Liveübertragung: Donnerstag, 17. März, 9 Uhr

Der Deutsche Bundestag befasst sich am Donnerstag, 17. März 2022, mit verschiedenen parlamentarischen Initiativen zur Impfpflicht. Darunter ein interfraktioneller Gesetzentwurf „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SarsCoV-2“ (20/899), den unter anderen die Abgeordneten Heike Baehrens (SPD), Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Helling-Plahr (FDP), Dagmar Schmidt (Wetzlar, SPD), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Dirk Wiese (SPD) eingebracht haben. 

Angekündigt ist darüber hinaus ein Gesetzentwurf „zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“. Noch ist nicht bekannt, welche Abgeordneten hinter dieser Initiative stehen. In welchen Ausschuss die Entwürfe nach der 70-minütigen Debatte überwiesen werden sollen, steht derzeit ebenfalls noch nicht fest.

Drei Anträge zur Corona-Impfpflicht

Beraten wird zudem ein interfraktioneller Antrag mit dem Titel „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 erhöhen“ (20/680). Hierfür zeichnen unter anderen die Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Jana Schimke (CDU/CSU), Jens Koeppen (CDU/CSU), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke) verantwortlich. Die Vorlage soll nach der Debatte an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Des Weiteren ist ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“ angekündigt sowie ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Covid-19- Virus“. Die beiden aktuell noch nicht vorliegenden Anträge sollen ebenfalls dem Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Interfraktioneller Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/899). Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden.

Interfraktioneller Antrag gegen eine Impfpflicht

Der sich gegen eine Impfpflicht wendende interfraktionelle Antrag (20/680) zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen. Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag.

In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht. Insbesondere steige der Begründungsaufwand für eine solche Pflicht, je öfter die verpflichtende Impfung wiederholt werden müsse. Der Bundestag könne eine allgemeine Impfpflicht nicht beschließen, solange er nicht einmal die Häufigkeit der mit der Pflicht verbundenen Schutzimpfungen kenne. Zudem sei fraktionsübergreifend immer wieder das Versprechen bekräftigt worden, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben werde, heißt es in dem Antrag weiter. Der Bruch dieses Versprechens würde langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen. (pk/hau/irs/04.03.2022)