Gesetz den Fall: Wenn das Krisen-Szenario so eintritt, wie es viele kommen sehen, daß sehr sehr viele Leute an den Impfungen erkranken und sterben.

  1. werden zwangsläufig Versicherer und Rückversicherer überlastet werden, insofern sie zahlen müßen. Das bedeutet, selbst wenn Leute auch exemplarisch per Richtlinien-Urteil höchster Gerichte, so wären die Rück- und Versicherer überlastet. Vor einigen Jahren hatten wir schon die Info auf dem Verteiler, daß in derartigen Fällen systemrelevante Banken und Versicherer von der Leistung freigestellt sind, während die monatliche Beitragspflicht weiter gültig und geltend bleibt.     
  2. Bei einer zu erwartenden Hyperinflation wird die Versicherungssumme ohnehin nur eine an Wert verlierende Buchungszahl sein.
  3. Insofern die Versicherungs-Ausschüttungen – Leistungen relevant sind, werden wie in jedem anderen derzeitigen Fall Versicherungen mit ihren juristischen Abteilungen, versuchen sich um’s zahlen zu drücken. Selber kenn i nur einen Fall, aus 1997, wo ein Psychologin in der Badewanne eingeschlafen und ertrunken ist. Als nachgewiesen wurde, daß sie eine Droge intus hatte, weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Daher wurde mein Hauskauf verzögert. Soweit mir bekannt ist, hat die L.Versicherung auch später nicht bezahlt. Mir sind auch 3 Gebäudebrände bekannt, wo die Prämienzahler einen Rechtsanwalt benötigten. Gutachter und Rechtsanwalt, Juristen der Versicherung, Vers. Verwaltung sowie die Vers.Steuer gehen immer zu lasten der Prämienzahler. Daher sollte man nur versichert haben, wo es um Existenzen oder im ein höheres eigenes Risiko geht. Man ist meist gut beraten, in Eigenverantwortung z.B. auch Feuerlöscher in Kfz. und in Gebäuden zu haben. Habe als Ersthelfer erst im Herbst mit zugesehen, wie ein Traktor mit auf dem Feld abgefackelt ist. Bei Mähdreschern war früher standartmäßig ein Feuerlöscher dabei. In Polen sind sie in Autos vorgeschrieben. – Leute geht in die Eigenverantwortung !!!
  4. Unser Prof. kam neulich mit der Meldung, daß polnische Kfz-Versicherer nicht bezahlen, wenn ein Verkehrsunfall aufgrund eines medizinischen Experimentes sich ereignet hat. Bei uns ist es wohl anders. Zumindest vor vielen Jahren mußte der Haftpflicht-Versicherer zwar zahlen, hatte aber das Recht, bei Alkohol einen Regress mit 5’000 DM vom Prämienzahler nachzuverlangen. 
  5. Vermutlich erhalten die L-Versicherer auch das Recht, Prämien bei Massenereignissen und Hyperinflation zu erhöhen oder nutzen rechtzeitig ein Sonderkündigungsrecht. Bei der Umstellung auf eine neue Währung, könnte man auch wiederum der Arsch sein.   
  6. Verschwörungen sind nicht zu leugnen. Die Käuflichkeit von Söldnern eben so wenig. Hinzu kommt, daß besoldet “unabhängige” Richter sich im sogenannten ” Richter- /weisungsabhängier Staatanwalt – Karusell ”  gefangen sind. Über die Beförderungen entscheidet der Justizminister. Bzw. beim Bundesverfassungsgericht geht das angeblich prozentual nach Partei-Buch. In dne USA tauscht der Präsident die Marionetten / bringt seine Hampelmänner in Position