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Medienmitteilung


Mehr Obduktionen zur Aufklärung von Todesfällen
Alarmierende Übersterblichkeit, plötzliche Todesfälle: Wir verlangen, dass die Justiz ihren rechtlichen Pflichten zur Aufklärung von ungewöhnlichen Todesfällen nachkommt.
Die Bevölkerung hat ein Recht auf eine lückenlose Aufklärung. Sollte sich dabei der Verdacht auf einen ursächlichen Zusammenhang mit den neuartigen mRNA-Impfstoffen erhärten, sind unverzüglich weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Der Aufruf für mehr Obduktionen wurde am 22. September 2022 allen Polizeikommandos und sämtlichen Oberstaatsanwaltschaften der Schweiz zugestellt.
Bern, 26. September 2022 – Die Rechtslage ist klar: Polizisten, Staatsanwälte und Rechtsmediziner stehen in der Pflicht, bei ungewöhnlichen Todesfällen eine Dritteinwirkung auszuschliessen, bevor ein Strafverfahren eingestellt werden kann. Bestehen bei einem Todesfall Anzeichen für einen unnatürlichen Tod, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Todesursache mittels ärztlicher Legalinspektion und gegebenenfalls mit einer Obduktion abklären zu lassen (Art. 253 Abs. 1 und Abs. 3 StPO). Wir stellen in unserem Alltag als Ärzte und Polizisten fest, dass diesen rechtlichen Pflichten nicht nachgekommen wird. Unnatürliche Todesfälle werden zu den Akten gelegt, ohne dass die Ursachen geklärt oder allfällige Dritteinwirkungen ausgeschlossen wurden.
Hitzewellen gab’s schon immer – die mRNA-Impfung nicht
In den letzten acht Monaten sind in der Schweiz 3’000 Menschen mehr gestorben als üblich.
Gleichzeitig stellen wir bei unserer täglichen Arbeit eine Häufung «aussergewöhnlicher Todesfälle» fest: Zuvor gesunde Menschen sterben unter skurrilen Umständen an «medizinischen
Problemen». Menschen sterben «plötzlich und unerwartet» bei alltäglichen Verrichtungen –
etwa beim Autofahren, Schwimmen oder im Büro. Diese plötzlichen Todesfälle und die fest-
gestellte Übersterblichkeit lassen sich eindeutig nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus begründen.
Auch Klimawandel und Hitze scheiden als mögliche Ursachen aus: 2018 war es im Juli deutlich
heisser – und trotzdem wurden in jenem Monat wesentlich weniger Sterbefälle verzeichnet als
im Juli 2022.
Das Einzige, was neu ist, sind die mRNA-Impfstoffe. Bei diesen handelt es sich um befristet
zugelassene Substanzen, deren klinische Studien am Menschen noch längst nicht abgeschlossen sind. Die klinischen Studien wurden durch frühzeitige Auflösung der Kontrollgruppen gar formal abgebrochen und die Rohdaten der Impfstoffhersteller werden noch immer
unter Verschluss gehalten.
Strafprozessordnung: Unnatürliche Todesfälle müssen untersucht werden
Ein aussergewöhnlicher Todesfall nach Art. 253 Abs. 1 StPO liegt unter anderem dann vor, wenn der Tod infolge der Einnahme von ungewöhnlichen Substanzen oder einer

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medizinischen Behandlung auftritt. Die neuartigen mRNA-Impfstoffe fallen offenkundig in diese Kategorie: Wer damit geimpft wurde, hat eine experimentelle medizinische Substanz im
Körper. Da eine innere Schädigung des Körpers durch diese ungewöhnliche Substanz in keiner Weise anhand einer rein äusserlichen Betrachtung des Körpers (Legalinspektion) ausgeschlossen werden kann, muss die Staatsanwaltschaft zwingend nach Art. 253 Abs. 3 StPO
eine Obduktion anordnen. Dabei haben unabhängige Obduktionen bereits nachgewiesen, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit den mRNA-Impfstoffen bestehen kann: Der Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher hat bei 30% der untersuchten Personen, welche in einem zeitlichen Zusammenhang mit der mRNA-Impfung verstorben sind, einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung
festgestellt.
Aufforderung zu strafrechtlichen Untersuchungen und Obduktionen
Trotz offenkundigem Handlungsbedarf stellen wir fest, dass die notwendigen Untersuchungen
nicht geführt werden. Diese Verharmlosung und Negierung von allfälligen schweren Impf-
nebenwirkungen in der polizeilichen Ermittlung sowie der staatsanwaltschaftlichen und rechtsmedizinischen Untersuchung gefährdet unnötig Menschenleben. Daher ist der Impfstatus
durch die Polizei endlich zwingend zu ermitteln (Anzahl Impfungen; Datum der letzten Impfung). Wenn auch nach der Legalinspektion von einem unbekannten oder vermeintlich bekannten inneren Geschehen auszugehen ist und die verstorbene Person geimpft wurde, muss
die Staatsanwaltschaft zwingend eine Obduktion anordnen. In der Folge darf sich die Rechtsmedizin nicht mit einer oberflächlichen Suche nach den augenfälligen, finalen Todesursachen
(wie z.B. einem Herzinfarkt) begnügen. Sie muss anhand von histopathologischen und immunhistochemischen Methoden ermitteln, ob zum Beispiel das toxische Spike-Protein und/oder
die Lipidnanopartikel der mRNA-Impfung zu Gefäss- und Organschäden geführt haben.
Der vorliegende Aufruf wurde in ausführlich begründeter Version allen Polizeikommandos sowie Oberstaatsanwaltschaften der Schweiz zugestellt und ist mitsamt Belegnachweisen abrufbar unter https://wirfuereuch.ch/aufruf-mehr-obduktionen-zur-aufklaerung-von-todesfaellen/.
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