von Dr. Peter F. Mayer

Studien, die nicht in die Corona Erzählung der WHO passen, haben es schwer. So brauchte diese, die sich mit der Toxizität der erhöhten Kohlendioxid-Konzentration unter Masken auseinandersetzt, mehr als 8 Monate um in einem der Mainstream Journale veröffentlicht zu werden. Dabei fasst sie zusammen, was längst anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse waren und sind.

Die Studie erschien im renommierten Magazin Cell unter dem Titel „Possible toxicity of chronic carbon dioxide exposure associated with face mask use, particularly in pregnant women, children and adolescents – A scoping review“ (Mögliche Toxizität einer chronischen Kohlendioxid-Exposition im Zusammenhang mit der Verwendung von Gesichtsmasken, insbesondere bei Schwangeren, Kindern und Jugendlichen – Ein Scoping Review). Nach der Cochrane Studie, die die Wirkungslosigkeit von Masken gezeigt hatte, wird das Vergiftungs-Potenzial von erhöhten CO2-Konzentrationen in der Atemluft nachgewiesen.

Im Abstract wird auf eines der grundlegenden Probleme hingewiesen, die Masken schädlich machen. Sie haben ein Totraumvolumen von rund einem Achtel Liter, das ungefähr so groß ist, wie das der oberen Atemwege:

„Während der SARS-CoV2-Pandemie sind Gesichtsmasken zu einem der wichtigsten allgegenwärtigen Faktoren geworden, die die menschliche Atmung beeinflussen. Sie erhöhen den Widerstand und das Totraumvolumen, was zu einer Wiedereinatmung von CO2 führt. Bislang wurden dieses Phänomen und seine möglichen Auswirkungen auf das frühe Leben noch nicht eingehend untersucht.“

Bei dieser Übersichtsarbeit wurde die Literatur zur CO2-Exposition und zur Verwendung von Gesichtsmasken systematisch gesichtet und ausgewertet..

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Auswertung sind bestens belegt und auch durchaus leicht verständlich, wie TKP seit fast drei Jahren in Berichten immer wieder dargelegt hatte, teils auch über Studien der Autoren dieser Review:

„Frischluft hat einen CO2-Gehalt von etwa 0,04 %, während das Tragen von Masken für mehr als 5 Minuten eine mögliche chronische Exposition gegenüber Kohlendioxid von 1,41 % bis 3,2 % der eingeatmeten Luft mit sich bringt. Obwohl die Anreicherung in der Regel innerhalb der kurzfristigen Expositionsgrenzwerte liegt, müssen langfristige Überschreitungen und Folgen aufgrund experimenteller Daten in Betracht gezogen werden. Toxizitätsexperten der US-Marine setzten die Expositionsgrenzwerte für U-Boote mit weiblicher Besatzung auf 0,8 % CO2 fest und stützten sich dabei auf Tierstudien, die auf ein erhöhtes Risiko von Totgeburten hinwiesen. Bei Säugetieren, die chronisch 0,3 % CO2 ausgesetzt waren, zeigen die experimentellen Daten außerdem eine Teratogenität (mit irreversiblen Neuronenschäden bei den Nachkommen, eine Verringerung des räumlichen Lernens aufgrund der Apoptose von Hirnstammneuronen und eine Verringerung der zirkulierenden Spiegel des insulinähnlichen Wachstumsfaktors 1. Mit signifikanten Auswirkungen auf drei Messparameter (morphologisch, funktionell, Marker) muss diese chronische 0,3%ige CO2-Exposition als toxisch definiert werden. Es gibt weitere Daten zur chronischen 0,3%-igen CO2-Exposition bei heranwachsenden Säugetieren, die zu einer Zerstörung von Neuronen führt, was sich in geringerer Aktivität, erhöhter Ängstlichkeit und Beeinträchtigung von Lernen und Gedächtnis äußert. Es gibt auch Daten, die auf Hodentoxizität bei Jugendlichen bei CO2-Inhalationskonzentrationen über 0,5 % hinweisen.

Die Schlussfolgerungen sind ebenso klar und bestens belegt:

Es besteht ein mögliches Risiko negativer Auswirkungen durch die Einführung von erweiterten Maskenvorschriften, insbesondere für gefährdete Untergruppen. Es gibt Indizien dafür, dass die verlängerte Maskenpflicht mit den derzeit beobachteten Totgeburten und den verminderten verbal-motorischen und allgemeinen kognitiven Leistungen von Kindern, die während der Pandemie geboren wurden, in Zusammenhang stehen könnte. Es besteht die Notwendigkeit, die Maskenverordnungen zu überdenken.“

Die sehr vorsichtigen Formulierungen wie „überdenken“ sind wohl dem monatelangen Prozess der Begutachtung geschuldet, obwohl viel eindeutigere Formulierungen aus dem Inhalt folgen.


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