10.09.23 (10)
In den vergangenen drei Jahren wurden unsere Freiheiten massiv eingeschränkt. Es wurde versucht uns zu diktieren, wo wir hingehen dürfen, wann und wen wir treffen dürfen, wie wir atmen sollen und welche experimentellen Substanzen wir uns verabreichen lassen sollen. Was derzeit von der WHO geplant ist, übertrifft das bisher Erlebte jedoch bei Weitem. Derzeit laufen die Verhandlungen zum WHO-Pandemievertrag und zu Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Was bisher bekannt ist, schockiert jeden freiheitsliebenden Menschen. Aus Empfehlungen an die Staaten sollen Verpflichtungen werden und unsere gewählten Vertreter schweigen – sei es aus Unwissen, Ignoranz oder Berechnung.
Zumindest in den alternativen Medien und bei ihren interessierten Lesern ist bekannt, dass derzeit Verhandlungen zu einem WHO-Pandemievertrag und zu Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften laufen. Wesentlichen Inhalte sind:
- Ausrufung eines globalen Gesundheitsnotstands durch eine Person – den Generaldirektor der WHO
- Umfassende Rechte der WHO im Falle eines solchen globalen Gesundheitsnotstands
- Keine Einspruchs- oder Prüfungsmöglichkeit dieses globalen Gesundheitsnotstands
- Zensur gegen alles, was der WHO nicht passt
Für mehr Informationen und Ideen, wie man selbst etwas dagegen tun kann, empfehlen wir die Website: www.mehr-wissen.info
Der Zeitplan sieht wie folgt aus: Seit 2022 laufen Verhandlungen zu einem Pandemievertrag und zu einer Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Diese sollen in der 77. Weltgesundheitskonferenz im Mai 2024 abgestimmt werden. Für den Pandemievertrag ist eine Zweidrittel-Mehrheit in der Weltgesundheitskonferenz nötig, für die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften reicht die einfache Mehrheit. Danach können die Mitgliedstaaten den Pandemievertrag nur noch in nationales Recht umsetzen und zwar innerhalb der nächsten 18 Monate, d.h. bis November 2025. Die geänderten Gesundheitsvorschriften treten in den Mitgliedstaaten automatisch nach 12 Monaten, d.h. bis Juni 2025, in Kraft.
Aus einer Kurzinformation des Deutschen Bundestages geht hervor, dass man plant, den Pandemievertrag zu ratifizieren und so „die parlamentarische Legitimation des Vertrages“ herzustellen. Außerdem sollen wohl auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften ratifiziert werden, obwohl das aufgrund der Rechtsnatur der Vorschriften nicht nötig wäre. Damit könnten in Deutschland auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften nicht erst durch Ablauf der Frist von 1 Jahr, sondern sofort nach der Ratifizierung in Kraft treten.
EU führt Verhandlungen
Besonders interessant an den derzeitigen Verhandlungen zu Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften ist, dass hier zwar private Stakeholder aktiv mitverhandeln, nicht jedoch unsere gewählten Vertreter und unsere Regierungen. Am 3. März 2022 hat der Europäische Rat beschlossen, dass nicht die einzelnen Mitgliedstaaten die Verhandlungen führen, sondern die EU. Im angegebenen Anhang befinden sich die Verhandlungsrichtlinien.
Dort steht schwarz auf weiß, dass es hinkünftig nicht mehr um Empfehlungen der WHO geht, sondern um Verpflichtungen: „Im Pandemievertrag, der die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (im Folgenden „IGV“) ergänzen sollte, werden für dessen Vertragsparteien substanzielle, rechtsverbindliche Verpflichtungen festgelegt, die in erster Linie auf Folgendes abzielen:
– Prävention und Kontrolle,
– Erkennung und Meldung und
– Vorbereitung und Reaktion auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit mit Pandemiepotenzial.“
Österreichisches Kanzleramt weiß angeblich von nichts
Unsere gewählten Vertreter beteiligen sich also nicht an den Verhandlungen und geben sich bzw. sind uninformiert. So hat etwa Dr. Konrad Breit, Unternehmensberater und Präsident des Vereins Brightside, auf seine Anfrage vom österreichischen Bundeskanzleramt am 24. Mai 2023 die Auskunft erhalten, man kenne die Rechtsnatur der auszuhandelnden WHO-Konvention noch nicht und die WHO erlasse „generell Empfehlungen“:
„Wie bei jedem internationalen Instrument wird die seinerzeitige innerstaatliche Vorgangsweise gemäß der österreichischen Bundesverfassung erfolgen. Erst wenn die Rechtsnatur der von der INB auszuarbeitenden und auszuhandelnden WHO-Konvention, eines Vertrages oder anderen internationalen Instrumentes feststeht, ist eine Entscheidung über die innerstaatliche Vorgangsweise gemäß der Bundesverfassung zu treffen. Als führende internationale Organisation für globale Gesundheitsfragen erlässt die WHO generell Empfehlungen, die für ihre Mitgliedstaaten rechtlich nicht verbindlich sind.“
Im österreichischen Bundeskanzleramt tut man so, als ob der neue Pandemievertrag und die maßgeblichen Änderungen an den bestehenden Gesundheitsvorschriften noch völlig unbekannt wären. Während fleißig über unsere Köpfe hinweg verhandelt wird und aus den bisherigen Entwürfen bereits Haarsträubendes zu erkennen ist, soll hier wohl der Eindruck erweckt werden, es sei „noch zu früh“, um sich mit diesen Fragen zu befassen. Achtung: aus diesem „zu früh“ wird im Mai 2024 schlagartig ein „zu spät“. Sobald die abstimmungsreifen Rechtsschriften vorliegen, können auch unsere gewählten Vertreter nur noch umsetzen, was ihnen die WHO aufträgt.
Auch die Auskunft, dass die WHO „generell Empfehlungen“ erlassen würde, trifft auf die derzeitige Situation zu, gilt aber nicht, sobald der neue Vertrag in Kraft tritt. Die Finanzen der WHO stammen zu mehr als 80% aus zweckgebundenen Beiträgen, welche es den diversen Sponsoren ermöglichen, von den Pandemie-Entscheiden der WHO zu profitieren. Muss man mehr wissen, um zu verstehen, dass Geld die Welt regiert?
Deutscher Grüner kündigt an: Alle Entscheidungen der WHO werden abgesegnet
Etwas direkter äußert man sich in Deutschland, denn hier gibt man zumindest zu, dass die Entscheidungen nicht von den nationalen Parlamenten gefasst werden. Die nationalen Parlamente dienen offenbar nur als pseudo-demokratisches Deckmäntelchen. Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagte in der Sitzung des deutschen Bundestages am 12. Mai 2023: „Alle Entscheidungen, die in der WHO getroffen werden – sei es der Pandemievertrag oder seien es die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften –, werden hier im Parlament abgesegnet.“
In den Parlamenten wurde schon vieles “abgesegnet”, ohne dass die Verantwortlichen sich mit den Inhalten auseinandergesetzt hatten. Wenn das auch diesmal der Fall ist, segnen sie ihre eigene Unfreiheit ab. Ob sie das wollen?
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