Strafanzeige Masken

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Unsere Strafanzeige gegen die Impfungen bei Kindern und jungen Menschen findet Ihr hier. Die Unterschriftenliste zum Unterstützen hier. 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich die Vertretung des Vereins Kinderrechte Jetzt e.V. an. Der Verein hat sich konstituiert zum Schutz der Kinderrechte, die von Corona-Maßnahmen in besonderem Maße betroffen sind.

Die Maßnahmen, die gegen die Kinder gerichtet sind, schädigen diese massiv in ihrer Entwicklung sowie in ihrer psychischen und physischen Gesundheit. Andere Länder haben Kinder niemals in diesem Maße belastet bzw. ihnen gegenüber derartige Maßnahmen angeordnet. Länder wie England, Schweden, Dänemark oder Norwegen haben alle Maßnahmen aufgehoben.

In Bayern steht – entgegen den Zusagen der Politik – die Verlängerung der Maskentragung im Unterricht an. 6-Jährige Grundschüler werden ganztags unter Masken gezwungen, die ihnen massiv schaden.

Da vor diesem Hintergrund der Verdacht besteht, dass massive strafrechtli­che Verfehlungen vorliegen, stelle ich hiermit namens und im Auftrag meines Mandan­ten

Strafanzeige

und ersuche um die Aufnahme von Ermittlungen nach allen in Betracht kommen­den De­lik­ten, insbesondere wegen

  •  Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen

und dies gegen sämtliche in Betracht kommenden Beteiligten, insbesondere

  • den Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München
  • den Kultusminister Michael Piazolo, Salvatorstraße 2, 80333 München 
  • sowie alle weiteren in Betracht kommenden Tatverdächtigen, insbesondere alle zuständigen Mitarbeiter in den Behörden, die an der Ausarbeitung und Durchsetzung der für die Kinder schädlichen Maßnahmen verantwortlich sind.

Ich begründe die Strafanzeige nachfol­gend. Die zugrun­de liegenden Nachweise werden an entsprechender Stelle auf der Homepage meines Mandanten verlinkt unter www.kinderrechte.jetzt. Dort wird die Strafan­zeige meines Mandanten onli­ne gestellt. Somit können die verlink­ten Informationen dann einfach über die dort aktivierten Links aufge­rufen werden. Sollten weitere Nachweise benötigt werden, bitte ich um entspre­chenden Hin­weis. Ich gehe jedoch davon aus, dass aufgrund der öffentlich breit verfügbaren Informationen die Staatsanwaltschaft ohne­hin bereits hinreichend Kennt­nis hat und aufgrund des Legalitätsprinzips Ermitt­lungen bereits angelaufen sind. Da­her beschränke ich mich hier zunächst auf die verdichtete Darstellung der Themen­komplexe. Dies ist Voraussetzung, um zu verstehen, auf welcher (fehlenden) Grundlage die Maßnahmen angeordnet werden und wie unverhältnismäßig sie in die Rechte der Kinder, insb. die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde eingreifen. Der fehlende Nutzen bei gleichzeitiger Schädigung der Masken wird in den folgenden Punkten dargestellt.

1. Zu Grund liegender Sachverhalt – Pandemie und Maßnahmenregime

Um die Schwere der strafrechtlich relevanten Verfehlungen gegenüber Kindern einordnen zu können, ist eine Retrospektive auf die Pandemie Voraus­setzung, die aufräumt mit den immer wiederkehrenden falschen Narrativen.

Dafür ist zunächst erforderlich, dass sich die Menschen darauf einlassen, mit offe­nem Geist die letzten eineinhalb Jahre aufarbeiten zu wollen. Denn viel von dem, was an­fänglich angenommen wurde, hat sich als weit überzogen herausgestellt. Auch wenn man anfänglich die Maßnahmen rechtfertigen mag, da noch eine ge­wisse Unsicherheit bestand, ist diese durch weltweite wissenschaftliche Studien und den weltweit gewon­nenen Erfahrungssschatz von Medizinern, Psychologen, Soziologen, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern, Pädagogen uvm. nicht mehr zu rechtfertigen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erkenntnisse aus anderen Län­dern, in denen sämtliche Maßnah­men beendet wurden, bald auch in Deutschland Eingang finden, so dass ein deutscher Sonderweg vermieden werden kann. Eine wunderbare Aufarbeitung wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber aus Baden bei Wien ausgearbeitet. Da jedoch allein zeitlich gewisse Hemmungen be­stehen könnten, sich durch 196 DINA4-Seiten mit komplexem und ggf. erstmalig so gelesenen Inhalt zu wühlen, wird im Folgenden eine eigene und ergänzte  Zu­sammenfassung dieses sog. audiatur-Berichts versucht, die den Einstieg erleich­tern soll. Der audiatur-Bericht selbst ist beigefügt als Anlage 1 und am Ende dieses Dokuments verlinkt.

Der audiatur-Bericht zeichnet den Verlauf der Pandemie, von der anfänglich noch zum Teil mit der Einschätzungsprärogative begründbaren Maßnahmen bis zu de­ren offen­sichtlicher Verfassungswidrigkeit in komprimierter Form nach und kann, was die Sachverhaltsdarstellung anbelangt, ohne Weiteres auf Deutschland übertragen wer­den.

Zu Beginn stand eine vollkommene Fehleinschätzung der Gefahr. Die WHO ging von einer Sterblichkeit von 3,4% aus. Man nahm an, dass das menschliche Im­munsystem keinen Schutz gegen das Virus bot und auch Asymptomatische eine erhebliche Rolle bei der Verbreitung des Virus spielten. Vor dem Hintergrund sind die anfänglichen Maßnahmen verständlich, wurden jedoch bereits früh wegen der massiven Kollateral­schäden kritisiert, die weit mehr Leid verursachten (Seite 18+19).

Sehr früh kristallisierte sich zudem bereits heraus, dass sich die Sterblichkeit in Wirk­lichkeit im Bereich der Influenza bewegt und zudem insbesondere für alte Menschen oberhalb der statistischen Lebenserwartung mit ein oder mehreren, erheblichen Vorer­krankungen (Krebs, Diabetes, Herzkrankheiten) das größte Risi­ko bestand, während die Infektionssterblichkeit von Menschen unter 70 Jahren bei 0,05% liegt und damit sogar noch deutlich unter der Influenza (die für Kinder sogar weitaus tödlicher ist).

Die Zahl der registrierten Coronatoten wurde erheblich überschätzt. Dies lag im We­sentlichen an der Testung selbst, da auch asymptomatische Personen getestet wur­den, obwohl der PCR-Test laut Herstellerangaben nicht zur Diagnostik be­stimmt ist. Zum anderen gibt es Zweifel an der Aussagefähigkeit der Zahlen, die der Test liefert und an deren Vergleichbarkeit (Anlage 1a). Dies beruht im Wesent­lichen darauf, wel­che Anzahl an Vervielfältigungszyklen (ct-Wert) bei der Auswer­tung erfolgte. Über ei­nem Wert von 20-25 Vermehrungszyklen ist eine Infektiosität des Getesteten ausge­sprochen unwahrscheinlich. In Deutschland lag der Wert weit darüber, teils bei 40-45 Zyklen, was zu vollkommen überhöhten Zahlen führte und zu unberechtigten Grund­rechtseinschränkungen beim Getesteten (Quarantä­ne von Gesunden) bzw. der Gesell­schaft (Lockdown bei hoher „Inzidenz“). Schließlich wurde die Relation der Testanzahl nie in die Testungen mit einbezo­gen, so dass das Aufdecken einer Dunkelziffer im In­fektionsgeschehen mit einer Zunahme an „Inzidenzen“ verwechselt wurde.

Der audiatur-Bericht stellt 5 Fehlannahmen dar, die auch retrospektiv nicht oder nicht in der Länge bestehen hätten müssen, wenn man ein breiteres Expertenurteil einbezo­gen und offener aufgeklärt hätte.

1.1. Fehlannahme: Keine Grundimmunität

Es wurde nicht geklärt, woher das Virus kam, ob es wirklich neu für den Menschen ist oder ob bereits eine Hintergrund- oder Kreuzimmunität besteht. Früh erfolgte die Fest­legung auf eine Zoonose, mithin auf ein Virus, das den Sprung vom Tier auf den Menschen geschafft hatte. Andere Thesen wie ein Laborunfall in Wuhan wurden als Verschwörungstheorie gebrandmarkt und erlangten erst im Frühjahr 2021 mit sich verdichtender Indizienlage erhebliche Plausibilität. Egal welchen Ursprungs das Virus ist: Angesichts der sehr früh bekannt gewordenen Daten aus Ischgl und Gangelt war klar, dass das Immunsystem in den meisten Fällen mit dem Virus hervorragend fertig wird. 85% der Menschen bekamen von der Infektion gar nichts oder kaum etwas mit. Das ist auch der Grund, warum es keinen exponentiellen Verlauf gäbe – auch nicht ohne „lockdown“. Die Verbreitung endet bei denen, deren Immunsystem den Erreger im Griff hat. Dabei entwickeln selbst Menschen, die nur eine leichte Infektion durchlau­fen eine robuste Immunan­twort, die zudem weitaus breiter ist als die durch die Impfung hervorgerufene. Die Immunantwort wirkt auch gegen alle Mutationen, da die Verände­rungen geringfü­gig sind, das Immunsystem jedoch über 1.400 Epitope des Virus er­kennen kann. Dieser Umstand wird vom Gesetzgeber und den Verordnungsgebern überhaupt nicht berücksichtigt. Eine Übersicht über aktuelle Studien zur Immunität wird als Anlage 2 beigefügt.

audiatur-conclusio: „Es ist unbestritten, dass es bei COVID-19 schwere und töd­li­che Verläufe geben kann. Aber das quantitative Ausmaß der Bedrohung ist drama­tisch überschätzt worden.“

Rechtlich wird dies wie folgt eingeordnet: „All das zeigt auch, dass die behördli­chen Maßnahmen – Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, Massen­tests (ins­besondere auch an Volksschulkindern), (FFP2) Masken, erweiterte Ab­standsvorschriften, Arbeitsverbote, Verbote der Erwerbsausübung z.B. in der Gast­ronomie – unbegründet, evidenzwidrig und völlig überschießend sind und daher Grund­rechte und Verfassung grob verletzen.

Für die Zukunft wäre es gleichwohl wünschenswert, sowohl die Entstehung von Zoo­nosen als auch eine gain-of-function-Forschung zu verhindern – Themen, die im Rah­men der Coronakrise keine ihrer Bedeutung angemessene Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Ebenso wenig wurde der Rolle des Immunsystems seine Bedeu­tung beigemes­sen. Es wurde sogar kleingeredet und durch die Maßnahmen ge­schwächt.

Dabei zeigt eine aktuelle Großstudie aus dem Land mit dem größten Datenschatz (An­lage 3) – Israel – wie überragend das Immunsystem im Vergleich zur Impfung arbeitet. So ist das Risiko einer Corona-Infektion mit der Delta-Variante bei Ge­impften 13-mal höher als bei Genesenen mit einer natürlich erworbenen Immunität. Die Wahrschein­lichkeit einer ernsthaften symptomatischen Erkrankung war bei Geimpften sogar 27-mal (!) höher als bei Genesenen.

1.2. Fehlannahme: Symptomlose Ansteckungsgefahr

„Die Idee, die asymptomatische Ausbreitung zu stoppen, war eine bedeutende Abwei­chung von den vorherrschenden Richtlinien des öffentlichen Gesundheits­wesens und den Erfahrungen aus früheren Atemwegsvirus-Pandemien.“ (Seite 44)

Dieses Konzept beruht auf einer Fehlannahme, die nie in dem erforderlichen Aus­maß korrigiert wurde und geht zurück auf eine Studie von Drosten et al., die nach­zuweisen versuchte, dass eine symptomlose Chinesin in Starnberg mehrere Mitar­beiter ange­steckt haben soll. Obwohl Drosten bereits am 3. Februar 2020 darauf hingewiesen wurde, dass die Frau sehr wohl Symptome hatte und dagegen Medi­kamente nahm, wurde der Fallbericht nicht zurückgezogen und am 5. März 2020 im New England Journal of Medicine veröffentlicht. Diese Fehlannahme bildete die Grundlage für voll­kommen überzogene Maßnahmen und eine Massentestung Symptomloser.

Eine ab dem 14. Mai 2020 in Wuhan durchgeführte Studie an fast 10 Millionen Ein­wohnern, die nachwies, dass eine Verbreitung des Virus insb. durch zu geringe Viren­last durch Asymptomatische quasi ausgeschlossen ist, konnte oder wollte diesen My­thos nicht durchbrechen.

„Ohne dieses Konzept der signifikanten asymptomatischen Ausbreitung gibt es keinen wissenschaftlichen Grund, gesunde Personen einzusperren oder auszu­sperren.“ (Seite 47)

1.3. Dritte Fehlannahme: PCR- und Antigentest-basierte Diagnostik, Massen­tests

Ein gewaltiger Fehler waren die Massentestungen bei Symptomlosen, weil der Test durch eine, wenn auch geringe Fehlerquote, bei massenhaften Tests mas­senhaft falsch positive Ergebnisse liefert. Bei geringen Infektionsgeschehen kann das 5 von 6 Menschen treffen, die in der Folge Grundrechtseinschränkungen hin­nehmen müssen bis hin zur Quarantäne. Auf weitere Probleme, auf die im audia­tur-Bericht genauer ein­gegangen wird, wurde weiter oben bereits zum Teil hinge­wiesen. Lesenswert auch der darauffolgende Teil über die ausgesprochen unge­wöhnliche Zulassung des Drosten-PCR-Protokolls als „Goldstandard“. Es ist eine wirklich unglaubliche Räuberpistole – auf der die gesamte Pandemie beruht. Die WHO selbst änderte nach einem Jahr die Empfehlungen zur Anwendung des PCR-Tests und rückte von diesem künftig in der Pandemie noch weiter ab.

audiatur-conclusio: „In jedem Fall sind die aufgrund eines PCR-Tests ermittelten Werte keine hinreichende Grundlage, um das öffentliche Leben komplett herun­ter­zufahren und in beispielloser Weise in die Freiheitsrechte der Menschen ein­zugrei­fen. Ein PCR-Test sollte nur in Abstimmung mit einem klinischen Befund benutzt werden. So ist es auch in der medizinischen Diagnostik allgemein üb­lich.“ (Seite 53)

Die ab der Erkältungssaison 2020/2021 verstärkt zum Einsatz gekommenen Schnell­tests weisen ebenfalls eine erhebliche Problematik auf. Auch sie wurden nie auf Wirk­samkeit an Asymptomatischen geprüft und validiert und kommen ebenfalls zu einem sehr großen Teil falsch positiver Ergebnisse (Ab Seite 78). Es ist durchaus denkbar, dass das Testregime in der Coronakrise in seiner konkreten Ausführung als der größte Schildbürgerstreich in die Medizingeschichte eingehen wird. Und auf Grund der ange­richteten Kollateralschäden als der Verheerendste.

Vorsorglich sei bereits angeführt, dass auch die jüngsten Änderungen der Grund­lagen für die Maßnahmenbestimmung nichts daran ändern, dass mittlerweile alle Maßnah­men aufzuheben sind. Die Daten werden nach wie vor vollkommen unbe­lastbar erho­ben. Man spricht von einer Pandemie der Ungeimpften, obwohl Ge­impfte kaum noch getestet werden. Sie sind genauso ansteckend wie Ungeimpfte, jedoch selbst ge­schützt. In den Krankenhäusern liegen überwiegend nicht voll­ständig Geimpfte, heißt es. Ob es Menschen sind, die dort wegen etwas anderem als COVID liegen, wird eben­sowenig klar, wie die Bedeutung von „nicht vollständig geimpft“. Hatten sie erst die erste Impfung? Liegen sie vielleicht sogar wegen der Impfung im Krankenhaus? Wie man es auch beurteilt: Einen Spielraum für die Auf­rechterhaltung der Maßnahmen gibt es seit dem Schutz der Risikogruppe durch die Impfung nicht mehr.

1.4. Fehlannahme: Freiheitsbeschränkung als Heilmittel

Einleitend eine für manche vielleicht unglaubwürdige These, die im Folgenden jedoch gut belegt wird und im Übrigen auch in der Realität gut beobachtet werden konnte, da es kaum einen Unterschied macht zwischen Ländern, in denen strenge Auflagen durchgesetzt wurden oder es bei Empfehlungen blieb: „In keiner Weise belastbar ist schließlich die Annahme, individuelle oder kollektive Freiheitsbe­schränkungen hätten irgendeinen positiven Effekt für die Pandemiebewältigung gehabt. Vielmehr ist einzig und allein das Gegenteil der Fall.“ (Seite 93)

Diese Annahme wurde durch weitere Studien jüngst belegt, die sogar einen ge­genteiligen Effekt zeigen (Anlage 4). Ein Kardinalfehler der gesamten Coronapolitik war, dass zu keinem Zeitpunkt eine belastbare Datenerhebung erfolgte, die eine Ver­gleichbarkeit ermöglichte. Die Wirksamkeit wurde behauptet, Zweifel mit dem Präventi­onsparadoxon weggewischt, was nicht gerechtfertigt ist, wie renommierte Fachleute be­legten (Anlage 5). Ohnehin stellt sich die Frage, ob aktuell überhaupt noch Maßnah­men zulässig sind, wenn die Risikogruppen geimpft sind und für die jüngere Bevölke­rung die Überlebensrate bei deutlich über 99,99% liegt. Für sie ist COVID ungefährli­cher als die Influenza (Anlage 6).

Niemals vorher wurden in der Geschichte derartige Maßnahmen als Reaktion auf eine Krankheit eingesetzt. Kein Wissenschaftler habe jemals öffentlich die Verhän­gung von Lockdowns in der heute bekannten Form unterstützt. Bis zum Frühjahr 2020.

Donald Henderson, dem weithin die Ausrottung der Pocken zugeschrieben wird, schrieb 2006:

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass Gemeinschaften, die mit Epidemien oder anderen widrigen Ereignissen konfrontiert sind, am besten und mit der geringsten Angst reagie­ren, wenn das normale soziale Funktionieren der Gemeinschaft am wenigs­ten gestört wird.“ Genau das Gegenteil passiert gegenwärtig.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die WHO die äußerst unübliche, wider­sprüchliche Strategie verfolgte, zu versuchen, die historische Definition der Her­denimmunität komplett umzuschreiben. Noch im Juni 2020 hatte die WHO-Definition der Herdenimmunität korrekt die „durch frühere Infektionen entwickelte Immunität“ ein­geschlossen – aber am 15. Oktober 2020 löschte die WHO die ural­te Geschichte der natürlich erworbenen (wirksameren!) Immunität von ihrer Websei­te. Nun sollte nur noch die Impfung dazu führen, was sie jedoch nicht kann und wofür sie nie zugelassen wurde (sondern nur um einen schweren Verlauf zu verhindern). Zahlen aus den meist geimpften Ländern sprechen eine deutliche Sprache. Die Länder ziehen unterschiedliche Konse­quenzen. In Israel wird bereits die 3. Imp­fung ohne irgendeinen Erfolg (jedoch offenbar mit einer parallel laufenden Zunah­me der Sterblichkeit) durchgeführt und die 4. ge­plant. In Island hat man den Irrweg erkannt und setzt künftig auf die natürliche Immuni­sierung.

Auslöser des Dramas war unter anderem Tomas Pueyo, ein Ingenieur und MBA ohne jeglichen gesundheitlichen oder epidemiologischen Hintergrund. Mit 2 Arti­keln auf dem Microblog Medium, die große Reichweite auch unter Politikern und Journalisten erziel­ten („The Hammer and Dance“ ). Evidenz: Null.

Als ebenso unhaltbar erwiesen sich die Modellierungen im gesamten Pandemie­verlauf. Die vielleicht verheerendste, weil anfänglich alle Maßnahmen mit begrün­dende – ob­wohl auf vollkommen falschen Annahmen basierend – wird im audiatur-Bericht auf mehreren Seiten zerpflückt.

Verfassungsrechtlich sei angemerkt, dass Kosten-Nutzen-Rechnungen zu den verhee­renden Folgen der Lockdown-Maßnahmen nicht angestellt worden seien. Diese haben sich manifestiert, der Nutzen hingegen blieb aus.

audiatur-conclusio: „Zusammenfassend haben England, Frankreich, Deutsch­land, Iran, Italien, Niederlande, Spanien und die USA mit ihren Lockdowns, Schul- und Betriebs­schließungen, sowie den Ausgangssperren und Hausarrest nicht mehr erreicht wie Schweden und Südkorea.“ (Seite 114)

Ab Seite 119 führt der audiatur-Bericht den vollkommen fehlenden Nachweis der Wirk­samkeit von Mund-Nasenbedeckungen aus und geht auf die gesundheitlichen Gefah­ren für die Träger ein.

audiatur-conclusio: Da die empfohlenen Kohlendioxid-Konzentrationen in der ein­geatmeten Luft beim Tragen von MNS-Masken deutlich überschritten werden, ist „Ge­fahr in Verzug“. Angesichts des fehlenden Nachweises der Wirksamkeit von Masken (die auch begrün­det wird), kann man hinsichtlich der aufgelisteten Gesundheitsgefahren nur zu dem Schluss kommen, dass strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, wenn insbesondere Kinder unter Masken gezwungen werden. Es können schwerste ge­sundheitliche Schä­den eintreten. Diese erschütternde Auflistung wird bestätigt durch eine neue Metastu­die über 109 Maskenstudien, die diese Gesundheitsge­fahren untersuchten (Anlage 7).

1.5. Fünfte Fehlannahme: Drohende Überlastung des Gesundheitssystems und erhöhte Sterblichkeit

Der audiatur-Bericht zeigt auf, dass es bereits in der Vergangenheit zu Engpässen in der Gesundheitsversorgung kam, auch bei anderen saisonalen Erregern. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben habe. Da der audiatur-Bericht aus dem März datiert ist, sei auf eine aktuelle­re Untersuchung aus Deutschland verwiesen, die neben dem Bericht des Bundes­rechnungshofes für Furore sorgte.

Mit der Bundesnotbremse wurde in Grundrechte, Rechtsstaat, Föderalismus und Ge­waltenteilung in noch nie dagewesenem Ausmaß eingegriffen. Die hierzu die­nende Datengrundlage wurde vom Sachverständigen Tom Lausen in seiner  Stel­lungnahme „Langfristige Konsequenzen für das Gesundheitssystem Lernen aus der Pandemie“ zur Anhörung im Unterausschuss Parlamentarisches Begleitgremi­um COVID-19-Pandemie am 8. Juli 2021 auseinandergenommen (Anlage 8). Skandalöser könnten die Vorgänge gar nicht sein, zumal wenn man sich vorstellt, dass in ebendieser Zeit Intensivbetten­kapazitäten sogar abgebaut wurden. Der gesamte audiatur-Bericht sowie die Stellung­nahme des Sachverständigen Lausen sind eine dringende Leseempfehlung. Sie ver­deutlichen, dass dieses wichtigste rechtfertigende Narrativ zu keinem Zeitpunkt eine tragfähige Grundlage für die Maßnahmen bildete.

Durch die vermeintlichen Engpässe sind gewaltige Kollateralschäden entstanden, weil medizinisch zwingend erforderliche Behandlungen ausgesetzt wurden oder sich Pati­enten aus Angst nicht mehr in Kliniken begaben.

In diesem Kapitel weist der audiatur-Bericht auch nach, dass zu Beginn der Pan­demie von erheblich zu hohen Schätzungen ausgegangen wurde, was die Sterb­lichkeit anbe­langte. Die Werte wurden schnell valider und wiesen eine deutlich geringere Sterb­lichkeit nach. Zudem wurden Erfahrungen in der Behandlung der Krankheit gesammelt. Schließlich muss konstatiert werden, dass nunmehr ein Großteil der Risikogruppen geimpft wurde und somit geschützt sein sollte.

An Letzterem lässt der audiatur-Bericht Zweifel aufkommen, die sich auch in der Reali­tät Monate später zeigen. Zum einen haben die am meisten durchimpften Länder mit die höchsten Inzidenzen und beispielsweise im Land des Impfweltmeis­ters mit den besten Daten – Israel – zeigt sich, dass die Impfung weder verhindert, dass sich die Geimpften anstecken können, noch dazu, dass sie das Virus weiter­verbreiten. Es zeigte sich zudem, dass die natürliche Immunität weitaus breiter wirkt als die durch die Imp­fung erzeugte. Bei der Delta Variante wurde bei Geimpf­ten die 251fache Viruslast im Vergleich zu vorher Genesenen festgestellt. Das heißt, dass nur Letztere helfen könn­ten, die Pandemie einzudämmen (Anlage 8a).

Auf der anderen Seite haben sich die im audiatur-Bericht beobachteten massiven Ne­benwirkungen der Impfung in der Folgezeit weiter manifestiert. Es gab noch nie einen Impfstoff mit einem derart gigantischen Nebenwirkungsprofil. Der 13. Si­cherheitsbericht des PEI weist für das Jahr 2021 nach Beginn der Impfkampagne für den Berichtszeit­raum bis 31. Juli 2021, mithin für 7 Monate, 131.671 Ver­dachtsmeldungen auf Neben­wirkungen aus bei rund 90 Millionen verabreichten Impfdosen (Anlage 9).

Zum Vergleich: Von 2003 bis 2019 wurden in Deutschland insgesamt etwa 625,5 Milli­onen Impfungen verabreicht. Für diese 17 Jahre zeigt die PEI-Datenbank für Impfkom­plikationen und Nebenwirkungen insgesamt 46.317 Verdachtsfälle. Eine Auswertung mit Vergleich und weiteren Hochrechnungen für die Jahre 2000-2021 findet sich in An­lage 9a.

Zudem ist von einer gewaltigen Dunkelziffer auszugehen. Die Melderate wird von der österreichischen Pharmig (ähnlich auch von anderen) auf 6% geschätzt (Anla­ge 10)! Ebensowenig zufriedenstellend erfolgt die Aufklärung der möglicherweise durch die Impfung verursachten Todesfälle. Nach dem Heidelberger Chefpatholo­gen Schirma­cher könnte der Anteil der im zeitlichen Zusammenhang nach der Impfung Verstorbe­nen in 30-40% der Fälle möglicherweise kausal der Impfung zuzurechnen sein (Anlage 11). Dem gegenüber steht eine vermutlich massive Überschätzung der AN Corona Verstorbenen. Demnach könnten 80% der an und mit Corona Verstorbenen in den Statistiken anderen Todesursachen zuzuordnen sein (Anlage 12). Wir wissen es auf­grund des auch hier miserablen Zahlenwerks nicht (Anlage 13). Was wir jedoch wissen ist, dass es erhebliche finanzielle Fehl­anreize im System gibt.

Das ist die Gesamtgemengelage, in der eine massive Impfkampagne gefahren wird, um Kinder und Jugendliche zu impfen, die eine Überlebensrate bei COVID von über 99,99% haben und kaum zum Infektionsgeschehen beitragen, wohinge­gen die Risiko­gruppen geschützt sein sollten. Mehr als diesen Eigenschutz vor einem schweren Ver­lauf konnte und sollte die Impfung nie leisten. Welche Lang­zeitfolgen noch zu erwarten sind, kann kein Mensch derzeit seriös beurteilen. Es handelt sich um eine komplett neue Technologie. Die Studienphase läuft noch.

Komplett in Zweifel gezogen wird die Notwendigkeit der Impfung durch die beste­henden, aber weithin ignorierten Möglichkeiten der Prophylaxe und Behandlung, die in verschiedenen Ländern erfolgreich angewendet werden (insb. mit Vitamin D und Ivermectin). Diese Behandlungsmöglichkeiten reduzieren schwere COVID-Verläufe drastisch und sind extrem kostengünstig, da sie keinem Patentschutz unterliegen. Vor diesem gesamten Sachverhalt ist die Corona-Maßnahmen-Politik verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen. Strafrechtlich hat diese Gesamtbeurtei­lung aus diesseitiger Sicht erhebliche Auswirkungen. Zunächst das Zwischenfazit des audiatur-Berichts:

  • Bereits jetzt ist ein epidemiologisch relevanter Teil der Bevölkerung immun. Das gilt auch für Mutationen (aufgrund sog. Kreuzimmunitäten).
  • Von Symptomlosen geht keine Ansteckungsgefahr aus.
  • PCR- und Antigentest-basierte Diagnostik ist nur als ergänzendes Kriteri­um, stets iZm ärztlicher Begleitung sinnvoll. Diese Tests sind nicht für den Einsatz an Asymptomatischen vorgesehen und auch nicht zugelassen. Oh­ne jedwede weitere Begründung folgt die belangte Behörde einer Empfeh­lung der WHO, die längst veraltet ist. Die WHO spricht selbst von dem hier soeben Dargelegten.
  • Lockdowns bewirken keine signifikante Änderung des Infektionsgesche­hens. Sie schaden mehr, als sie nutzen.
  • Das Gesundheitswesen ist fernab jeglicher Belastungsspitze. Die Bettensi­tuation, auch jene der Intensivbetten sowie die Personalsituation ist stabil. Sämtliche bisherige „Wellen“ erwiesen sich als lehrbuchhafte Abläufe jah­reszeitenbedingter Atemwegserkrankungen (ca. Anfang November bis An­fang Februar). Die Übersterblichkeit liegt an anderen Ursachen bzw. man­gelnder Sorgfalt in Pflegeheimen etc.
  • Es gibt günstige Ergänzungstherapien zur Prophylaxe, die auch bei der Akut­behandlung erkennbare Erfolge bewirkt.

Abschließend sei an dieser Stelle noch die letzte Stellungnahme Schrappe verlinkt, die der Corona-Politik der Bundesregierung ein vernichtendes Fazit ausstellt (An­lage 14).

Man könnte also sehr gut zu dem Ergebnis kommen, wie es Länder wie Dänemark, England, Norwegen oder Schweden bereits vormachen und alle Maßnahmen aufheben, ohne dass dies zu einer Belastung der Gesundheitssysteme führt. Diese Belastung war die Grundlage für alle Maßnahmen hier. Sie war nie in dem Maße vorhanden, um Maßnahmen und einen Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte und den Rechtsstaat überhaupt in diesem Maße zu rechtfertigen. Jedenfalls sollten sie nur solange andauern, bis die Risikogrup­pen geimpft sind. Nachdem dies bereits der Fall war, sollten sie weiter an­dauern, bis jedem ein Impfangebot unterbreitet wor­den ist.

Es wird evident, dass all dies auf keiner Grundlage beruht, die auch nur halbwegs verhältnismäßig ist. Insbesondere gegenüber Kindern können diese Maßnahmen nicht mehr hingenommen werden. In Artikel 125 der Bayerischen Verfassung heißt es:

„Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.“

Da die Bayerische Verfassung in der Coronapandemie ebensowenig beachtet zu werden scheint wie das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht leider ausgefallen ist, sind die Maßnahmen gegenüber Kindern strafrechtlich aufzuarbeiten.

Im Folgenden wird herausgearbeitet, wie sehr die Pflicht zum Tragen einer Maske in die Rechte der Kinder eingreift.

2. Nutzen der Mund-Nase-Bedeckungen

Eigentlich müsste man hierüber nicht viel schreiben, denn der Nutzen von Masken wurde von Anfang an in Frage gestellt und wird es von Fachleuten bei Kindern noch immer. Diese Masken nützen nichts in der verordneten Form. Ob sie generell einen Nutzen haben, ist – anders als dies medial dargestellt wird – höchst umstritten. In Ländern mit und ohne Maßnahmen (auch Masken) konnten keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden. Anfangs rieten auch alle Experten einhellig von Masken ab, bis irgendwann ein Schwenk erfolgte. Die Masken sind politisch begründet, nicht epidemiologisch oder medizinisch. Hier eine Einordnung, stellvertretend für unzählige:

Und hier mit einem fast schon grotesk anmutenden Rückblick:

Wenn jedoch schon der Nutzen in Frage steht, dürfte dieser Grundrechtseingriff in die Rechte der Kinder eigentlich überhaupt nicht stattfinden, da hierfür eine Nutzenabwägung zwingend erforderlich wäre. Dann ergäbe sich, dass Masken weder geeignet noch erforderlich sind. Man käme in der Prüfung nicht einmal bis zur nicht vorhandenen Verhältnismäßigkeit.

Kinder sind keine „Spreader“, sie scheiden weniger Aerosolpartikel aus als Erwachsene. Die Ansteckung erfolgt, wenn dann über die Erwachsenen, mithin über Lehrer und Erzieher, die aber selbst, sofern gewollt, durch die Impfung geschützt sein könnten.

https://www.t-online.de/nachrichten/wissen/id_90818468/studie-kinder-scheiden-weniger-aerosolpartikel-aus-als-erwachsene.html

Kinder sind keine Treiber der Pandemie. Auf Millionen durchgeführte Tests in den Schulen konnte gerade mal ein paar Handvoll positiver Kinder ermittelt werden. Diese Tests gereichen so manchen zum Vorteil und bedienen so manche Interessen, nur nicht die der Kinder und auch nicht die des öffentlichen Gesundheitssystems, auf die die Tests kaum eine Auswirkung haben. Gleichwohl lassen wir es uns mehrere hunderttausend Euro kosten, ein einziges positiv getestetes Kind zu finden, das seinerseits nicht einmal eine Belastung für das Gesundheitssystem darstellt, weil Kinder von COVID kaum etwas merken. Aber das soll hier nicht das Thema sein, dies wird an anderer Stelle aufzuarbeiten sein. Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass Kinder keine Treiber der Pandemie sind, als was sie unzulässigerweise dargestellt wurden. Es gibt aus der Vergangenheit bereits zahlreiche Untersuchungen hierzu:

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.02.04.21250670v2

Jedoch wurde offenbar anfänglich so oft wiederholt, dass es mittlerweile aus den Köpfen kaum mehr herauszubringen ist, selbst wenn es nun in den Leitmedien berichtet wird:

https://www.n-tv.de/panorama/Schulen-sind-keine-Pandemietreiber-article22782691.html

Wenn dem aber so ist, sind auch alle Maßnahmen ihnen gegenüber aufzuheben. Erst recht, wenn die Pandemie auch bei Politikern in den letzten Tagen ganz offiziell beendet wurde.

Fotos Politische Veranstaltungen und Feiern

Eine beeindruckende Sammlung dieser Bigotterie hat hier jemand zusammengestellt:

Aus medizinischer und epidemiologischer Sicht ist dies alles eindeutig.

3. Schädlichkeit der Masken

Dies alles dient der Einordnung in den strafrechtlichen Kontext. Denn wie aufgezeigt, gibt es überhaupt keine Veranlassung, Kindern eine Mund-Nase-Bedeckung aufzunötigen. Geschieht dies gleichwohl, erfüllt dies bereits den gleichnamigen Tatbestand. Jedoch ist es noch viel gravierender. Denn die Masken schaden der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Kinder (siehe auch audiatur-Bericht und Zusammenfassung oben). Daraus ergeben sich noch viel relevantere Bezüge im deutschen Strafrecht, ohne auf verschiedene Kinderrechtskonventionen zurückgreifen zu müssen und auf Fachleute, die dieses Verhalten in den Kontext der Folter stellen. Es reichen allein im deutschen Strafrecht die eklatant offensichtlichen Körperverletzungsdelikte aus, um Strafverfahren gegen die Handelnden in Gang zu bringen.

Es braucht zur Schädlichkeit der Masken eigentlich überhaupt keine neueren Studien. Bereits 2008 wies das Umweltbundesamt auf die Schädlichkeit hin. Durch das vergrößerte Totraumvolumen kommt es zu einer schädlichen CO2-Rückatmung.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/kohlendioxid_2008.pdf

Ebenso weisen Berufsgenossenschaften darauf hin, dass die Masken aus eben diesem Grund nur bestimmte Zeiten getragen werden dürfen und dann Ruhepausen einzulegen seien. Das alles spielt bei Kindern keine Rolle und KEINE staatliche Stelle hat vor der Anordnung der Maßnahmen die Schädlichkeit überprüft, obwohl bereits früh in der Pandemie Kinderärzte darauf hingewiesen haben. Stattdessen bleibt es – wie so oft in der Coronakrise – Aufgabe von engagierten Menschen aus der Zivilgesellschaft, Licht ins Dunkel zu bringen.

Eine solche Studie mit dem Titel „Experimental Assessment of Carbon Dioxide Content in Inhaled Air With or Without Face Masks in Healthy Children“ ging dem nach. Die Studie wurde zurückgezogen. Die Umstände lassen jedoch eher auf einen politischen Rückzug schließen. Zitiert wird sie hier gleichwohl. Die Autoren um Harald Walach versuchen sie derweil andernorts einzureichen, wie es ihnen kürzlich erst mit einer Studie zur Schädlichkeit von Impfstoffen geglückt ist, die ein ähnliches Schicksal durchlebte. Evidenz und unabhängige Wissenschaft haben aktuell keine Hochkonjunktur.

https://jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2781743?guestAccessKey=1e4bf0f1-71d3-4574-b4ec-9ca47f36711a&utm_source=silverchair&utm_medium=email&utm_campaign=article_alert-jamapediatrics&utm_content=olf&utm_term=063021

Nach dieser Studie beträgt der CO2-Gehalt unter der Maske bereits nach 3 Minuten, das 6-fache (!) des für geschlossene Räume zulässigen!

Die noch akzeptable Grenze für geschlossene Räume liegt nach dem Umweltbundesamt bei 2.000ppm (s.o.). Das ist auch der Grenzwert für Schwangere und Kinder nach dem Bundesgesundheitsamt. Wenn Arbeiter unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, beträgt der Grenzwert 5.000ppm. Die müssen jedoch ärztlich untersucht werden und unterliegen strengen Kontrollen.

Bei den unkontrolliert der Maskenpflicht ausgesetzten Schulkindern wurden im Schnitt 13.120-13.910ppm gemessen und zwar unabhängig davon, ob es sich um chirurgische Masken oder FFP2-Masken handelte. Je jünger die Studienteilnehmer, desto gravierender das Ergebnis: gemessen wurden bei einem 7-jährigen Kind Werte von 25.000.

Diese Werte werden nach 3 Minuten erreicht! In der Studie wird ausgeführt, dass die Masken in der Schule im Schnitt 270 Minuten getragen werden! An körperlichen Folgen steht einiges fest, anderes im Raum, das vernünftig untersucht gehört: Müdigkeit, Schwindel, Konzentrationsstörungen, Lernstörungen, erhöhter Herzschlag, erhöhte Atemfrequenz, Erhöhung der Stresshormone…

Selbst wenn es valide Kritik an der Studie geben sollte und meine Recherche ergab, dass hier sehr sauber und mit neuester Messtechnik gearbeitet wurde, müsste vor diesem Hintergrund eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen, die dies von staatlicher Stelle misst. Da dies ebenfalls nicht erfolgte, wird auch dies Berücksichtigung finden müssen bei der weiteren Beurteilung. Denn diese Studie ist nicht die Einzige, die zu diesem Ergebnis kommt.

Ein Forscherteam um Kai Kisielinksi hat insgesamt 109 Studien ausgewertet. Deren Fazit:

„Ausgedehntes Masken-Tragen durch die Allgemeinbevölkerung könnte in vielen medizinischen Bereichen zu relevanten Auswirkungen und Konsequenzen führen….Die beschriebenen, maskenbedingten Veränderungen der Atemphysiologie können die Blutgase des Trägers subklinisch und zum Teil auch klinisch manifest, ungünstig beeinflussen und damit auf die Grundlage allen aeroben Lebens – die äußere und innere Atmung – negativ einwirken, mit Beeinflussung unterschiedlichster Organsysteme und Stoffwechselprozesse, mit körperlichen, psychischen und sozialen Folgen für das menschliche Individuum.“

Sie kommen zu folgender Schlussfolgerung:

„Unsere Literatur-Analyse zeigt, dass sowohl bei Gesunden als auch bei Kranken ein „Masken induziertes Erschöpfungs Syndrom“ (MIES) auftreten kann, mit typischen Veränderungen und Symptomen, die oft in Kombination beobachtet werden, wie beispielsweise Zunahme des Atem-Totraumvolumens, Zunahme des Atemwiderstands, Anstieg des Kohlendioxids im Blut, Abnahme der Sauerstoffsättigung im Blut, Zunahme der Herzfrequenz, Anstieg des Blutdrucks, Abnahme der kardiopulmonalen Kapazität, Anstieg der Atemfrequenz, Luftnot und Atemschwierigkeiten, Kopfschmerzen, Schwindel, Hitzegefühl und Durchfeuchtung, verminderte Konzentrationsfähigkeit, verminderte Denkfähigkeit, Benommenheit, Abnahme von Empathie-Wahrnehmung, gestörte Hautbarrierefunktion mit Juckreiz, Akne, Hautläsionen und -irritationen und insgesamt wahrgenommener Erschöpfung.

Maskentragen bewirkt zwar nicht durchgehend klinische Normabweichungen physiologischer Parameter, jedoch ist über einen länger dauernden Effekt mit unterschwelliger Wirkung und signifikanter Verschiebung in pathologische Richtung auch gemäß der wissenschaftlichen Literatur eine langfristige pathologische Folge mit klinischer Relevanz zu erwarten. Für Normwerte nicht überschreitende, aber anhaltend wiederkehrende Veränderungen wie Blut-Kohlendioxid-Anstieg, Herzfrequenzsteigerung oder Atemfrequenzssteigerung, welche unter Maskentragen belegt sind, ist eine langfristige Erzeugung von Bluthochdruck, Arteriosklerose, koronarer Herzerkrankung und von neurologischen Erkrankungen wissenschaftlich naheliegend.

Dieses pathogenetische Schädigungsprinzip mit einer chronisch unterschwellig wirkenden Noxe über lange Zeiträume (chronic low-dose exposure with long-term effect), welches zu Krankheit oder krankheitsrelevanten Zuständen führt, wurde bereits in vielen Bereichen der Umweltmedizin ausführlichst untersucht und beschrieben.

Ausgedehntes Maskentragen hätte zufolge der von uns gefundenen Fakten und Zusammenhänge das Potential, eine über Blutgasmodifikation induzierte, durch Hirnzentren gesteuerte, chronische sympathische Stress-Reaktion zu bewirken. Dies wiederum induziert und triggert neben einer Immunsuppression das metabolische Syndrom mit kardiovaskulären und neurologischen Erkrankungen.

Wir fanden in der ausgewerteten Masken-Literatur nicht nur Hinweise auf solch mögliche Langzeitfolgen, sondern auch Belege einer Zunahme direkter kurzfristiger Auswirkungen mit ansteigender Maskentragedauer im Sinne kumulativer Effekte für: Kohlendioxid-Retention, Benommenheit, Kopfschmerzen, Erschöpfungsgefühl, Hautirritationen (Rötung, Juckreiz) und mikrobiologische Kontamination (bakterielle Keimbesiedlung).

Unklar bleibt insgesamt die genaue Häufigkeit der beschriebenen Symptomkonstellation MIES in der maskenanwendenden Allgemeinbevölkerung, die sich wegen der zu geringen Datenlage nicht abschätzen lässt.

Theoretisch reichen die maskeninduzierten Effekte des Blutgas-Sauerstoffabfalls und Kohlendioxid-Anstiegs bis auf die zelluläre Ebene mit Induktion des Transkriptionsfaktors HIF (Hypoxie-induzierten-Faktors) und gesteigerter Entzündungs- sowie krebsfördernder Wirkung und können so auch auf vorbestehende Krankheitsbilder negativ Einfluss nehmen.“

Darüber hinaus sind die Masken in ihrem feuchtwarmen Milieu ein idealer Nährboden für allerlei Keime und tragen ein hohes gesundheitliches Schadpotential in sich, zumal in der Anwendung bei Kindern, wo nicht einmal rudimentäre hygienische Standards eingehalten werden können.

Das alles gibt Klarheit, dass es sich verbietet, ohne Weiteres über diese Erkenntnisse hinwegzugehen, wenn man eine Maskenpflicht  – zumal bei Kindern! – verordnet. Die Autoren weisen daher auch zu Recht darauf hin, dass die Studie für Entscheidungsträger relevant sein könnte, die sich während der Pandemie unter ständiger Überprüfung der Verhältnismäßigkeit mit dem Thema Maskentragepflicht auseinandersetzen müssen.

Die Studie mit dem Titel „Ist eine Mund-Nase bedeckende Maske in der Alltagsanwendung frei von unerwünschten Nebenwirkungen und möglichen Gefahren?“ ist nun schon ein paar Monate alt. Ihre Kenntnis sowie die Kenntnis aller oben angegebenen Informationen ist bei den Entscheidungsträgern vorauszusetzen.

https://46e912cb-4151-4362-a039-055bbb35e1fd.filesusr.com/ugd/d48835_3d7713a46f33475bbacdc8b52c8c3cbd.pdf

Ergänzend hierzu noch ein Auszug aus dem audiatur-Bericht:

Die langfristige Praxis des Tragens von Gesichtsmasken hat ein hohes Potenzial für verheerende gesundheitliche Folgen. Ein längerer Sauerstoff-reduzierter Zustand beeinträchtigt das normale physiologische und psychologische Gleichgewicht, verschlechtert die Gesundheit und fördert die Entstehung und das Fortschreiten bestehender chronischer Krankheiten. Vor allem Herzkrankheiten und Krebs werden durch Sauerstoffmangel stark gefördert.

In Bezug auf die psychische Gesundheit zeigen globale Schätzungen, dass COVID-19 aufgrund von kollateralen psychologischen Schäden wie Quarantäne, Lockdowns, Arbeitslosigkeit, wirtschaftlichem Zusammenbruch, sozialer Isolation, Gewalt und Selbstmorden eine Katastrophe verursachen wird.

Chronischer Stress zusammen mit Sauerstoffmangel und CO2-Überschuss bringt den Körper aus dem Gleichgewicht und kann Kopfschmerzen, Müdigkeit, Magenprobleme, Muskelverspannungen, Stimmungsstörungen, Schlaflosigkeit und beschleunigte Alterung verursachen. Dieser Zustand unterdrückt das Immunsystem, um den Körper vor Viren und Bakterien zu schützen, verringert die kognitive Funktion, fördert die Entwicklung und Verschlimmerung der wichtigsten Gesundheits-Probleme, einschließlich Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Krebs, Alzheimer-Krankheit, steigende Angst- und Depressionszustände, verursacht soziale Isolation und Einsamkeit und erhöht das Risiko für vorzeitige Sterblichkeit.“

Die Studie schließt mit einer mehr als eindeutigen Zusammenfassung:

„Die vorhandenen wissenschaftlichen Beweise stellen die Sicherheit und Wirksamkeit des Tragens von Gesichtsmasken als präventive Maßnahme für COVID-19 in Frage. Die Daten legen nahe, dass sowohl medizinische als auch nicht- medizinische Gesichtsmasken unwirksam sind, um die Übertragung von Viren und Infektionskrankheiten wie SARS-CoV-2 und COVID-19 von Mensch zu Mensch zu verhindern, was gegen die Verwendung von Gesichtsmasken spricht. Das Tragen von Gesichtsmasken hat nachweislich erhebliche nachteilige physiologische und psychologische Auswirkungen. Dazu gehören Hypoxie, Hyperkapnie, Kurzatmigkeit, erhöhte Azidität und Toxizität, Aktivierung der Angst- und Stressreaktion, Anstieg der Stresshormone, Immunsuppression, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Abnahme der kognitiven Leistungsfähigkeit, Prädisposition für virale und infektiöse Erkrankungen, chronischer Stress, Angst und Depression. Langfristige Folgen des Tragens von Gesichtsmasken können eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, die Entwicklung und das Fortschreiten chronischer Krankheiten und einen vorzeitigen Tod verursachen. Regierungen, politische Entscheidungsträger und Gesundheitsorganisationen sollten in Bezug auf das Tragen von Gesichtsmasken einen prosperierenden und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Ansatz verfolgen, wenn das Tragen von Gesichtsmasken als präventive Maßnahme für die öffentliche Gesundheit betrachtet wird.“

https://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur-ihre-grundrechte/item/605-audiatur.html

Dass neben diesen gravierenden Gesundheitsgefahren noch erhebliche Schadstoffe in Masken gefunden wurden, sei noch zusätzlich erwähnt, da es noch einmal den Blick der Staatsanwaltschaft auf das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung weiten dürfte. Diese Schadstoffe werden Menschen und vor allem Kindern in der Entwicklung unmittelbar vor den Mund gespannt, wo sie direkt eingeatmet werden. Das Vorsorgeprinzip wurde beerdigt. Der Chemiker und Leiter des gemeinnützigen Hamburger Umweltinstituts, Michael Braungart führt in einem Interview aus:

„Wir haben am Hamburger Umweltinstitut FFP2-Masken untersucht und dabei hunderte von Chemikalien gefunden, die abgegeben werden. Optische Aufheller beispielsweise, die hormonell wirken. Verschiedene Klebstoffe und organische Kohlenwasserstoffe, die ab einer gewissen Konzentration krebserregend sein können. Auch Rückstände von Flammschutzmitteln waren dabei, sowie Nanosilber, das dafür bekannt ist, dass es zu Mutationen führen kann. Außerdem atmen wir am Tag wohl um die 2000 Fasern an Mikroplastik direkt ein, wenn wir über längere Zeit Maske tragen. Mikroplastik, das Sie einatmen, verbleibt im Körper, anders, als wenn sie es verspeisen, da gibt es immerhin die Möglichkeit, dass es wieder ausgeschieden wird.“

https://www.nordbayern.de/politik/chemiker-hunderte-chemikalien-in-masken-gefunden-das-konnen-sie-tun-1.11193553

Oder wie er in dem Artikel „Maskenpflicht – Gift im Gesicht“ zitiert wird: „Da ist jeder Dreck der Welt drin.“

https://www.heise.de/tp/features/Maskenpflicht-Gift-im-Gesicht-5055786.html

Dies sollte ausreichend sein, um den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Kinder durch die Anordnung einer Mund-Nase-Bedeckung hinreichend nachzuweisen. Problematisch sind die Masken jedoch auch in psychischer Hinsicht und somit im Hinblick auf die unbeschwerte Entwicklung der Kinder. Das ist der Aspekt, der von manchen Experten in den Bereich der Folter gerückt wird und ohne Weiteres den Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen verwirklichen dürfte.

Nach einer Studie zu psychologischen und psychovegetativen Beschwerden durch die aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen in Deutschland der Psychologin Daniela Prousa, vom 20.07.2020 geht von den Masken eine erhebliche psychische Belastung aus.

https://www.psycharchives.org/bitstream/20.500.12034/2751/1/Studie_PsychBeschwerdenMasken_DP.pdf

Um den medizinischen und rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, ist neben der Frage nach dem Nutzen der Masken auch der mögliche Schaden zu erforschen, wozu deutlich weniger Daten vorliegen. In einer deutschlandweiten umfangreichen und abgeschlossenen „Research-Gap“-Studie wurden 1.010 Probandinnen und Probanden mit dem reliablen Fragebogen „FPPBM“ (35 Items) auf psychische Folgeschäden der aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen untersucht. Problem der Masken sei u.a., dass der Mensch nicht mehr als Mensch, sondern als Gefahr wahrgenommen werde, was Aggressionen und damit einen hohen psychovegetativen Stress hervorrufe. Damit bestehe die Gefahr, dass der Nutzen der Maske mit Blick auf den Schaden, den sie in der Psyche anrichte, zu vernachlässigen sei.

Stress werde psychophysiologisch und physio-psychologisch verschieden verarbeitet, je nach subjektiver Intensität des aversiven Reizes, Vermeidungs- und Bewältigungsmöglichkeiten („coping“), Vorerfahrungen mit Stress („Immunisierung“ vs. Traumatisierung im weiteren Sinne), Dauer und Häufigkeit der Reize, konstitutioneller „Stressempfindlichkeit“ und sozialer Unterstützung. Bei Bestehenbleiben der Belastung blieben einige der hormonellen und autonomen Reaktionen erhöht (auch in Zwischen- und Ruhezeiten) und es träten Immunsuppression (reduzierte T-Lymphozyten-Zellaktivität) und eine Reihe anderer – oft durch anhaltende Kortikosteroidaktivität verursachte – Organschäden auf (psychosomatische Krankheiten). Dabei sei auch die Dauer der MNS-Verordnungen von Bedeutung.

Es wurde eine massive psychische Belastung von Menschen unter den aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen deutlich. Über 60% der sich deutlich mit den Verordnungen belastet erlebenden Menschen wiesen bereits zum Untersuchungszeitpunkt schwere (psychosoziale) Folgen auf. Ein großer Teil der Belasteten befinde sich sogar mindestens auf dem Grenzbereich zur Traumatisierung.

Besonders anfällig für psychovegetative Nebenwirkungen des Maskentragens seien Menschen mit sehr hohem Grad an Gesundheitsbewusstsein, an „kritischer Geisteshaltung“, sehr niedrige Erkrankungsangst und häufige Erfüllung der Kriterien für Hochsensitivität/Hochsensibilität (sehr hohe Wahrnehmungsfähigkeit und Empfindsamkeit).

Die MNS-Verordnungen seien deshalb keine trivialpragmatische Angelegenheit, sondern bedürften hochsensibler Abwägungsprozesse der Entscheidungsbevollmächtigten sowie einer äußerst ernsthaften Prüfung der Nutzen-Schadens-Relation.

Erwähnenswert erscheint in der kritischen Betrachtung der Studie an Erwachsenen, dass Kinder besonders gefährdet erscheinen, da sie selbst ein sehr geringes Risiko der Erkrankung haben („niedrige Erkrankungsangst“), oft eine „kritische Geisteshaltung“ aufweisen und häufiger die Kriterien für „Hochsensitivität/Hochsensibilität“ erfüllen (sehr hohe Wahrnehmungsfähigkeit und Empfindsamkeit). Zudem sind sie der Belastung (z.B. in der Schule) besonders lange ausgesetzt, können weniger selbstbestimmt Pausen einlegen und sind gegenüber Stressreaktionen (u.a. anhaltende Kortikosteroidaktivität mit entsprechenden Organschäden) im wachsenden Körper anfälliger als Erwachsene (Stammfettsucht, Wachstumsminderung, diabetische Stoffwechsellage, Hypertonie, Hypogonadismus, Hautatrophie Akne, Muskelatrophie, Osteoporose, Frakturen, verzögerte Wundheilung, Depression, emotionale Labilität).

Prof. Dr. Christof Kuhbandner, Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie, Universität Regensburg äußert sich zu dem medial transportierten Bild der Unbedenklichkeit der Masken deutlich:

 „Ich schreibe Ihnen hiermit, weil ich als psychologisch-pädagogischer Fachexperte höchst irritiert darüber war, was im Namen einer angeblichen „Expertise“ hier von der SZ in der Öffentlichkeit verbreitet wird. In meinen Augen ist das, was in dem Interview ausgesagt wird, äußerst problematisch und fahrlässig. Durch dieses Interview werden Eltern und Lehrkräfte in einer „Sicherheit“ gewogen, welche durch keinerlei empirische Studien belegt ist.“

https://www.impf-info.de/pdfs/Coronoia/Kuhbandner%20Biskup.pdf

In einer weiteren Stellungnahme zitiert er den Neurowissenschaftler Manfred Spitzer:

Das Abdecken der unteren Gesichtshälfte verringert die Fähigkeit zu kommunizieren, zu interpretieren und die Fähigkeit, die emotionalen Ausdrücke der sozialen Interaktionspartner innerlich nachzuempfinden. Positive Emotionen werden weniger erkennbar und negative Emotionen werden verstärkt. Emotionale Mimikry, Ansteckung und Emotionalität im Allgemeinen werden reduziert und dadurch die Bindung zwischen Lehrenden und Lernenden, der Gruppenzusammenhalt und das Lernen beeinträchtigt – weil Emotionen hierfür einer der wichtigsten Antriebskräfte sind.

https://www.impf-info.de/pdfs/Coronoia/Kuhbandner%20Ewald.pdf

Beide Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich im Internet und gespickt mit einer Vielzahl an weiterführenden Hinweisen. Auch ohne entsprechende Berichterstattung in den Leitmedien, kann davon ausgegangen werden, dass Entscheider diese Problematik kennen. Die verheerenden psychischen Auswirkungen der Coronapolitik zeigen sich  mittlerweile ganz offen und werden auch in den Leitmedien berichtet. Es wird von einem seelischen Trümmerfeld gesprochen.

https://zeitung.faz.net/faz/natur-und-wissenschaft/2021-09-01/cf687e6b486bfe836de257d44e5ca27e/

Die Kinder- und Jugendpsychiatrien laufen über. Wenn es irgendwo eine Triage-Situation in der Coronakrise gibt, dann dort.

https://www.br.de/nachrichten/wissen/corona-kinderaerzte-sprechen-von-triage-in-psychiatrien,SXlWV5H

Die traumatisierten jungen Menschen können nicht mehr behandelt werden, mit verheerenden Folgen. Diese verheerende Politik wird wohl die größte strafrechtliche Aufräumarbeit der Bundesrepublik erforderlich machen nach den Prozessen zu deren Beginn. Jetzt ist die Zeit mit der Aufarbeitung anzufangen, um die Entscheidungsträger von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

4. Rechtliche Einordnung

Aus diesseitiger Ansicht muss die Staatsanwaltschaft von sich aus auf Grund der bekannten, massenhaften Schädigung der Kinder Ermittlungen aufnehmen. Es besteht ein gewaltiges öffentliches Interesse. Als strafbare Handlungen kommen insbesondere in Betracht:

Einfache Körperverletzung nach § 223 StGB:

„Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafebestraft.“

Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 224 StGB:

„Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, quält oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“

Nötigung nach § 240 StGB:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Körperverletzung im Amt, § 340 StGB:

Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich gehe davon aus, dass in Bayern bei unzähligen Personen in der konkreten Umsetzung der Maßnahmen mindestens Beihilfe zu den oben genannten Taten in Betracht kommt. Beihilfe im Sinne von § 27 StGB ist die Ermöglichung, För­derung oder Erleichterung der vorsätzlichen Haupttat. Sofern die handelnden Personen ihrerseits eine Garantenstel­lung gemäß § 13 StGB haben, sind sie gegenüber den Schülern auch wegen eines möglichen Unterlassens strafbar.

Denkbar ist in diesen Fällen demnach alles, von Beihilfe über Anstiftung bis zur Mittäterschaft, die sogar durch Unterlassen verwirklicht werden kann, soweit eine Garantenstellung vorliegt, etwa ggf. auch bei Lehrern. Da vielen Lehrern die entsprechende Norm vielleicht unbe­kannt ist, sei hier § 13 StGB für eventuell Mitlesende ausgeführt:

„Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafge­setzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Ver­wirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.“

Auf weitere rechtliche Ausführungen kann demnach an dieser Stelle verzichtet werden. Es ist evident, in welch gigantischem Ausmaß derzeit ein Verbrechen an den Kindern verübt wird, auch wenn es im strafrechtlichen Sinne nur ein „Vergehen“ sein sollte. Es passiert täglich millionenfach. Öffentliches Interesse dürfte gegeben sein wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik.

Ich bitte daher dringend um die umgehende Aufnahme von Ermittlungen, um weitere Schäden von unseren Kindern abzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Hingerl

Rechtsanwalt