Ein 15-jähriges Mädchen aus Hollfeld ist gestorben. Die Mutter gibt der Corona-Impfung die Schuld. Die Rechtsmedizin hat nun erste Ergebnisse.

Die Mutter hatte zunächst den Verdacht, dass die Corona-Impfung falsch verabreicht wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelte deshalb, ob der Impfstoff intravenös gespritzt wurde – und nicht in den Muskel. „Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine versehentlich intravenöse Impfung. Diese Impfung kann man so nicht versehentlich setzen. Die Blutgefäße wären dafür viel zu klein“, erläutert Gabriels-Gorsolke.

Durch die Impfung sei auch keine Thrombose entstanden, erläutert die Oberstaatsanwältin. Diese beiden Ursachen wurden von dem Rechtsmediziner ausgeschlossen.

Die Suche nach der Todesursache ging weiter. Dabei entdeckte der Mediziner eine Herzerkrankung. Der Mutter war diese vor der Behandlung und der Impfung in einem Krankenhaus nicht bekannt, sagt Gabriels-Gorsolke.

Laut dem Gutachten des Rechtsmediziners gebe es mehrere Möglichkeiten für den Tod des jungen Mädchens. Eine Lungenentzündung könnte im Zusammenhang mit der Herzmuskelentzündung ursächlich sein. Abschließend ist das allerdings nicht bewiesen, denn die Ermittlungen wurden eingestellt, da kein Fehlverhalten festgestellt wurde.

Eine zweite Möglichkeit sieht der Rechtsmediziner im Zusammenhang mit der Corona-Impfung: Es gibt nach Gabriels-Gorsolkes Ausführungen die sehr seltene Nebenwirkung einer Herzmuskelentzündung. „Es ist eine bekannte – aber sehr seltene Nebenwirkung.“ Auch diese Vermutung ist abschließend nicht bewiesen, betont die Oberstaatsanwältin.

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