von Dr. Peter F. Mayer

Eine aktuelle Entscheidung des VFGH wurd angestoßen auch durch Ärztekammerliste “Wir sind Ärzte und nicht Kammer”. Der Verfassungsgerichtshof hebt jene Bestimmung des Ärztegesetzes auf, wonach die Disziplinarkommission der Ärztekammer auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums bestellt wird.

Ärztekammern und insbesondere deren Disziplinarkommissionen haben in den vergangen drei Jahren eine zweifelhafte Rolle gespielt. Disziplinarurteile wurden mit evidenzwidrigen Begründungen gefällt und die Ärzte-Mitglieder der Kommission hatten offenbar keine Ahnung wie man richtig zitiert. Es wurde zB einfach reingeschrieben es gebe Studien auf www.medRxiv.com. Die allerdings möglicherweise genau das Gegenteil aussagen, was der Disziplinarkommissar vermutete.

Mit Argumenten, die contra lege artis waren und sind, wurde auch die Freiheit der Wahl der Behandlung für Patienten massiv eingeschränkt, nicht nur von den Disziplinarkommissionen, sondern von den Polit-Funktionären der Kammern.

Politisches Tribunal

Bekanntlich wurden während der Corona-Krise zahlreiche Ärzte, die die Regierungsmaßnahmen sachlich kritisierten und sich im Interesse ihrer Patienten den Vorschriften widersetzten, mit willkürlichen und existenzgefährdenden Disziplinaranzeigen eingedeckt. Die nicht-öffentlichen Kommissionen in der Ärztekammer hatten häufig den Anschein einer Scheinverhandlung, wie in autoritären Staaten, wo die Verurteilung bereits vorab beschlossen war.

Entsprechend wurden viele kritische Ärzte auch verurteilt. Dabei wurden nicht nur empfindliche und teilweise existentiell bedrohliche Geldstrafen verhängt, sondern mitunter sogar die Ärztelizenz entzogen.

Woraufhin DDr. Christian Fiala, Sprecher der Liste “Wir sind Ärzte und nicht Kammer” und andere Ärzte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegte und u.a. die verfassungswidrige Zusammensetzung dieses kammerinternen “Tribunals” beklagte. Der Verwaltungsgerichtshof wandte sich daraufhin an den VfGH.

Folgen nun Schadensersatzklagen?

Die Kritik der Ärzteliste an der Disziplinarkommission erweist sich nun als gerechtfertigt: Das zeigt auch die nun manifeste, impfbedingte Übersterblichkeit, der massive Geburtenrückgang 9 Monate nach der Impfkampagne, als auch die festgestellte Wirkungslosigkeit des Mund-Nasenschutzes. „Wir haben immer die Willkür dieser Kammerkommission kritisiert und auch deren Verfassungswidrigkeit. Viele unserer Kollegen wurden eingeschüchtert, mundtot gemacht und existenziell bedroht. Ich rechne jetzt damit, dass viele Kollegen auf Basis dieser Entscheidung Schadenersatzansprüche an die Ärztekammer, aber auch an diejenigen Personen stellen werden, die sich dieser Politjustiz angedient und die Einschüchterung der Ärzte mithilfe dieser -nun offiziell verfassungswidrigen- Kommissionen umgesetzt haben – wir werden sie jedenfalls in dieser juristischen Auseinandersetzung unterstützen.“

Geringe Auswirkungen

Wie Rechtsanwalt Georg Prchlik erläutert hat der VfGH dem Gesetzgeber eine sehr lange Frist bis 30. September 2024 (!) eingeräumt um das Gesetz zu reparieren. Die Bestimmungen treten erst mit dem 30.09.2024 außer Kraft und sind bis dahin anzuwenden. (Keine Anwendung finden sie lediglich in den Verfahren, die der Anfechtung zugrunde gelegen haben, also in den noch offenen Verwaltungsgerichtsverfahren, in denen das Verwaltungsgericht mit dem Verfahren innegehalten und eine Anfechtung beim VfGH vorgenommen hat.)

Auf bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren hat das VfGH-Erlenntnis keine Auswirkung; insbesondere werden keine rechtskräftig verhängten Disziplinarstrafen aufgehoben.

Der VfGH hat aber eine Möglichkeit der unzulässigen Einflussnahme der Politik (des Ministers) auf den Disziplinarrat und daher der Nachweis politischen Gesteuertseins von Disziplinarrats-Entscheidungen erleichtert werden könnte.

Vor allem aber bleibt das System der Ärztekammern damit erhalten. Anders in Ungarn. Da hat ein den Interessen sauber erarbeitender Ärzte und deren Patienten verpflichtetes Parlament die Zwangsmitgliedschaft in den Ärztekammern aufgehoben.

Gesundheitsstaatssekretär Péter Takács erklärte, dass die Ärztekammer die Sicherheit der Patienten bedrohe, indem sie ihre Macht missbrauche und Ärzte unter Druck setze, die, wie sie in ihrem Eid geschworen haben, einfach nur arbeiten und heilen wollen. “Mit der soeben verabschiedeten Gesetzesänderung haben wir der Kammer dieses Instrument aus der Hand genommen. Wir schützen damit unsere eigenen Kollegen, die Ärzte, die nun arbeiten können, ohne Mitglied der Kammer zu sein, erklärte der Staatssekretär Anfang März 2023.


Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.

Danke an tkp.at