, dass Masken keinen oder allenfalls eine ganz geringe Schutzwirkung gegen virale Atemwegsinfektionen haben. Umgekehrt zeigen mittlerweile sehr viele Studien, dass es ganz klare Schäden gibt, werden Masken und insbesondere die FFP2-Masken über längere Zeiträume getragen. Die aktuellste begutachte Meta-Studie zeigt, dass Masken die Sauerstoff-Aufnahme und CO2-Abgabe behindern und den Atemausgleich beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für Kinder.

Damit ist offensichtlich, dass der Richter vollkommen richtig entschieden hat. Von Rechtsbeugung kann beim Weimarer Familienrichter keine Rede sein, beim Staatsanwalt, der die Anklage erhoben hat, aber sehr wohl.

Der Prozess gegen den Weimarer Familienrichter Christian Detmar hätte heute stattfinden sollen, wurde nun aber auf den 15.6.2023 verschoben.

Das „KriStA – Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte n.e.V.“ hat eine sehr ausführliche Einschätzung und Stellungnahme zu diesem Schauprozess verfasst. Hier ein kurzer Auszug daraus:

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wurde von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen seines Beschlusses vom 08.04.2021 (9 F 148/21) zur Maskenpflicht in zwei Schulen wegen Rechtsbeugung angeklagt. Wie schon der Beschluss hat auch das Strafverfahren von Anfang an große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Es ist eines von deutschlandweit bisher zwei Verfahren, in denen gegen einen Richter bzw. eine Richterin im Zusammenhang mit einer Entscheidung, die Corona-Maßnahmen betraf, Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben wurde.1 Der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Erfurt sollte am 18.04.2023 stattfinden. Nach kurzfristiger Aufhebung dieses Termins soll der Prozess jetzt am 15.06.2023 beginnen.

In diesem Beitrag soll die Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 17.05.2022 (542 Js 11498/21) in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Form analysiert werden.2 Da die Anklageschrift insgesamt 62 Seiten umfasst, von der Staatsanwaltschaft nicht nur ein einziger, sondern eine Vielzahl von Vorwürfen erhoben wird und sich außerdem schwierige Rechtsfragen stellen, ist eine solche Analyse – wenn sie der Sache gerecht werden soll – nicht in einem schwungvollen Durchgang durch den Anklagetext zu haben, sondern nur in vielen – auch für den Leser vielleicht mühsamen – Einzelschritten. Diese Schritte sind folgende: Nach einem Blick auf den Tatbestand der Rechtsbeugung (Abschnitt 1) folgen kurze Erläuterungen zum Inhalt des von Richter Dettmar erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021, der Gegenstand der Anklage ist (Abschnitt 2). Sodann folgt ein längerer Abschnitt über den infolge des Beschlusses in mehreren gerichtlichen Entscheidungen ausgetragenen Streit über die Frage der Zuständigkeit des Familiengerichts für das Verfahren und wie die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und in der Anklage mit dieser Frage umgegangen ist. Ergänzt wird dies durch Erläuterungen zu dem für den Beschluss zentralen § 1666 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Abschnitt 3). Danach werden die Rahmenerzählung, in die die Staatsanwaltschaft die einzelnen Tatvorwürfe eingebettet hat (Abschnitt 4), der Vorwurf, Richter Dettmar hätte eigene Befangenheit anzeigen müssen (Abschnitt 5) und der Vorwurf, er habe rechtswidrig den Tenor des Beschlusses auf alle Schüler der beiden betroffenen Schulen erstreckt (Abschnitt 6), erörtert. Die verbleibenden Vorwürfe können eher summarisch behandelt werden (Abschnitt 7). Ein Hinweis auf das, was in der Anklage fehlt (Abschnitt 8), leitet über zum abschließenden Fazit (Abschnitt 9).

Der gesamte Bericht ist absolut lesenswert.


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