von Dr. Peter F. Mayer

In Europa hat die faktische Abschaffung des Privateigentums an Wohnungen begonnen. Das Europäische Parlament stimmt für die verpflichtende energetische Sanierung von “Altbauten”. schätzungsweise 35 Millionen Immobilien in Europa sind davon betroffen. Der Beschluss folgt dem zur praktischen Abschaffung des privaten Autoverkehrs und Zerschlagung der europäischen Autoindustrie durch das Verbot von Verbrennermotoren.

Das Parlament nahm am Dienstag den Entwurf von Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden an. Es handelt sich dabei um die Maßnahmen des Programms „Fit für 55“, über die TKP bereits berichtet hat.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird.

Emissionsreduktionsziele

Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll das schon ab 2026 gelten. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.

Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen.

Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Verbessert werden muss die Energieeffizienz (durch Dämmmaßnahmen oder bessere Heizungsanlagen), wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Allein in Deutschland könnte die “klimaneutrale Umrüstung” von Gebäuden 254 Milliarden Euro kosten. Laut Spiegel werden dafür in erster Linie Mieter und Eigentümer aufkommen müssen.

Den verfügbaren Daten zufolge besteht der Clou darin, dass eine Wohnung, die nicht den neuen Standards entspricht, “eingefroren” wird, d. h. der Eigentümer kann sie weder bewohnen noch vermieten oder verkaufen.

Am 15. Dezember 2021 hatte die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen, der Teil des Pakets „Fit für 55“ ist. Das europäische Klimagesetz vom Juli 2021 machte die Ziele für 2030 und für 2050 EU-weit rechtsverbindlich.

Und das heißt, dass es ab 2030 zu defakto-Enteignungen von Häusern und Wohnungen kommen wird, die nicht die von der EU-Bürokratie und den Lobbyisten gewünschte Energieklasse erreichen. Man darf sie weder bewohnen noch vermieten oder verkaufen. Falls jemand glaubt, das werde nicht so heiß gegessen, sei daran erinnert wie diktatorisch die EU-Spitze bei den Corona-Maßnahmen, Impfpässen und Einkauf von 5,4 Milliarden Spritzen sowie neuerdings beim Kauf von Granaten zum Einsatz im Krieg gegen Russland vorgeht.

Eine Demokratisierung der EU ist wohl in weiter Ferne. Die EU-Spitze handelt im Interesse der Konzerne und der US-Finanzeliten, ein möglichst rascher Austritt aus der EU ist die einzig realistische Option. Die Verfilzung mit dem riesigen Lobbyapparat in Brüssel ist schwerlich zu durchbrechen.

Das Parlament nahm seinen Standpunkt mit 343 zu 216 Stimmen bei 78 Enthaltungen an. Es handelt nun mit dem Rat die endgültige Form der Vorschriften aus. Dass dabei die Interessen der EU-Bürger eine Rolle spielen werden, davon ist nicht auszugehen.


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