Rechaufklärung für die Firma POLIZEI!
Jede Kontrolle ist in Verwaltungsakt, also ein Hoheitsakt und nur ein Mensch , in der Stellung als
Amtsperson ist dazu befugt ! Diese Befugnis haben Bedienstete, der Firma Polizei nicht ! Die
Firma POLIZEl verfügt nur über Dienstausweise und diese weisen sie nicht, als Amtsperson aus !
Jegliches hoheitliches Handel , der Firma POLIZEl , ist stratbar!
Sie haben eine Remonstrationspflicht !!!
Zum Vergleich , cin Auszug, aus dem Gerichtsurteil, des Oberlandesgericht’s Frankfurt , aus dem
Jahr 2020 .
OLG Frankfurt 03 01 2020 -2 Ss-OWi 963/18
Schutz or private Dienstleistungsunternehmen POLIZEI wegen Mangel der hoheitlichen
Befugnisse
(Gesichert)
Leitsatz
I. Die den kommunalen Polizeibehörden gesetzlich zugewiesene Verpflichtung der Überwachung
des ruhenden
Verkehrs und die Ahndung von Verstößen sind hoheitliche Aufgaben.
Mangel Ermlichtigungsgrundlage dürien sie>nicht durch private Dienstleister< durchgeführt
werden.
- Die Überlassung privater Mitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur
Durchführung
hoheitlicher Aufgaben ist unzulässig. - Die >Bestellung privater Personen nach $99 HOG zu Hilispolizeibeamten der Ortsbehörden ist
gesetzeswidrig< - Der von einer Stadt bewusst durch privaten Dienstleister in Uniform der POLIZEl erzeugte den
täuschenden
Schein der Rechtstaatlichkeit, um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck
polizeilicher
Handlungen zu vermitteln, ist stratbar.