Europarat: Impfungen darf NICHT verpflichtend sein

Parlamentarische Versammlung des Europarates beschließt, dass Impfungen nicht verpflichtend sein dürfen und Nichtgeimpfte nicht diskriminiert werden dürfen.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats – das internationale Gremium, zu dem auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört (nicht zu verwechseln mit der EU, und in der Großbritannien nach wie vor Mitglied ist) – hat am 27.01.2021 eine Resolution verabschiedet, dass Impfungen nicht verpflichtend sein dürfen und niemand diskriminiert werden darf, weil er nicht geimpft ist. Somit verbietet die Resolution (2361) den Staaten, die Impfung gegen Covid-19 zwingend vorzuschreiben.

Auszug aus 7.3:

7.3 in Bezug auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate:

7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte;

7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, weil er möglicherweise gesundheitliche Risiken hat oder sich nicht impfen lassen möchte;

Die von der Parlamentarische Versammlung des Europarates verabschiedeten Texte dienen als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee des Europarats und für die nationalen Regierungen und Parlamente. Inwieweit sich die einzelnen europäischen Regierungen da der Resolution halten, bleibt abzuwarten.