Bis Ende Januar läuft die Frist für die Grundsteuererklärung. Die neue Grundsteuer soll dann ab 2025 gelten. Jura-Professor Gregor Kirchhof hält das Grundsteuergesetz des Bundes allerdings für verfassungswidrig.

Berlin – Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Deshalb müssen alle Eigentümer in Deutschland bis Ende Januar eine Grundsteuererklärung abgeben. Doch noch im Vorfeld gibt es Ärger mit der Grundsteuer-Reform – viele Eigentümer sind mit dem Ausfüllen der Formulare für die Grundsteuererklärung überfordert und Experten halten das Grundsteuergesetz des Bundes sogar für verfassungswidrig.

Grundsteuer-Reform: 36 Millionen Grundstücke müssen neu berechnet werden

Die Grundsteuer-Reform wurde auf Forderung des Bundesverfassungsgerichts angestoßen. Zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Steuerbehörden stehen damit vor einem ihrer größten Projekte in der Nachkriegsgeschichte. Von allen Eigentümern brauchen sie Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware „Elster“ oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen.

Dabei müssen die Eigentümer allerdings unterschiedliche Daten angeben, je nachdem in welchem Bundesland sich ihr Grundstück, Haus oder Wohnung befindet. Denn die Bundesländer wenden unterschiedliche Modelle an. Es gibt das Bundesmodell, das die meisten Länder verwenden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen tanzen mit ihrem jeweils eigenen Modell zur Grundsteuer aus der Reihe.

Grundsteuer: Bundesmodell und Modell Baden-Württembergs „verfassungswidrig“

Dabei geraten vor allem das Bundesmodell und das Modell Baden-Württembergs in die Kritik von Experten. Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält diese sogar für verfassungswidrig.

Bei der Grundsteuererklärung müssen nicht alle Räume angegeben werden. (Symbolfoto)
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. (Symbolfoto) © Armin Weigel/dpa

Er rät in einem Interview mit focus.de betroffenen Eigentümern deshalb, „unter Einhaltung der Fristen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid zu erheben und dann zu klagen“. Er erklärt dazu: „Mir ist bewusst, dass das eine Vielzahl von Fällen betrifft. Doch geht es nicht darum, keine Grundsteuer zu entrichten. Die Bewertung der Steuern muss realitätsgerecht sein, dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen. Noch wäre Zeit, die Abgabengesetze zu korrigieren.“

Doch warum gelten diese Modelle laut Kirchhof als verfassungswidrig? Ein Problem sei, dass der Bundesgesetzgeber sich entschieden habe, die Einheitswerte zur Grundsteuer-Bewertung, die das Bundesverfassungsgericht eigentlich bemängelt hatte, fortzuentwickeln. Der Verfassungsrechtler resümiert gegenüber focus.de: „Ein sehr schwieriger Auftrag. Eigentlich sollte eine gleichheitsgerechte Vereinfachung gelingen. Doch ist das System weiterhin zu kompliziert.“ Die vielen Parameter würden sich nicht „zu einem folgerichtigen Bewertungssystem“ verbinden. „Die Grundsteuer des Bundes ist bereits deshalb gleichheitswidrig“, so Kirchhoff gegenüber dem Nachrichtenportal.

Quelle: merkur.de