Für Deutschland:
Falls Eltern Post von den Behörden bekommen und wegen Schulverweigerung Bußgelder angedroht und die zwangsweise Zuführung zur Schule durchbdie Polizei angedroht werden, und besonders, wenn die sofortige Vollziehung darin bereits angeordnet wird (!!!): Dann hier mögliche und nötige Reaktionen:
1. Widerspruch gegen den Bescheid bei der zuständigen Behörde einlegen.
Wenn Sofortvollzug wegen zwangsweiser Zuführung des Kindes zur Schule durch Polizei von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, angeordnet wurde:
2. Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen den Bescheid des… vom…, Aktenzeichen… bei dem zuständigen Verwaltungsgericht stellen. (Kann auch bei der Rechtsantragsstelle der Gerichte zu Protokoll gegeben werden oder selbst geschrieben werden (bei Gericht informieren, wo diese ist)
Bescheidkopie idealerweise beifügen!
Mögliche Begründung:
Wir würden unser Kind in die Schule schicken, dieses wird aber vom Schulleiter nicht reingelassen. (Schildern, konkret. Falls die Eltern das schriftlich haben und schriftlich verlangt haben: beifügen!)
Kind hat Maskenbefreiungsattest (siehe Anlage), mit Diagnose. Wird von Schule nicht anerkannt.
und/oder
Kind verweigert Maskentragen und Schnelltest. Wir als Eltern können das Kind nicht zwingen.
Wir willigen in den Test nicht ein.
Kind hat unter Maske/nach Test, die folgenden Symptome:..
Unser Kind wird von der Schule mit Lernmaterialien versorgt/nicht versorgt. Wir sorgen zu Hause dafür, dass es den Anforderungen entsprechend lernt.
(Falls irgendwie möglich:) Wir/ unser Kind gehören der Risikogruppe an, an Covid-19 schwer zu erkranken.
Die Wahrheit dieses hier geschilderten Sachverhalts versichern wir, in Kenntnis der strafrechtlichen Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Erklärung, an Eides Statt.