Die Zahl hat es in sich. Besonders auch deswegen, weil sie aus einer Quelle kommt, die unverdächtiger kaum sein könnte: Ein Gutachten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung. Das kein anderer in Auftrag gegeben hat als das Bundesgesundheitsministerium. Und das auch auf dessen Seite zu finden ist. „Das Gutachten beendet das Märchen von der außergewöhnlichen Coronapandemie in Deutschland mit Pauken und Trompeten“, schreibt dazu der Mediziner und Corona-Aufklärer Gunter Frank, der den brisanten Fund in dem Papier gemacht hat, auf „Achgut“.

Weiter schreibt Frank: „Sollte Ihnen gegenüber wieder jemand von der gefährlichen Corona-Pandemie sprechen, dann bitten Sie diese Person doch einmal Folgendes zu tun: Angesichts der Dauerpanik-Meldung übervoller Intensivabteilungen und des drohenden Kollapses der Krankenhäuser einzuschätzen, wieviel Prozent der gesamten Patientenzeit in deutschen Krankhäusern 2020 von COVID-Patienten belegt wurden?“ Alle Patienten mit der Diagnose Covid brachten es 2020 auf 1,93 Millionen Verweildauertage. Setzt man sie in Verhältnis zur Zahl der Verweildauertage aller Patienten, 101,02 Millionen, kommt man auf 1,9 Prozent. Also knapp zwei Prozent. Frank nennt diese zwei Prozent eine „Skandalzahl“. Und führt weiter aus: „Und die sollen die Krankenhäuser an den Rand der Belastung gebracht haben? Jedes Jahr werden Patienten mit infektiösen Atemwegserkrankungen in dieser Größenordnung stationär behandelt.“ Selbst als der Anteil der Corona-Patienten am größten war, in der zweiten Dezemberhälfte, lag er nur bei knapp 5 Prozent aller Betten.

Eigentlich sollte man erwarten, dass solche Erkenntnisse groß in den Medien behandelt werden, und sich eine heftige Debatte entspannt. Dass die Regierung unter Rechtfertigungsdruck kommt. Und regelrecht gelöchert wird von kritischen Journalisten. So jedenfalls würde ich mir das in einer funktionierenden, pluralistischen Medienlandschaft vorstellen. Aber Pustekuchen.

Ich sprach das Thema heute auf der Bundespressekonferenz online an: Eine Frage „an das Bundesgesundheitsministerium: Laut einem Gutachten des Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung, die das BMG selbst beauftragte, betrug der Anteil von Patiententagen mit der Diagnose COVID-19 in den Krankenhäusern 2020 1,9 Prozent. Laut Bundesregierung waren die Krankenhäuser am Rande der Überlastung durch COVID-19. Wie passt das zusammen?“

Die Antwort von Spahns Sprecher Sebastian Gülde: „Ich muss jetzt ganz ehrlich gestehen: Ich weiß nicht, in welchem Zusammenhang diese Zahlen jetzt genannt werden bzw. ob sie auch in einem solchen Zusammenhang stehen. Von daher müsste ich das tatsächlich nachreichen.“

Das war es. 

Keine weitere Nachfrage zu dem Thema.

Null.

Niente. 

Zero.

Auch die in Aussicht gestellte Nachreichung gab es bis zum Montag Abend nicht.

Mit meinen weiteren Fragen hatte ich nicht viel mehr Erfolg:

REITSCHUSTER: An das Bundesgesundheitsministerium: Eine dritte Impfung der sogenannten Booster mit BioNTech/Pfizer-Impfstoff sei nur für Menschen ab dem 65. Lebensjahr und Risikogruppen sinnvoll, meint ein Expertengremium der Arzneimittelbehörde FDA. Kennt die Bundesregierung diese Einschätzung, und wie steht sie dazu?

GÜLDE: Es gibt von uns ja durchaus Empfehlungen, wie mit solchen Boosterimpfungen umzugehen ist. Wir haben tatsächlich auch die Empfehlung ausgesprochen, dass Hochbetagte und Menschen, die zuvor einen Vektorimpfstoff erhalten haben, eine solche Boosterimpfung bekommen. Daran halten wir weiterhin fest.

REITSCHUSTER: An Herrn Seibert: Die Kassenärzte fordern jetzt ebenso wie Heiko Maas früher schon einmal, eine Beendigung der Coronamaßnahmen, weil jeder ein Impfangebot hatte. Sind Gespräche mit den Kassenärzten zu diesem Thema geplant?

SEIBERT: Einen Teil meiner Antwort habe ich, denke ich, schon gegeben. Ich will es noch einmal andersherum aufzäumen.

Wir sehen in den letzten Tagen eine Entwicklung, über die wir durchaus froh sein können: Wir sehen Inzidenzen, die in den vergangenen Tagen stagnieren und zum Teil auch zurückgehen; wir sehen, dass die Hospitalisierungsrate gesunken ist. Der R-Wert, also die Quote der Ansteckung pro Infiziertem, ist gesunken sowie auch die Sieben-Tage-Inzidenz. Bei der Belegung der Intensivbetten sind wir derzeit in einer Stagnationsphase, wenn ich das richtig sehe. Das ist eine ganz gute Entwicklung, und die zeigt: Die ergriffenen Maßnahmen wirken die 3G-Regeln haben zu diesem Erfolg beigetragen.

Das ist aber keine Entwicklung, von der aus wir sagen können: Jetzt ist es sicher, dass der Herbst oder der Winter gut wird. Eine Gewissheit für den Winter lässt sich daraus noch nicht ablesen. Ich habe auf die Zahl der Ungeimpften hingewiesen: Das sind noch deutlich zu viele. Ich kann auf die großen regionalen Unterschiede hinweisen, die zwischen dem Nordwesten und dem Nordosten sowie dem Südosten 20 Prozentpunkte in der Impfquote ausmachen.

Das heißt, wir haben noch einiges an Weg vor uns. Insofern ist es, glaube ich, richtig, heute nicht einen Stichtag zu nennen, an dem alle Maßnahmen fallen werden, und daran zu erinnern, dass ja schon jetzt Genesene, Geimpfte, Getestete vielfältige Möglichkeiten haben, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wir sind ja heute Gott sei Dank in einer ganz anderen Situation, als wir es vor einigen Monaten waren. Man kann wieder Konzerte und Museen besuchen, ins Stadion gehen und ins Restaurant gehen. Der Präsenzunterricht ist heute an den Schulen wieder die Regel, und so soll es bleiben.

Wir sind also auf einem guten Weg, aber es gibt aus heutiger Sicht nicht die Grundlage, um zu sagen: Der Tag X ist der Tag, an dem alle Beschränkungen fallen. Es gibt vielmehr guten Grund, die grundsätzlichen Maßnahmen die AHA+L-Regeln, Maskenpflicht, Hygieneregeln weiter gelten zu lassen.

REITSCHUSTER: Auf meine Frage zur Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Facebook sagte die Regierung in der letzten Woche, sie werde gegebenenfalls etwas nachreichen. Zwischenzeitlich wurden dort noch 150 Gruppen und Foren von Coronagegnern gelöscht. Hat die Bundesregierung jetzt etwas nachzureichen?

SEIBERT: Ich sehe nicht die Notwendigkeit, jetzt hier für diesen Vorgang eine Bewertung vorzunehmen. Auf welcher Grundlage Facebook einen Kanal oder Kanäle vorübergehend oder dauerhaft sperrt oder Inhalte löscht, das müssen Sie bei Facebook erfragen. Man kann es auch in der von Facebook veröffentlichten Erklärung nachlesen.

Grundsätzlich gilt die Presse- und Meinungsfreiheit. Sie ist das ist eine Grundüberzeugung dieser Bundesregierung von elementarer Bedeutung. Dazu haben wir uns hier auch schon oft geäußert.

Die Anbieter sozialer Medien geben sich für ihre Veröffentlichungen selber Regeln, sogenannte Community-Richtlinien. Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juni dieses Jahres, in dem näher dargelegt wird, dass ein soziales Netzwerk grundsätzlich berechtigt ist, den Nutzern dieses Netzwerks die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Bedingungen oder Vorgaben hinausgehen.

Herr Reitschuster, ich kann also nur an Facebook verweisen. Soziale Netzwerke wie Facebook dürfen sich das Recht vorbehalten, bei Verstoß gegen ihre Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen oder auch ein Nutzerkonto zu sperren. Aber daran müssen Bedingungen geknüpft werden. Vor allem müssen das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit der Nutzer und Nutzerinnen und das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Ob das in diesem Fall vorliegt, das ist nicht von der Bundesregierung zu beurteilen oder zu entscheiden. Das betrifft das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem Plattformbetreiber. Betroffene können rechtliche Schritte gegen die Löschung ergreifen. Da gab es ja auch schon eine ganze Reihe von Einzelfallentscheidungen bei den Gerichten.

ZIMMERMANN (Sprecher des Justizministeriums): Ergänzungen habe ich dazu nicht.

REITSCHUSTER: Herr Seibert, Frau Adebahr, liegen ihnen konkrete Hinweise auf Wahlfälschungen in Russland vor?

SEIBERT: Ich glaube, auch das haben wir eigentlich beantwortet. Es gibt Vorwürfe von Wahlbeobachtern bzw. von russischen Oppositionspolitikern, die von massiven Unregelmäßigkeiten sprechen, und die sind ernstzunehmen. Uns liegen hier keine eigenen Hinweise vor, weil wir dazu keine eigenen Erhebungen durchgeführt haben und weil es bedauerlicherweise keine ODIHR-Wahlbeobachtung gab. Aber die Vorwürfe sind ernstzunehmen und sollten auch geklärt werden.

Sehen Sie unten noch weitere Wortwechsel auf der heutigen Bundespressekonferenz.